Staatliche Leistungen Berufsunfähigkeit
Keine staatliche Rente = Kein ausreichender Schutz
Die staatliche Rente im Falle der Berufsunfähigkeit existiert nicht mehr - zumindest für Versicherte ab Jahrgang 1961. Stattdessen gibt es die Erwerbsminderungsrente, bei der die Versicherten deutlich weniger Rente erhalten. Die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist Privatsache.
Die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit sorgen für große Dersorgungslücken. Der Schutz über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich. Dies zeigen auch die Statistiken zu den tatsächlichen gezahlten Renten der Deutschen Rentenversicherung.
Im Regelfall bestehen Versorgungslücken von 50 Prozent und mehr, wenn man sich ausschließlich auf die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit verlässt. Fast jeder Selbständige benötigt einen entsprechenden Schutz bei Berufsunfähigkeit. Auch Freiberufler genießen lediglich einen Standardschutz über das Versorgungswerk.
Welche Leistungen bietet der Staat bei Berufsunfähigkeit?
Der Staat leistet für ab 1961 Geborene nun nach folgendem Schema:
- Volle Erwerbsminderungsrente erhalten die Personen, die am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können.
- Halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können.
- Keine Rente erhält man, wenn man noch mehr als sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Für den Gesetzgeber spielt es zudem keine Rolle, ob Sie tatsächlich arbeiten gehen. Vielmehr ist für den Staat entscheidend, dass Sie arbeiten könnten. Der Staat kann Sie dazu auf jedwede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen - unabhängig davon, ob dieser Arbeitsplatz auch zur Verfügung steht.
Als Faustregel beläuft sich die staatliche Rente bei Berufsunfähigkeit auf:
- Höhe der halben Erwerbsminderungsrente = 14 bis 17 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen.
- Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente = 30 bis 35 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Nur mit den staatlichen Leistungen kann man den Lebensunterhalt im Fall der Berufsunfähigkeit also nicht bestreiten. Zudem ist ungewiss, ob der Staat seine Leistungen überhaupt erbringt.
Wer erhält keine staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit?
Für den Personenkreis, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, besteht nur eingeschränkter Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit.
Vor allem Selbständige und Freiberufler genießen meist keinen Schutz über den Rentenversicherungsträger. Und selbst wenn man in die Rentenkasse eingezahlt hat, müssen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Erwerbsminderungsrenten werden nur dann gezahlt, wenn eine Wartezeit von fünf Jahre erfüllt ist. Zunächst muss der Versicherte also mindestens 60 Monate lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Weiterhin müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.
Dies bedeutet, dass vor allem Berufsanfänger keinen gesetzlichen Schutz im Falle einer Erwerbsminderung genießen. Aber auch diejenigen Erwerbstätigen, die für mehrere Jahre aus dem Beruf aussteigen oder ins Ausland gehen, stehen ohne Absicherung dar.
Inhalt
- Seite 1: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Seite 2: Staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit
- Seite 3: Beitrag der BU
- Seite 4: Zusatzleistungen
- Seite 5: Bedingungen der BU
- Seite 6: Varianten der BU
- Seite 7: Dienstunfähigkeitsversicherung
- Seite 8: Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige