SEPA
Erläuterung der europäischen Zahlungsrichtlinie
SEPA hat zum Hauptziel, dass Banküberweisungen und Transaktionen in Euro im gesamten Euro-Raum einheitlich abgewickelt und durchgeführt werden sollen. Zudem soll es zukünftig keine Unterschiede mehr geben, ob man eine Überweisung mit einem nationalen Empfänger im Inland in Auftrag gibt, oder ob man eine Zahlung an einen Empfänger im europäischen Ausland (Euroraum) veranlassen möchte.
Aufgabe von SEPA
Somit hat SEPA die Hauptaufgabe, der einheitlichen Währung des Euro nun auch den einheitlichen Zahlungsverkehr innerhalb aller Mitgliedsstaaten der Währungsunion folgen zu lassen. Einige Probleme müssen durch das neue SEPA-System natürlich noch gelöst werden. So hat jedes Land bisher natürlich seine eigenen Rechtsnormen, Vereinbarungen zwischen den Banken im Rahmen des Interbankenhandels, Technik- und Organisationsstandards und zudem verschiedene Clearingstellen und Software-Lösungen, die im Bereich Zahlungsverkehr zum Einsatz kommen.
Inhalt der europäischen Zahlungsrichtlinie
Ein wichtiger Inhalt von SEPA ist daher, diese verschiedenen Voraussetzungen und Strukturen soweit zu vereinheitlichen, dass man darauf ein System und Regeln erhält, die dann auch für alle teilnehmenden Staaten bindend sind, sodass ein einheitlicher Zahlungsverkehr geschaffen werden kann.
Ein großer Vorteil für den Kunden wird dann auf jeden Fall zum Beispiel die Schnelligkeit sein, mit der eine Überweisung ausgeführt wird und dem Empfänger in der Eurozone der Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Der Hauptinhalt bzw. die Hauptziele von SEPA bestehen demnach in der Schaffung eines Rechtsrahmens, der für alle an SEPA teilnehmenden Staaten verbindlich ist, die Entwicklung von Standards und Software-Lösungen, sowie dem Ziel, dass der nationale Zahlungsverkehr in allen teilnehmenden Ländern auf mittelfristige Sicht hin durch SEPA ersetzt werden soll.
Dieses ist letztendlich die bedeutendste Konsequenz der Einführung von SEPA, nämlich die Abschaffung der nationalen Standards und Zahlungsverkehrssysteme, daher müssen die Banken in den nächsten Monaten und Jahren bis zur „Endstufe“ von SEPA noch Einiges an Software, Hardware und an der gesamten Technik ändern, damit ein reibungsloser technischer Ablauf von SEPA zukünftig gewährleistet werden kann.
Wer nimmt an SEPA teil?
Derzeit nehmen 32 europäische Staaten am SEPA-System teil, unter anderem neben den 27 Ländern der Europäischen Union auch einige Überseedepartements und Länder wie Schweiz oder Liechtenstein. Die Einführung von SEPA soll nach einem bestimmten Zeit- und Stufenplan erfolgen, an den sich die Staaten und damit verbunden natürlich auch die Banken halten sollen.
Seit Anfang des Jahres (28. Januar) 2008 sind beispielsweise bereits SEPA-Überweisungen eingeführt und können von den Kunden genutzt werden. Ab November 2009 soll dann auch die beleglose SEPA-Lastschrift an den Start gehen, darauf folgend sollen Anfang 2010 viele Zahlungen der öffentlichen Hand auf das SEPA-System umgestellt werden. Zum Januar 2011 sollen dann schließlich nur noch SEPA-fähige Karten im Umlauf sein, auch hier ist also als Konsequenz von SEPA eine Umstellung des Systems erforderlich.
Darauf hin, zu einem bisher noch nicht genau spezifizierten Termin, sollen dann schließlich die nationalen Zahlungsverkehrssysteme vollständig „abgeschaltet“ werden und durch SEPA ersetzt werden. Für Privatkunden und vor allen Dingen für Unternehmen soll durch SEPA eine deutlich schnellere und einfachere Möglichkeit geschaffen werden, am Zahlungsverkehr im Euro-Raum teilnehmen zu können. So können Unternehmen zum Beispiel zukünftig ihren gesamten Zahlungsverkehr bei einer x-beliebigen Bank aus dem Euroraum abwickeln lassen. Somit kann eine Konzentration erfolgen, die natürlich für Unternehmen vorteilhaft ist, die in mehreren Ländern Niederlassungen haben. Zukünftig muss das Unternehmen also nicht mehr in jedem Land ein Konto haben, sondern ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr wird ausreichend sein.
Weitere Informationen
- Schufa-Eigenauskunft(vorheriger Artikel)
Im Rahmen der Europäischen Union ist man bemüht, im Bereich Zahlungsverkehr eine Vereinheitlichung zu erreichen. Dies soll in dieser Form durch verschiedene Richtlinien geschehen, die durch den „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“ gekennzeichnet sind. Dieser Zahlungsverkehrsraum wird auch als SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet.