Riester-Rente Personenkreis

Wer erhält die Riester-Förderung?

Die staatliche Förderung der Riester-Rente ist auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt. Der Gesetzgeber zählt die förderberechtigten Personen im Einkommensteuergesetz auf. Bei der Riester-Förderung unterscheidet man zwischen dem unmittelbar und dem mittelbar zulagenberechtigten Personenkreis.

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Nicht jeder Bürger zählt zu den förderberechtigten Personen bei der Riester-Rente. Vor allem Selbständige und Pflichtversicherte aus berufsständischen Versorgungswerken können die Riester-Förderung nicht in Anspruch nehmen. Bei der Riester-Rente winken neben staatlichen Zulagen auch Steuervorteile.

Personenkreis mit Riester-Zulagenberechtigung

Der Gesetzgeber zählt in § 10a EStG den Personenkreis auf, der zulagenberechtigt ist. Grundsätzlich muss man der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Man spricht in diesem Fall auch vom unmittelbar zulagenberechtigten Personenkreis. Dazu zählen:

  • Arbeitnehmer und Selbständige, bei denen Rentenversicherungspflicht besteht,
  • Beamte, Richter, Soldaten,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV),
  • Wehr - und Zivildienstleistende,
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung,
  • Kindererziehende.

Zu den mittelbar Förderberechtigten zählen die Ehepartner der Zulagenberechtigten, wenn sie nicht selbst unmittelbar zulagenberechtigt sind. Der Ehepartner hat dann ebenfalls Anspruch auf die volle staatliche Förderung, wenn der Zulagenberechtigte den Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlt.

Nicht geförderter Personenkreis

Keine Zulagen erhalten folgende Personen:

  • Selbstständige, für die keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente besteht,
  • Selbstständige in Versorgungswerken (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten),
  • Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die eine Befreiung von der Sozialversicherung beantragen,
  • Bezieher einer Vollrente
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit,
  • Studenten.

Die Riester-Förderung kann für diesen Personenkreis jedoch in Frage kommen, wenn der Betroffene mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist. Der Gesetzgeber bietet jedoch andere Förderinstrumente an, z.B. Basis-Rente, welche die o.a. Personen nutzen können.

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