Rürup-Rente

Rürup-Rente: Grundlagen und Vorteile

Mit der Rürup-Rente hat der Gesetzgeber eine neue Form der Altersvorsorge eingeführt. Sie funktioniert nach dem Prinzip der gesetzlichen Alterssicherung. Allerdings werden die Vorsorgeverträge von privaten Versicherern geführt. Die wesentlichen Vorteile und Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber. 2012 können 74% der Beiträge steuermindernd abgesetzt werden.

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Merkmale der Rürup Rente

Die steuerliche Förderung der erfolgt nur dann, wenn bestimmte Regularien eingehalten werden. Dazu hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Rürup Rente

  • nicht beleihbar,
  • nicht vererblich,
  • nicht übertragbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar ist.

Die Sparbeiträge können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die Leistungen aus der nachgelagert besteuert. Die Rentenauszahlung kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.

Die steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge zur Rürup Rente wird schrittweise angehoben. Aktuell können in 2011 72 Prozent der Aufwendungen steuermindernd angesetzt werden. Im Jahr 2025 können dann 100 Prozent der Beitragssumme angesetzt werden. Die maximale Einzahlungssumme pro Jahr liegt bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte.

Vorteile der Rürup Rente

Die Altersvorsorge mit der Rürup-Rente bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Dazu zählen:

  • Staatliche geförderte Altersvorsorge mit Steuervorteilen über Sonderausgabenabzug,
  • Keine Anrechnung des Kapitals bei Bezug von ALG II (Hartz IV-sicher),
  • Schutz vor Pfändung in der Ansparphase,
  • Keine Abgeltungssteuer während der Ansparphase,
  • Steuerliche Anrechnung der Beiträge einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Flexible Besparung.

Aufgrund dieser Merkmale eignen sich diese Produkte vor allem für Selbständige und Freiberufler zum Aufbau einer Altersvorsorge. Gerade die flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten schaffen einen finanziellen Spielraum in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Bei einem erfolgreichen Jahr kann die Basisrente als sinnvolles "Steuersparmodell" eingesetzt werden.

Vertragsänderungen bei der Rürup Rente

Die Ereignisse im Leben sind nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass die Rürup-Rente angepasst werden muss, z.B. durch eine Reduzierung des Beitrags oder der Versicherungsleistung. Soweit der Beitrag erhöht wird, kann es im Einzelfall zu steuerlichen Nachteilen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Summe aller Beiträge zu Versicherungsformen der Basisversorgung 20.000 Euro jährlich übersteigt.

Daher ist es ratsam zu überprüfen, ob die Beiträge in die Basisversorgung (gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung und Basisrente) zusammen die geltende Höchstgrenze (20.000 Euro jährlich bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) überschreiten. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil kann nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs angesetzt werden. Die Leistungen werden jedoch voll nachgelagert besteuert.

Sparer genießen die volle Flexibilität bei der Beitragszahlung. Das Erhöhen oder Herabsetzen des Beitrags ist jederzeit möglich. Zu beachten sind stets die oben genannten Höchstgrenzen.

Die Besteuerung der Rürup-Rente

Die Leistungen der Rürup-Rente werden grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen - nachgelagerte Besteuerung. Bei Renteneintritt bis zum Jahr 2039 gilt jedoch ein anderes Prinzip. Ein Teil der Rentenzahlungen bleibt dauerhaft steuerfrei. Je nach erstmaligem Bezu der Rente ist nur ein bestimmter Prozentsatz steuerpflichtig.  

So sind im Jahr 2011 nur 62 Prozent steuerpflichtig. Dieser Satz steigt jährlich bis zum Jahr 2020 um 2 Prozentpunkte an. Somit müssen im Jahr 2020 dann 80 Prozent der Rentenleistungen versteuert werden. In den folgenden Jahren bis 2040 steigt er jährlich um 1 Prozentpunkt auf dann 100 Prozent. Der andere Anteil ist der dauerhaft steuerfreie Rentenanteil.

Die zu zahlende Steuer wird nicht von der Rentenleistung abgezogen, sondern muss vom Steuerpflichtigen im Zuge der Steuererklärung entrichtet werden. Selbst wenn der Wohnsitz in Ausland verlegt wird, müssen Rürup-Renten in Deutschland versteuert werden.

Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung

Die Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Rentenversicherung als Rürup-Rente werden in § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erwähnt. Dazu zählen:

  • Monatliche Zahlung einer lebenslangen Leibrente,
  • Frühester Rentenzahlungsbeginn: Vollendung des 60. Lebensjahres,
  • Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich,
  • Einschluss von Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung für Ehegatten möglich, wobei Leistungen nur an den Ehegatten erfolgen dürfen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war,
  • Einschluss der Waisenversorgung für Kinder möglich, wobei Leistungen nur an Kinder gezahlt werden dürfen, die die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen,
  • Die ergänzenden Leistungen müssen in einem einheitlichen Vertrag mit der Hauptversicherung geregelt sein, wenn die Beiträge hierfür als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Auf diese Beiträge dürfen jedoch nur weniger als die Hälfte des gesamten Beitrags entfallen.
    Nach bisherigen Erkenntnissen zählen Beiträge für die Hinterbliebenenrente- Zusatzversicherung zu den Beiträgen für die Altersversorgung und nicht zur ergänzenden Hinterbliebenenabsicherung, weil damit bei Ehegatten eine lebenslange Leibrente bis zum Tode des Letztversterbenden geleistet wird.
  • Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sein 

Rürup Rente und die Erbschaftssteuer

Die Versicherungsleistung aus der Basisrente ist erbschaftsteuerfrei, da sie an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt wird. Ob es zu einer Erbschaftsteuerzahlung kommt, richtet sich nach dem gesamten erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb unter Berücksichtigung von Freibeträgen.

Rürup Rente und Versicherungsteuer

Die Beiträge zu Lebensversicherungen - also auch der Rürup-Rente - sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsnehmer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass die private Vorsorge vom Fiskus gefördert wird. Gerade vor dem Hintergrund der Zukunftsprobleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Versorgung lässt sich die Förderung verstehen.

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