Rürup-Rente
Grundlagen und Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge
Mit der Rürup Rente kann man für das Alter vorsorgen und Steuervorteile nutzen. Die Rürup Rente ist die seit 2005 staatliche geförderte Altersvorsorge. Die Rürup Rente sichert lebenslange Rentenzahlungen und soll die Versorgungslücke der gesetzliche Rente schließen.
Die Rürup Rente zählt zur sogenannten Basisversorgung der Altersvorsorge. Aufgrund der hohen Vorteile beim Fiskus lohnt sich die Rürup Rente vor allem für Selbständige und Freiberufler. Die Rürup Rente wird seit 2005 angeboten und wird vom Finanzamt in der Ansparphase besonders gefördert.
Merkmale der Rürup Rente
Die steuerliche Förderung der Rürup Rente erfolgt nur dann, wenn bestimmte Regularien eingehalten werden: Die Rürup Rente ist
- nicht beleihbar,
- nicht vererblich,
- nicht übertragbar,
- nicht veräußerbar und
- nicht kapitalisierbar.
Die Sparbeiträge können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die Leistungen aus der Rürup Rente nachgelagert besteuert. Die Rentenauszahlung kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
Die steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge zur Rürup Rente wird schrittweise angehoben. Aktuell können in 2009 68 Prozent der Aufwendungen steuermindernd angesetzt werden. Im Jahr 2025 können dann 100 Prozent der Beitragssumme angesetzt werden.
Insgesamt können maximal 20.000 Euro im Jahr in die Rürup Rente eingezahlt werden. Bei Zusammenveranlagung beträgt diesert Wert 40.000 Euro.
Vorteile der Rürup Rente
Die Altersvorsorge mit der Rürup Rente bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Dazu zählen:
- Staatliche geförderte Altersvorsorge mit Steuervorteilen über Sonderausgabenabzug,
- Keine Anrechnung des Kapitals der Rürup Rente bei Bezug von ALG II (Hartz IV-sicher),
- Schutz vor Pfändung in der Ansparphase,
- Keine Abgeltungssteuer während der Ansparphase,
- Steuerliche Anrechnung der Beiträge einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Flexible Besparung.
Aufgrund dieser Merkmale eignet sich die Rürup-Rente vor allem für Selbständige und Freiberufler zum Aufbau einer Altersvorsorge.
Vertragsänderungen bei der Rürup Rente
Die Ereignisse im Leben sind nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass die Rürup Rente angepasst werden muss, z.B. durch eine Reduzierung des Beitrags oder der Versicherungsleistung. Soweit der Beitrag erhöht wird, kann es im Einzelfall zu steuerlichen Nachteilen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Summe aller Beiträge zu Versicherungsformen der Basisversorgung 20.000 Euro jährlich übersteigt.
Daher ist es ratsam zu überprüfen, ob die Beiträge in die Basisversorgung (gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung und Basisrente) zusammen die geltende Höchstgrenze (20.000 Euro jährlich bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) überschreiten. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil kann nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs angesetzt werden. Die Leistungen werden jedoch voll nachgelagert besteuert.
Rürup Rente und Steuern
Die Leistungen der Rürup-Rente werden grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen - nachgelagerte Besteuerung.
Bei Rürup-Renten, die bis zum Jahr 2039 erstmals bezogen werden, gilt jedoch ein anderes Prinzip. Ein Teil der Rentenzahlungen bleibt dauerhaft steuerfrei. Je nach erstmaligem Bezu der Rente ist nur ein bestimmter Prozentsatz steuerpflichtig.
So sind im Jahr 2009 nur 58 Prozent steuerpflichtig. Dieser Satz steigt jährlich bis zum Jahr 2020 um 2 Prozentpunkte an. Somit müssen im Jahr 2020 dann 80 Prozent der Rentenleistungen versteuert werden. In den folgenden Jahren bis 2040 steigt er jährlich um 1 Prozentpunkt auf dann 100 Prozent. Der andere Anteil ist der dauerhaft steuerfreie Rentenanteil.
Die zu zahlende Steuer wird nicht von der Rentenleistung abgezogen, sondern muss vom Steuerpflichtigen im Zuge der Steuererklärung entrichtet werden. Selbst wenn der Wohnsitz in Ausland verlegt wird, müssen Rürup-Renten in Deutschland versteuert werden.
Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung
Die Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Rentenversicherung als der Rürup Rente werden in § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erwähnt. Dazu zählen:
- Monatliche Zahlung einer lebenslangen Leibrente,
- Frühester Rentenzahlungsbeginn: Vollendung des 60. Lebensjahres,
- Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich,
- Einschluss von Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung für Ehegatten möglich, wobei Leistungen nur an den Ehegatten erfolgen dürfen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war,
- Einschluss der Waisenversorgung für Kinder möglich, wobei Leistungen nur an Kinder gezahlt werden dürfen, die die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen,
- Die ergänzenden Leistungen müssen in einem einheitlichen Vertrag mit der Hauptversicherung geregelt sein, wenn die Beiträge hierfür als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Auf diese Beiträge dürfen jedoch nur weniger als die Hälfte des gesamten Beitrags entfallen.
Nach bisherigen Erkenntnissen zählen Beiträge für die Hinterbliebenenrente- Zusatzversicherung zu den Beiträgen für die Altersversorgung und nicht zur ergänzenden Hinterbliebenenabsicherung, weil damit bei Ehegatten eine lebenslange Leibrente bis zum Tode des Letztversterbenden geleistet wird. - Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sein
Rürup Rente und die Erbschaftssteuer
Die Versicherungsleistung aus der Rürup-Rente ist erbschaftsteuerfrei, da sie an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt wird. Ob es zu einer Erbschaftsteuerzahlung kommt, richtet sich nach dem gesamten erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Rürup Rente und Versicherungsteuer
Die Beiträge zu Lebensversicherungen - also auch der Rürup-Rente - sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsnehmer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Weitere Informationen zur Rürup-Rente
- Bedingungen der Rürup-Rente
- Rürup-Rente Freiberufler
- Rürup-Rente Selbständige
- Steuern und Rürup-Rente
- Vergleich zur Rürup-Rente
- Zusatzversicherungen und Rürup-Rente