Riester Rente Zulagen

Grundzulage und Kinderzulage als staatliche Förderung

Der Staat fördert die Riester-Rente über Zulagen. Neben Grundzulage und Kinderzulage gibt es noch den Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Riester-Rente. Die Zulagen fließen dabei direkt in den Riester-Vertrag. Der Sonderausgabenzug erfolgt im Rahmen der Steuererklärung und mindert die Steuerlast.

Finanzielle Anreize für den Abschluss der Riester-Rente bieten die staatlichen Zulagen. Die Zulagen fließen direkt in den Riester-Vertrag und erhöhen die Rentenleistungen.

Die staatliche Zulage besteht aus 2 Elementen:

  • Grundzulage,
  • Kinderzulage(n).

Diese Zulagen sind in der Höhe festgeschrieben und betragen seit 2008 je Person 154 Euro und je Kind 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder werden sogar 300 Euro als Zulage gezahlt. Seit 2008 gibt es zudem den Berufseinsteigerbonus. Wer jünger als 25 Jahre und unmittelbar zulagenberechtigt ist, erhält vom Staat einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage.

Voraussetzungen zum Erhalt der vollen Zulagen

Um die volle Grund- und Kinderzulage zu erhalten, muss eine Mindesteigenbeitrag vom Sparer in die Riester-Rente eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag orientiert sich dabei am sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Seit 2008 müssen für die volle Förderung vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Maximal dürfen in den Riester-Vertrag jedoch 2.100 Euro abzüglich der Zulagen fließen. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag entrichtet, erhält die Zulage anteilig gekürzt. Zahlt man z.B. nur die Hälfte des erforderlichen Mindestbetrages ein, so erhält man auch nur die Hälfte der Grundzulage.

Riesterrente VergleichWer Geringverdiener, aber förderfähig im Sinne der Bedingungen ist, muss trotzdem eine Mindesteigenleistung erbringen. Sei 2008 beläuft sich der Sockelbetrag für die Riester-Rente auf 60 Euro im Jahr. Wer weniger als den Sockelbetrag einzahlt, erhält keine staatliche Zulage.

Eine Ausnahme gibt es lediglich für mittelbar förderfähige Ehepartner. Diese können einen reinen Riester-Zulagenvertrag abschließen, in de ausschließlich die Zulagen fließen. Voraussetzung hierfür ist, dass der unmittelbar Förderfähige den Mindestbeitrageigenbeitrag einzahlt.

Grundzulage Riester-Rente

Wer riester-förderfähig ist und den Mindesteigenbeitrag pro Jahr leistet, hat Anspruch auf die Grundzulage. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr.

Auch der nicht förderfähige Ehegatte kann die Grundzulage erhalten, wenn das Ehepaar zusammenveranlagt ist. Dazu muss der förderfähige Ehegatte den Mindesteigenbeitrag unter Einrechnung der Grundzulage des anderen Ehegatten leisten. Zudem muss der nicht nicht begünstigte Ehegatte einen eigenen – auf seinen Namen laufenden – Riestervertrag abschließen, auf den die Grundzulage fließt.

Grundsätzlich gilt zum Erhalt der vollen Grundzulage die Formel:

  • Eigene Sparleistung = 4 Prozent des Vorjahreseinkommens minus Zulage(n)

Kinderzulage Riester-Rente

Die Kinderzulage wird dann gewährt, wenn in dem Kalenderjahr mindestens ein Monat lang Kindergeld gezahlt wurde. Grundsätzlich wird die Kinderzulage der Mutter gutgeschrieben. Wenn beide Elternteile übereinstimmen, kann die Kinderzulage auch in den Riester-Vertrag des Vaters fließen.

Seit 2008 beträgt die Kinderzulage je Kind 185 Euro im Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro jährlich. Um die volle Kinderzulage zu erhalten, muss der Mindesteigenbeitrag gezahlt werden. Die Kinderzulage wird nur so lange von der Zulagenstelle gezahlt, wie auch eine Berechtigung auf Kindergeld besteht.

Wie erhalte ich die Zulagen?

Die Zulagen werden stets im Folgejahr des Beitragsjahres gewährt, d..h die Zulagen für 2009 werden im März 2010 dem Riester-Vertrag gutgeschrieben.

Für die Berücksichtigung der Zulagen ist es jedoch erforderlich, dass bei der Gesellschaft, bei der Sie die Riester-Rente abgeschlossen haben, ein Antrag auf Zulage vorliegt. Dort müssen die relevanten Informationen zum Antragsteller (u.a. Steuernummer, Finanzamt) abgegeben werden.

Inzwischen stellen die Riester-Anbieter den sogenannten Dauerzulagenantrag zur Verfügung. Dieser Antrag wird einmalig bei Vertragsbeginn gestellt, so dass die Zulagen automatisch in den Vertrag fließen können.

Ansonsten müssen Sie darauf achten, dass der Zulagenantrag ergänzt und unterschrieben bis zum Ende des auf die Beitragszahlung folgenden Kalenderjahres an die Versicherung zurückgeschickt wird.

Wenn der Zulagenantrag bei der Versicherung vorliegt, werden die Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Die Zulagen überweist die zentrale Stelle direkt auf Ihren Vertrag.

Achtung: Geht der Zulagenantrag nicht rechtzeitig beim Riester-Anbieter ein, geht der Anspruch auf Zulagen für das entsprechende Jahr verloren. Dies betrifft auch den Sonderausgabenabzug.

Jede Änderung des Einkommens, des Sozialversicherungsstatus oder Änderungen beim Kindergeld (z.B. Wegfall) sind dem Riester-Anbieter unverzüglich mitzuteilen, so dass der Vertrag angepasst werden kann. 

Weitere Informationen zur Riester-Rente

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