Steueränderungen 2012
Vereinfachungen bei Steuern ab 2012
Welche Steueränderungen werden 2012 wirksam?
Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, ein paar Vereinfachungen im Steuerrecht umzusetzen. Mit dem verabschiedeten Gesetz profitieren am 2012 Arbeitnehmer, Eltern und Vermieter von den Erleichterungen.
So werden für Eltern die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten für und der Bezug von Kindergeld für ältere Kinder erleichtert. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf 1.000 Euro angehoben, ohne dass Arbeitnehmer dafür Kosten nachweisen müssen. Der erhöhte Pauschbetrag darf sogar bereits für die Steuererklärung für 2011 angesetzt werden. Für Vermieter gibt es Vereinfachungen bei der Vermietung an Angehörige.
Nicht umgesetzt wurde hingegen der ursprüngliche Plan, dass Arbeitnehmer künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Jeder Steuerpflichtige muss nach wie vor bis Ende Mai die Erklärung für das Vorjahr beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Vereinfachung bei Kinderbetreuungskosten und Kindergeld
Bisher war der Nachweis von Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung relativ kompliziert. Mit den Steueränderungen können Eltern die Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben absetzen. Dabei ist der Anlass für die Kinderbetreuung unerheblich, also ob die Kosten aus beruflichen oder privaten Gründen entstehen. Eltern müssen also in der Anlage Kind weniger ausfüllen. Wie bisher auch können maximal zwei Drittel der Kosten von maximal 6.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Maximal sind als 4.000 Euro als Kinderbetreuungsaufwand zu berücksichtigen. Allerdings muss der Bundesfinanzhof abschließend klären, ob die Begrenzung auf diese Höhe zulässig ist.
Beim Kindergeld und Kinderfreibetrag gelten ab 2012 ebenfalls vereinfachte Regelungen. Bisher erhalten Eltern nur steuerliche Vorteile, wenn der Nachwuchs in Ausbildung maximal 8.004 Euro im Jahr verdient. Künftig spielen die Einkünfte für Kinder in der ersten Ausbildung keine Rolle mehr. Auszubildende dürfen so viel hinzuverdienen, wie sie möchten, ohne dass der Ausbildungsfreibetrag gekürzt wird. Eltern können also in der Steuererklärung zusätzlich 924 Euro absetzen, wenn ihr Nachwuchs nicht mehr zu Hause wohnt. Nur bei Aufnahme einer zweiten Ausbildung gelten gewisse Einschränkungen.
Steueränderung beim Arbeitnehmerpauschbetrag
Jeder Arbeitnehmer kann den Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten von der Steuerlast abziehen, ohne dass ein gesonderter Nachweis für die Aufwendungen erbracht werden muss. Bereits ab 2011 wird der Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Beschäftigte erhalten somit mit dem Dezembergehalt mehr Netto vom Brutto. Dadurch verringert sich die Lohnsteuer um bis zu 36 Euro.
Allerdings ist der steuerliche Effekt für Arbeitnehmer in den Folgejahren relativ gering, weil sich das zu versteuernde Einkommen lediglich um 80 Euro verringert. Wer Werbungskosten hat, die höher als 1.000 Euro sind, hat sogar keinen Vorteil. Sie müssen weiterhin alle Ausgaben durch Belege nachweisen. Jeder Steuerzahler sollte Belege für Arbeitsaufwendungen sammeln und zum Jahresende prüfen, ob der Pauschbetrag überschritten wird.
Steueränderungen für Vermieter und Pendler
Das Steuervereinfachungsgesetz führt außerdem zu Änderungen bei Vermietungen in der Familie und bei Kapitalerträgen. Wenn eine Immobilie an nahe Verwandte vermietet wird, entfallen ab 2012 die Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die nächsten 30 Jahre. Dazu muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete ausmachen. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines üblichen Mietvertrags.
Anleger müssen in der Steuererklärung 2012 bereits versteuerte Kapitalerträge nicht mehr aufführen. Bisher war dies erforderlich, um außergewöhnliche Belastungen abzurechnen. Für Berufspendler gelten ab kommendem Jahr neue Regeln bei den Werbungskosten. Der Wechsel zwischen den Abrechnungsarten ist nicht mehr möglich. Entweder sie entscheiden sich für den Ansatz der Pendlerpauschale von 0,30 Euro je Kilometer oder für den Ansatz der Kosten für Bus- und Bahntickets. Dadurch wird die Abrechnung für Steuerzahler vereinfacht, allerdings erhalten Pendler künftig weniger vom Finanzamt zurück.
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