Sonderkündigung der privaten Krankenversicherung

Nach Beitragsanpassung PKV-Kündigungsrecht

Nach Beitragsanpassung PKV-Kündigungsrecht

Wenn sich der Versicherungsschutz in der private Krankenversicherung (PKV) verteuert, besteht ein die Möglichkeit zur Sonderkündigung. Der Versicherer kann mit Wirkung der Beitragsanpassung gewechselt werden. Wir haben die wesentlichen Informationen zur Kündigungsmöglichkeit zusammengestellt.

PKV-Sonderkündigung - Die Fakten

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, hofft auf stabile Beiträge. Oftmals kommt es während der Vertragslaufzeit jedoch zu Beitragsanpassungen. Gerade im Gesundheitswesen sind die Versicherer von Kostensteigerungen betroffen. Neue medizinische Verfahren und das Ansteigen der Lebenserwartung sorgen für Druck auf die Beiträge. Wird die private Krankenversicherung teurer, besteht die Möglichkeit zur Sonderkündigung durch den Versicherten. Die außerordentliche Kündigung muss spätestens bis zum Wirksamwerden der höheren Beiträge durch den Kunden vorgenommen werden. Das Kündigungsschreiben muss dazu beim Versicherer eingegangen sein.

Die PKV-Unternehmen überprüfen einmal im Jahr die tatsächlichen Kosten und die Beitragseinnahmen. Stellt sich eine Unterdeckung heraus, sind die Versicherer zu einer Erhöhung der Beiträge gezwungen. Die Anpassung muss durch einen unabhängigen Treuhänder genehmigt werden. In der Regel erhalten die Versicherten bis Ende November Bescheid über die neuen Beiträge zum nächsten 1. des neuen Jahres. Bis zu diesem Termin besteht das Recht zur Sonderkündigung des Vertrags. Werden die Prämien unterjährig angepasst, z.B. zum 1. März, so ist der Werktag davor der letztmögliche Kündigungstermin.

Die Sonderkündigung ist normalerweise mit Nachteilen verbunden. Kunden verlieren sämtliche Ansprüche aus dem bisherigen Vertrag. Beim neuen Krankenversicherer erfolgt eine erneute Risikoprüfung und es gilt ein höheres Eintrittsalter. Trotzdem kann der PKV-Wechsel sinnvoll sein. Zu den Vor- und Nachteilen eine Neuvertrags informieren Sie unsere Experten, die Sie über den private Krankenversicherung Vergleich anfordern können.

Sonderkündigung PKV - Die Besonderheiten

Die Sonderkündigung darf nur für die Person und nur die Tarife vorgenommen werden, die von der Anpassung betroffen sind. Wenn der Versicherungsnehmer z.B. ein Kind beim gleichen Unternehmen versichert hat und in diesem Tarif keine Erhöhung stattfindet, so besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn nur der Krankentagegeldtarif erhöht wird, die Beiträge für den ambulanten, stationären und Zahn-Schutz aber gleich bleiben. Eine Ausnahmen besteht für den Fall, dass ein Teilbereich der Vollkostenversicherung (Ambulant, stationär, Zahn) teurer wird. In diesem Fall darf der komplette PKV-Vertrag gekündigt werden.

Für jede versicherte Person muss eine separate Kündigung vorgenommen werden. Die Sonderkündigung für Kinder gilt auch in dem Fall, wenn eine Umstufung vom Kinder- in den Jugendlichen-Tarif vorgenommen wird. Das Gesetz sieht hier sogar eine Frist von zwei Monaten nach der erfolgten Erhöhung vor.

Die Beihilfereduzierung bei Beamten berechtigt hingegen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Dies gilt auch für den Fall, dass durch gesetzgeberische Maßnahmen der Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung steigt.

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Durchführung der PKV-Kündigung

Die Ausübung der Kündigung muss schriftlich durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Dabei ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Versicherten,
  • Versicherungsnummer,
  • Grund der Kündigung,
  • Zeitpunkt der Kündigung.

Wer sicher gehen möchte, dass der Versicherer das Schreiben erhält, sendet es per Einschreiben mit Rückschein. Eine Alternative ist das Senden per Fax mit Sendebericht. So ist bei Streitigkeiten der Nachweis möglich, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgte.

Neben der Kündigung der privaten Krankenversicherung sollte auch die private Pflegepflichtversicherung und das Krankentagegeld zum selben Termin aufgehoben werden.

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