Roller-Versicherung
Haftpflichtversicherung für Kleinkrafträder und Roller
Welche Fahrzeuge benötigen eine Roller-Versicherung?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt für verschiedene Fahrzeuge, die nach den Ausführungen in Paragraf 3 zulassungsfrei sind, bestimmte Regelungen voraus, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden sollen. Roller, die als Kleinkrafträder eingestuft sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen
- Typgenehmigung,
- Allgemeine Betriebserlaubnis,
- Roller-Versicherung.
In Paragraf 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist festgelegt, dass Kleinkrafträder nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sind. Als Kleinkraftrad im Sinne dieser Vorschrift sind Roller, Mopeds und Mofas anzusehen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 Stundenkilometer nicht überschreitet. Der Hubraum darf nicht größer sein, als 50 Kubikzentimeter, wenn der Roller durch einen Verbrennungsmotor angetrieben wird. Die Nenndauerleistung eines Rollers mit Elektromotor darf nicht höher sein, als 4 Kilowatt.
Die Roller-Versicherung wird automatisch mit dem Kauf eines Versicherungskennzeichens abgeschlossen. Dieses Kennzeichen hat regelmäßig eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, beginnend mit dem 1. März des laufenden Jahres. Dasselbe Erfordernis trifft auf motorisierte Krankenfahrstühle vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und elektronische Mobilitätshilfen zu.
Risiko-Abdeckung der Roller-Versicherung
In Form der Pflichtversicherung besteht die Roller-Versicherung aus einer Haftpflichtversicherung für zweirädrige Kleinkrafträder sowie motorisierte Krankenfahrstühle, elektronische Mobilitätshilfen und drei- oder vierrädrige Kleinkrafträder. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung für einen Roller abzuschließen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Personenschäden und Sachschäden abgedeckt, die dritten Personen durch Verschulden des Fahrers zugefügt werden. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beläuft sich regelmäßige auf 50 oder 100 Millionen Euro. Eigene Personenschäden sowie Sachschäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflichtversicherung regelmäßig nicht abgedeckt.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist im Rahmen der Roller-Versicherung in der Regel nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, in Kombination mit der Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese kommt für Schäden durch Diebstahl, Raub, Brand und Naturereignisse wie Hagel, Gewitter oder Sturm auf. Außerdem werden Schäden durch Wild, Glasbruchschäden oder Kabelschäden durch Marderbiss von der Teilkaskoversicherung erstattet. In der Haftpflichtversicherung erfolgt eine Abstufung in Schadensfreiheitsklassen für jedes schadenfreie Jahr, sodass die Beiträge von Jahr zu Jahr sinken.
Versicherungsvergleich für die Roller-Versicherung
Der Beitrag zur Roller-Versicherung für jeweils ein Jahr wird mit dem Kauf des Versicherungskennzeichens entrichtet. Die Kosten für das Versicherungskennzeichen sind vergleichsweise gering, hängen aber von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel richtet sich der Beitrag zur Haftpflichtversicherung für Roller nach dem Lebensalter des Fahrers. Je jünger der Fahrer des Rollers ist, umso höher ist der Versicherungsbeitrag. Die maßgeblichen Altersgrenzen bei den Versicherern sind das 21., das 23., das 25. und das 29. Lebensjahr.
Einige Versicherer nehmen eine andere Abstufung vor. In der Teilkaskoversicherung als Teil der Roller-Versicherung kann die Höhe des Versicherungsbeitrags durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen beeinflusst werden. Verbreitet ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 oder 150 Euro. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sowie unterschiedliche Selbstbeteiligungs-Beträge bei verschiedenen Schäden. Für den Diebstahl des Rollers kann zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung gewählt werden, als für andere Teilkaskoschäden. Aufgrund der vielfältigen Unterschiede zwischen den Konditionen verschiedener Versicherer sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden.
Weitere Informationen
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