Steueränderungen 2010
Mehr Geld für die Bürger
Wie sah die Situation vor diesen Steueränderungen aus? Seit 2005 war es nur in einem begrenzten Umfang möglich, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend zu machen. Das galt auch für Beiträge zur Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherung. Der eine Höchstbetrag betrug 1.500 Euro – er war gültig für Angestellte, Pensionäre, Rentner, Beamte und mitversicherte Ehepartner ohne Berufstätigkeit. Der andere Höchstbetrag lag bei 2.400 Euro – ihn konnten beim Finanzamt geltend machen: Selbstständige, privat versicherte Ehepartner ohne Berufstätigkeit und Ehepartner von Beamten, die keinen eigenen Anspruch auf Beihilfe hatten. Vor den Steueränderungen 2005 waren andere Regeln gültig: Wer sich nach ihnen bei der Steuererklärung besser stellte, konnte von diesen alten Vorteilen profitieren (Günstigkeitsprinzip).
Bürgerentlastungsgesetz: Zentrale Steueränderung 2010
Das Bürgerentlastungsgesetz tritt jetzt zum 01. Januar 2010 in Kraft – seine Steueränderungen sollen zu einer spürbaren Entlastung der Bürger führen. Von 9,5 Milliarden Euro ist die Rede.
Bei diesen Steueränderungen wird zwischen gesetzlich und privat versicherten Bürgern unterschieden:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Als Sonderausgabe kann der Versicherte einen Basisschutz geltend machen. Weil das Krankengeld nicht dazu zählt, reduziert das Finanzamt die Ausgaben für die Gesundheit um vier Prozent. Das bedeutet: Der höchste Beitrag für die GKV beträgt heute 3.484 Euro, Grundlage ist ein Bruttoeinkommen von mindestens 44.100 Euro. Gekürzt um vier Prozent, kann der Versicherte 3.345 Euro absetzen. Hat der Angestellte keine Kinder, kommen noch die Aufwendungen für die Pflegeversicherung dazu: Der Betrag steigt auf 3.885 Euro. Mit Kindern sind es nur 3.775 Euro, weil Eltern geringere Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen.
- Private Krankenversicherung (PKV): Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in der PKV ist in der Regel umfangreicher als in der GKV. Das Finanzamt berücksichtigt aber auch bei der PKV nur einen Basisschutz. Konsequenz: Alle Sonderleistungen sind herauszurechnen. Wahrscheinlich können Mitglieder der PKV rund 80 Prozent Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen. Anders sieht es beim Basistarif der PKV aus: Wer ihn gewählt hat, muss nicht mit Abschlägen rechnen.
Weitere Auswirkungen der Steueränderungen 2010
Die Steueränderungen wirken sich auch auf die Beiträge zur Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherung aus. Früher waren sie abzugsfähig, ab 2010 sehen die Steueränderungen vor: Der Steuerzahler kann diese Kosten nur geltend machen, wenn seine Zahlungen bestimmte Höchstbeträge bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht überschreiten: 1.900 Euro beträgt diese Grenze bei Angestellten, Pensionären, Rentnern, Beamten und mitversicherten Ehepartnern ohne Berufstätigkeit. 2.800 Euro sind es für Selbstständige, privat versicherte Ehepartner ohne Berufstätigkeit und Ehepartner von Beamten, die keinen eigenen Anspruch auf Beihilfe haben. Das Finanzamt wendet aber die Regeln vor 2005 an, wenn sie für den Bürger zu einem besseren Ergebnis führen (Günstigkeitsprinzip).
Ein weiterer Punkt der Steueränderungen: Die Grundfreibeträge steigen. Ledige konnten bisher 7.834 Euro geltend machen; die Steueränderungen sorgen aber dafür, dass es ab 2010 8.004 Euro sind. Und für Ehepaare steigt der Grundfreibetrag von 15.669 Euro auf 16.009 Euro. Mehr Netto vom Brutto – die Steueränderungen 2010 scheinen dieses Versprechen der Politik wahr zu machen.
Ein Beitrag von Ingo Leipner
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Das Bürgerentlastungsgesetz führt zu Steueränderungen, die sich bezahlt machen. Diese Steueränderungen wurden notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2008 entschieden hat: Das Finanzamt muss die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärker berücksichtigen.