Risikolebensversicherung
Schutz für Hinterbliebene im Todesfall
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall. So können Angehörige, wie Ehepartner und Kinder, finanziell abgesichert werden. Auch die Absicherung von Krediten erfolgt mit der Risikolebensversicherung. Die Risikolebensversicherung bietet preisgünstigen Versicherungsschtz für den Todesfall.
Wenn der schlimmste aller Fäll eintritt, muss die Versorgung stimmen: Die Risikolebensversicherung bietet Versicherungsschutz im Todesfall. So können die Hinterbliebenen auch bei Tod des Familienversorgers die Fixkosten decken. Mit der Risikolebensversicherung werden auch Darlehen abgesichert.
Wie funktioniert die Risikolebensversicherung?
Bei der Risikolebensversicherung können hohe Versicherungssummen zu geringen Beiträgen versichert werden. Es wird kein Kapital zur Altersvorsorge aufgebaut. Die monatlichen Beiträge dienen lediglich dazu, das Todesfallrisiko abzudecken.
Zunächst muss man eine Summe festlegen, die im Todesfall an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber ausgezahlt wird. Dabei können Sie je nach Bedarf fallende, steigende oder gleichbleibende Todesfallleistungen absichern.
Der Todesfall ist entsprechend der Versicherungsdauer versichert. Dafür ist eine monatliche Prämie fällig, die wahlweise auch als Jahresbeitrag entrichtet werden kann.
Welche Arten der Risikolebensversicherung gibt es?
Bei der Risikolebensversicherung können Sie wählen: Klassische oder verbundene Risikolebensversicherung. Im Regelfall wird die klassische Variante gewählt. Dabei sichert der Versicherungsnehmer seine Hinterbliebenen ab.
Bei der verbundenen Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird lediglich beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, Paare).
Auch bei dieser Variante können steigende, fallende oder gleich bleibende Versicherungssummen vereinbart werden.
Wovon hängt der Beitrag zur Risikolebensversicherung ab?
Der Beitrag zur Risikolebensversicherung hängt vom
- Eintrittalter,
- Geschlecht,
- Gesundheitszustand,
- Versicherungsdauer und
- Versicherungssumme ab.
Teilweise werden auch aufgrund bestimmter Berufs- und/oder Freizeitrisiken Risikozuschläge erhoben.
Für die Versicherung wird ein Brutto- und ein Nettobeitrag ausgewiesen. Der Nettobeitrag ist der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Beitrag. Dieser Betrag ist der um die Überschüsse verminderte Bruttobeitrag. Bei geringeren Kosten- oder Zinsüberschüssen kann der Versicherer den Nettobeitrag bis auf den Bruttobeitrag anheben.
Was muss man bei der Risikolebensversicherung beachten?
Die Versicherungssumme sollte ausreichend bemessen sein. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Einkommen, der Familiensituation und der finanziellen Situation ab.
Familien mit Kleinkindern sollten daher das Vier- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens absichern. Sind die Kinder bereits älter oder schon aus dem Haus, genügt das Dreifache des Jahreseinkommens. Der Versicherungsschutz sollte mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bzw. bis zur Tilgung eines Kredites festgelegt werden.
Wer ein ausreichendes Vermögen bereits früher angespart hat, kann die Risikolebensversicherung jederzeit zum Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Meist kommt in diesem Fall ein Rückkaufswert zur Auszahlung. Bei der Risikolebensversicherung wird nämlich eine Altersrückstellung gebildet, um die höheren Sterbefälle im Alter zu berücksichtigen. Im Falle einer Kündigung kommt diese zur Auszahlung.
