Sondervermögen

Altersvorsorge Sondervermögen: Investmentfonds für die Altersversorgung

Seit 1998 sind AS-Fonds in Deutschland zugelassen. Das Altersvorsorge Sondervermögen stellen eine Alternative zu Lebensversicherungen dar und muss sich an strenge Rahmenbedingungen halten. Viele Arbeitgeber nutzen AS-Fonds im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Anzeige

AS-Fonds: Sondervermögen im Überblick

Der Begriff Altersvorsorge Sondervermögen steht für Investmentfonds, die speziell für die Altersversorgung aufgelegt werden. In der Finanzwelt werden diese Investmentfonds oft als „AS-Fonds“ geführt. Seit 1998 sind AS-Fonds auch in Deutschland zugelassen. Wie bei allen Investmentfonds werden auch durch den AS-Fonds Gelder von mehreren Anlegern zusammen getragen und durch eine Kapitalanlagegesellschaft als Sondervermögen in verschiedenen Bereichen investiert. Ziel eines jeden Investmentfonds ist die gewinnbringende Finanzanlage. Das Altersvorsorge Sondervermögen unterliegt hierbei strikten Anforderungen: AS-Fonds müssen die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen erfüllen.

Investmentfonds für die Altersversorgung sind auf eine besonders abgesicherte Investition ausgelegt, womit das Verlustrisiko minimiert wird. Da AS-Fonds nur zu geringen Anteilen in riskante Aktien und Beteiligungen anlegen, sind auch keine hohen Gewinne zu erwarten. Das Modell richtet sich vornehmlich an Sparer, die langfristig und sicher investieren möchten. Trotz aller Sicherungsrichtlinien sind natürlich auch AS-Fonds den üblichen Wertschwankungen am Kapitalmarkt unterworfen und können Verluste nach sich ziehen.

Wie bei allen Investmentfonds ist auch der Erfolg bei einem Altersvorsorge Sondervermögen im Wesentlichen vom Geschick des Fondsmanagements abhängig, das die Investitionen für seine Anleger tätigt. Im Rahmen der Steuer werden AS-Fonds noch eher stiefmütterlich behandelt, wobei Einzahlungen nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Die Erträge werden über dem Pauschalbetrag versteuert. Als Alternative zur Kapitallebensversicherung werden AS-Fonds also nicht steuerlich gefördert.

So wird das Sondervermögen angelegt

Heute haben sich auf dem Finanzmarkt zwei Arten von AS-Fonds durchgesetzt: spekulative und konservative Investmentfonds. Der spekulative AS-Fonds investiert sein Sondervermögen zu 75 Prozent in Aktien und zu 25 Prozent in festverzinsliche Wertpapiere. Der konservative AS-Fonds setzt hingegen auf einen Anteil von 49 Prozent festverzinslicher Wertpapiere, 21 Prozent Aktien und 30 Prozent Immobilien. Das Altersvorsorge Sondervermögen unterliegt hierbei strengeren gesetzlichen Rahmenbedingungen als andere Investmentfonds.

Die Kapitalanlagegesellschaft investiert mindestens 51 Prozent des Sondervermögens. AS-Fonds konzentrieren sich mit einem Anteil von maximal 30 Prozent auf Immobilienanlagen. Alle Gesellschaften müssen auch Sparpläne anbieten: Der langfristige Sparplan läuft bis zum 60. Lebensjahr. Hiermit sparen Anleger wie auch bei anderen Altersvorsorgemodellen monatlich für ihre Rente. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit findet eine Ausschüttung des Kapitals in einer Summe oder in monatlichen Zahlungen statt.

Ein weiteres Merkmal von AS-Fonds ist die Reinvestition der Gewinne in das Sondervermögen. Für den Anleger, der mindestens jährlich Fonds-Anteile kaufen muss, fallen Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren an. AS-Fonds wurden als Alternative zur Kapitallebensversicherung aufgelegt, unterscheiden sich aber von der klassischen Lebensversicherung indem sie nicht von Steuerförderungen profitieren. Dafür sichern sich Anleger mit dem Altersvorsorge Sondervermögen aber eine bestmögliche Flexibilität: As-Sparpläne können mit dreimonatiger Frist ohne Verluste gekündigt werden. Arbeitslose können in einem Monat aussteigen.

Sondervermögen als betriebliche Altersversorgung

Das Altersvorsorge Sondervermögen wird auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge genutzt. Hier wird monatlich ein festgelegter Anteil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers in den AS-Fonds zur Altersversorgung investiert. Für den Arbeitgeber bieten AS-Fonds den Vorteil, dass die betriebliche Altersversorgung extern über eine Investmentgesellschaft abgewickelt wird, die auch das Risiko trägt. Für Arbeitnehmer ist es interessant, dass sie bei einem Arbeitsplatzwechsel ihre erworbenen Ansprüche mitnehmen und weiterführen können – auch bei einem Branchenwechsel.

Das größte Manko der AS-Fonds bleibt ihre fehlende steuerliche Förderung. Grundsätzlich sollte das Altersvorsorge Sondervermögen so früh wie möglich angelegt werden – die Mindestlaufzeit beträgt ohnehin 18 Jahre. Die spätere Ausschüttung oder Rentenzahlung bleibt natürlich renditeabhängig. Anleger müssen sich während der gesamten Anlagezeit nicht um ihren Fonds kümmern, wobei ihre Rendite davon abhängig ist, wie gut ihre Kapitalanlagegesellschaft wirtschaftet und investiert. Die monatlich anfallenden Sparbeträge können direkt vom Girokonto abgebucht werden.

AS-Fonds bringen bis zu acht Prozent Rendite im Jahr – hierbei handelt es sich aber lediglich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Altersvorsorge Sondervermögen eignet sich besonders für Sparer, die ihr Geld sicher am Kapitalmarkt anlegen möchten und die Risiken herkömmlicher Investmentfonds scheuen. Ein komplettes Verlustrisiko bieten aber auch AS-Fonds nicht.

Weitere Informationen

Weitere Artikel