Stakeholder
Verschiedene Gruppen sind an Ergebnissen interessiert
Stakeholder - Bezeichnung für besondere Interessengruppen
An den Handlungen eines Unternehmens, einer Vereinigung oder Interessengemeinschaft sind in der Regel unterschiedliche Personengruppen interessiert, zum Beispiel
- Shareholder,
- Mitglieder,
- Mitarbeiter,
- Stakeholder.
Im Prinzip können Einzelpersonen und Interessengruppen als Stakeholder bezeichnet werden, die ein Interesse am Verlauf eines Projektes, an der Entwicklung von Produkten oder der Arbeit einer Vereinigung haben. Eine eindeutige Übersetzung in der deutschen Sprache gibt es für diesen Begriff nicht. Daher haben sich für diese Personengruppen auch die Bezeichnungen Anspruchsträger, Projektbeteiligte oder Projektbetroffene durchgesetzt.
Beteiligte oder Betroffene an einem Projekt oder einer Maßnahme sind unter anderem Personen, die einen finanziellen oder anderen Einsatz zu dem Projekt beitragen. Dabei kann es sich auch um Arbeitsleistungen handeln. Zudem zählen Personen zu den Betroffenen, die ein Interesse am Ausgang eines Projekts haben, ohne direkt daran beteiligt zu sein. Sie haben unter Umständen aufgrund des Ergebnisses Vorteile oder Nachteile zu erwarten oder wünschen sich eine Entscheidung, die ihrer persönlichen Einstellung entspricht.
Mögliche Ziele der Stakeholder
Stakeholder verfolgen unterschiedliche Ziele. Diese können persönlicher Natur oder an einer politischen sowie gesellschaftlichen Einstellung ausgerichtet sein. Typische Interessen- oder Anspruchsgruppen eines Unternehmens sind zum Beispiel die Unternehmensleitung mit ihrem Interesse an einem unternehmerischen Erfolg in Form der Gewinnerzielung. Arbeitnehmer haben ebenfalls ein Interesse am Unternehmenserfolg, da dieser ihre Arbeitsplätze und somit ihre Existenz sichert. Kunden sind am Unternehmen interessiert, weil sie Produkte oder Dienstleistungen beziehen und Lieferanten haben ein Interesse, weil das Unternehmen als Kunde ihr Geschäft sichert.
Am unternehmerischen Erfolg sind aber auch Banken als Kapitalgeber und öffentliche Einrichtungen interessiert. So haben Kommunal- und Finanzbehörden ein Interesse an den Steuerleistungen und Abgaben des Unternehmens. Darüber hinaus besteht ein Interesse an umweltfreundlichen Produktionstechniken, der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften oder anderer öffentlich-rechtlicher Regelungen. Stakeholder von Vereinen und Verbänden sind die Mitglieder, darüber hinaus ebenfalls öffentliche Einrichtungen und Teile der Bevölkerung, die ein Interesse an der Arbeit der Vereine oder Verbände haben.
Stakeholder Analyse erleichtert Projektarbeit
Unternehmen, Vereine, politische Parteien oder Verbände, die über die Interessen ihrer Stakeholder informiert sind und diese bei der Durchführung von Projekten berücksichtigen, haben die Möglichkeit, ihre Position von Beginn an zu festigen. Projekte und Prozesse werden nicht oder nur in einem geringeren Umfang durch negative Reaktionen oder Einflüsse gestört. Ansprüche von Einzelpersonen oder Personengruppen können von vornherein beachtet werden und führen zu einem voraussehbaren Ergebnis. Diesem Zweck dient die Stakeholder Analyse.
Dabei handelt es sich um einen Prozess in der Planungsphase, in dem zunächst die möglichen Anspruchsgruppen und Interessenten erkannt werden müssen. Mit der Erkennung der Interessentenkreise geht die Erkenntnis über deren Ziele einher. Sind Einzelpersonen und Personengruppen sowie deren Interesse bekannt, so erfolgt eine Bewertung der jeweiligen Ansprüche. Auf diese Weise kann ein Unternehmen, aber auch ein Verband oder Verein einschätzen, welche Ansprüche am Verlauf eines Projektes vernachlässigbar und welche unbedingt zu beachten sind.
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