Checkliste Riester-Rente

Ratgeber zur Förderung

Die ergänzende private Altersvorsorge wird vom Staat über Zulagen und Steuervorteile gefördert. Um die Versorgungslücke im Alter zu schließen, bietet sich vor allem die Riester-Rente an. Mit der Checkliste erhalten Sie einen Überblick zu den wesentlichen Förderkriterien.

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Riester-Rente: Wer ist förderberechtigt?

Mit der Verabschiedung der Riester-Rente verfolgte die Bundesregierung ein Ziel: den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Daher zählen zum förderberechtigten Personenkreis die Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Richter und Soldaten, wenn unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Bei Ehepaaren werden die Zulagen auch für den nicht-förderberechtigten Partner gezahlt. Dazu muss der förderberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag zahlen.

Zu den Pflichtversicherten gehören im Einzelnen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II (einschließlich Berechtigter, deren Leistungen aufgrund der Anrechung von Einkommen oder Vermögen ruht), Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Vorruhestandsgeld
  • bestimmte Gruppen von Selbstständigen - z. B. Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Bezieher des Existenzgründungszuschusses („Ich-AG“)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte („400-EURO-Minijobs“), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Checkliste - Ratgeber zur Riester-Rente

Die Teilnahme an der Riester-Rente ist freiwillig. Auch die Höhe des monatlichen Beitrags hängt von den individuellen Bedürfnissen des Sparers ab. Allerdings wird die Zulagenförderung an das sozialversicherungspflichtige Einkommen geknüpft. Wer weniger verdient, muss einen geringeren Beitrag in den Riester-Vertrag zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Zulagen werden von der Behörde direkt in den Vertrag gezahlt und erhöhen die spätere Rente.

Es stehen verschiedene Vorsorgeformen zur Verfügung:

Die Wahl der geeigneten Anlageform hängt vom gewünschten Risiko ab. Höhere Renditechancen bietet der Riester-Fondssparplan. Allerdings müssen Anleger hier auch mit höheren Schwankungen des Kapitals rechnen. Über die Eigenheimrente wird der private Wohnungsbau unterstützt. Prüfen Sie, welche Anlageform für Sie in Frage kommt. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine langfristige Investitionsentscheidung.

Grundsätzlich spielen bei der Wahl der Anlageform folgende Kriterien eine Rolle:

  • Alter: Wer jünger ist, kann risikofreudiger anlegen und daher einen höheren Aktienanteil haben. Für ältere Personen sollte dagegen die Sicherheit an erster Stelle stehen.
  • Risikoneigung: Wer keine Wertschwankungen hinnehmen möchte, sollte eine sichere Anlageform wählen und eine geringere Rendite akzeptieren.
  • Kosten: Vergleichen Sie die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten der Produkte. Nicht immer sind teurere Produkte die schlechteren, wenn die Rendite deutlich höher ist.
  • Rentenphase: Leistungen aus dem Riester-Vertrag werden grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Zu Beginn der Rente ist eine gesonderte Auszahlung von 30 Prozent des Kapitals möglich.

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Checkliste zur Riester-Rente: Was sollte man vor dem Abschluss beachten?

Die maximale staatliche Förderung gibt es, wenn vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Vertrag gezahlt werden. Für Hausfrauen und -männer ohne Verdienst gelten bestimmte Mindestgrenzen. Allerdings kann jeder selbst entscheiden, ob er den Mindesteigenbeitrag zahlen möchte. Wer nur die Hälfte des erforderlichen Beitrags aufbringt, erhält auch nur die Hälfte der staatlichen Zulagen. Zusätzlich können die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für die Zulagengewährung wurde der Dauerzulagenantrag eingerichtet. Der Riester-Anbieter fordert jedes Jahr für die Sparer bei der Zentralen Zulagenstelle die staatlichen Zulagen an. Auf diese Weise entgeht keinem Anleger die lukrative Riester-Förderung.

Der Abschluss eines Vertrages ist auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge möglich. allerdings müssen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse im Rentenbezug Beiträge an die Kasse abführen. Zudem reduzieren sich damit die Fördermöglichkeiten über die Betriebsrente. Die Tarife sind für Männer und Frauen identisch (sogenannte Unisex-Tarife). Beiträge und Leistungen sind damit geschlechtsunabhängig.

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