Steuer-Rechtsschutz

Recht in Steuerfragen durchsetzen

Alle Versicherten, die ihre rechtlichen Interessen im Bereich Steuerfragen durchsetzen wollen, profitieren von einem umfassenden Steuer-Rechtsschutz.

Steuer-Rechtsschutz: rechtliche Interessen wahrnehmen

Rechtsschutzversicherungen gewährleisten ihren Versicherungsnehmern die Übernahme von Prozesskosten und Honoraren von Anwälten. Ein Steuer-Rechtsschutz hilft immer dann weiter, wenn die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinsichtlich abgaberechtlicher Angelegenheiten vor dem Richtertisch deutscher Verwaltungs- und Finanzgerichte geregelt werden müssen. Der Versicherungsschutz dieser speziellen Rechtsschutzversicherung umfasst Prozesse, in deren Mittelpunkt Auseinandersetzungen um die Höhe der Steuern stehen.

Dies kann sowohl im privaten Bereich der Fall sein, wie auch in der Arbeitswelt nicht selbstständiger Tätigkeiten oder innerhalb einer forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Selbst der Verkehrsbereich ist nicht selten Gegenstand von Auseinandersetzungen, die vor dem Richtertisch enden. Der Steuer-Rechtsschutz kann jedoch erst dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Klage offiziell erhoben wurde. Alle Versicherungsnehmer, die sich im Vorfeld rechtlicher Konflikte einen anwaltlichen Rat einholen, müssen die Kosten hierfür selber tragen. Vor dem Abschluss einer Police lohnt immer ein Blick in die Vertragsbedingungen, denn die variieren zwischen den Versicherungsunternehmen.

Mit einem Steuer-Rechtsschutz hohen Kosten vorbeugen

Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei und alle, die sich auch von Ungereimtheiten durch das Steuerrecht schützen wollen, finden in einem Steuer-Rechtsschutz den idealen Partner, wenn es vor den Richtertisch geht. Wenngleich der Versicherungsschutz erst dann greift, wenn eine Klage erhoben wurde, werden durch diese Police attraktive Leistungsinhalte vor deutschen Gerichten geboten. So bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle beruflichen wie auch privaten Bereiche, die im Zusammenhang mit allen möglichen Steuerarten stehen.

Dazu gehören neben der konventionellen Einkommensteuer auch die Lohnsteuer, die Vermögenssteuer, die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer. Erkennt beispielsweise der Fiskus die in einer Steuererklärung geltend gemachten Sonderausgaben nicht an und auch der Einspruch des Steuerpflichtigen bleibt ohne Erfolg, tritt der Steuer-Rechtsschutz für die fälligen Prozesskosten in Leistung. Ähnliche Kriterien gelten im Verkehrsschutzrecht für die Kraftfahrzeugsteuer, wenn ein Finanzamt die Nachrüstung eines Fahrzeugs nicht als schadstoffarm anerkennen will.

Steuer-Rechtsschutz: Kostenübernahme für unterschiedliche Bereiche

Alle Selbstständigen und Unternehmer sind im Versicherungsfall dann über einen Steuer-Rechtsschutz abgesichert, wenn dieser im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit steht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Betriebsausgaben nicht vom Finanzamt in Höhe oder Grund anerkannt werden. Für den Leistungsfall abgesichert sind auch alle Versicherungsnehmer im Bereich Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz. Steuern und auch Abgaben für das versicherte Grundstück, die Wohnung oder eine Immobilie sind oftmals Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Auch in Fällen dieser Art greift der Schutz dieser speziellen Versicherung, sofern eine Klage erhoben wird.

Im Grundsatz bezieht sich der Steuer-Rechtsschutz auf alle gerichtlichen Auseinandersetzungen vor einem deutschen Verwaltungs- oder Finanzgericht, die mit Steuern, abgaben, Beiträgen, Zöllen oder Gebühren zu tun haben und sich nicht außergerichtlich regeln lassen. Betroffen sind davon neben der Grunderwerbssteuer, die Kfz-Steuer, die Mehrwertsteuer wie auch die Kapitalertragssteuer, wobei eine Steuerberatung und ein vorgerichtliches Wahrnehmen der Interessen nicht im Schutz inbegriffen sind.

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