Steuererklärung Rentner

Steuerpflicht muss schnell geklärt werden

Mit der Vergabe der neuen Identifikationsnummer müssen Steuerzahler hierzulande verstärkt mit Kontrollen durch den Fiskus rechnen, die bei der Steuererklärung Rentner und Erwerbstätige gleichermaßen genauer unter die Lupe nehmen und alle Informationsquellen dafür einsetzen.

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Steuererklärung: Rentner nimmt besonderen Stellenwert ein

Der Fiskus führt verstärkt Kontrollen durch, sodass bei der Steuererklärung Rentner wie auch alle anderen steuerpflichtigen Angaben über ihr Einkommen machen müssen. Doch sollte schnell gehandelt werden, bevor sich das Finanzamt meldet. Schließlich gilt seit Januar 2009, dass alle privaten Rentenversicherer, die Deutsche Rentenversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen an die Zulagenstelle für Altersvermögen melden müssen.

Von dieser Stelle aus werden die Informationen in die einzelnen Bundesländer weiter geleitet und letztendlich an die Finanzämter.

Womit müssen bezüglich der Steuererklärung Rentner rechnen, wenn sie sich selber melden? Möglich ist dann, dass lediglich Steuern und Zinsen nachgezahlt werden, wobei nicht alle Rentner Steuern zahlen, weil Freibeträge und Pauschalen im Ruhestand angerechnet werden. Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen und obendrein lediglich Zinsen auf Kapitaleinkünfte beziehen, müssen überprüfen, ob die persönlichen Einkünfte seit dem Jahr 2005 innerhalb eines Jahres höher ausfielen als 7.664 Euro bei Alleinstehenden und bei Ehepaaren 15.329 Euro. An erster Stelle werden die gesetzlichen Rentenbezüge um den jeweilig geltenden Freibetrag gekürzt. Wer bereits im Jahr 2005 schon verrentet war, kann von einer 50-prozentigen Steuerfreiheit bei seiner Rente rechnen, wobei der Steuerfreibetrag bis zum Lebensende gilt. Wird die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro noch abgezogen und liegen die Einkünfte über den 7.664 Euro, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Checkliste unterstützt bei der Steuererklärung Rentner

Pensionäre und Rentner sollten ihre Einnahmen genau überprüfen. Doch worauf sollten bei der Steuererklärung Rentner bezüglich der zurückliegenden Jahre achten? Firmen- und Beamtenpensionen wie auch Löhne, die auf einer Steuerkarte geführt wurden und zu den Einnahmen gehören, müssen in einer Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Alleinstehende Rentner und verrentete Ehepaare, die zu ihren Rentenbezügen zusätzlich Einkünfte im In- oder Ausland haben und die Grenze von 410 Euro jährlich übersteigen, oder Einnahmen aus Mieten, Renten und Zinsen haben, sind steuerpflichtig. Eine Steuererklärung wird auch fällig, wenn Ehepaare und Alleinstehende Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen haben, die über der 410-Euro-Grenze liegen. Betroffen davon sind bei der Steurerklärung Rentner und Ehepartner.

Anders gestaltet sich die Situation für Ruheständler, die lediglich gesetzliche Rente beziehen und Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen beziehen, wenn alle Einkünfte zusammen genommen unter der Grenze von 7.664 Euro bei Singles und 15.329 Euro bei Ehepaaren liegen. Dazu gehören auch Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit und Privat- und Firmenrenten, die aus Beiträgen finanziert werden, die aus einem voll oder pauschal versteuerten Einkommen finanziert werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich professionellen Rat bei einem Steuerberater holen und seiner Pflicht zur Veranlagung schnellstens nachkommen, wenn man Geldbußen vermeiden will.

Steuererklärung: Rentner haben individuelle Steuerhöhe

40 bis 50 Prozent von gesetzlichen Renten steuerfrei und grundsätzlich gilt, dass auf Kapital- und Rentenzahlungen weniger Steuern entrichtet werden müssen, sofern diese aus einer privaten Rentenversicherung oder dem eigenen Einkommen finanziert wurden. Das Alterseinkünftegesetz bezieht bei der Steuererklärung Rentner stärker bei der steuerlichen Gleichbehandlung ein. Alle Versorgungsempfänger müssen seit dem Jahr 2005 gleich behandelt werden. Konkret bedeutet dies, dass die nachgelagerte Besteuerung gilt.

Neurentnerjahrgänge unterliegen schrittweise der Besteuerung im Alter. Gleichzeitig werden Beitragszahlungen für die Altersvorsorge während der Berufstätigkeit bis zu einem fest definierten Betrag nicht mehr versteuert. Grundsätzlich gilt heute, Vorsorgeaufwendungen als bedeutendes Standbein für die eigene Altersvorsorge zu betrachten. Die betriebliche Altersvorsorge und auch die private Altersvorsorge sollen finanzielle Engpässe nach dem Erwerbsleben ausgleichen. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in der Steuererklärung Rentner berechtigt sind, für Altersvorsorgeaufwendungen einen Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Doch muss aus steuerrechtlicher Sicht zwischen Vorsorgeaufwendungen für das Alter und anderen Vorsorgeaufwendungen unterschieden werden.

Der Altersentlastungsbetrag gehört zu den Vergünstigungen derer, die Leistungen für den Ruhestand aus Altersruhegeldern und Pensionen beziehen. Für die meisten Ruheständler ändert sich in der Praxis jedoch nichts durch eine nachgelagerte Besteuerung ihrer Alterseinkünfte. Die Bezieher von kleinen und mittleren Renten müssen weiterhin keine Steuern zusätzlich entrichten.

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