Riester-Rente Bedingungen
Was man vor dem Abschluss wissen sollte
Der Staat fördert die Riester-Rente mit hohen Zulagen und Steuervorteilen. Im Gegenzug stellt der Gesetzgeber auch Spielregeln für die Förderung auf, die einzuhalten sind. Die wichtigsten Bedingungen zur Riester-Rente befassen sich mit der Auszahlung, der Behandlung im Todesfall und für den Fall der förderschädlichen Verwendung.
Welche Bedingungen gelten bei der Auszahlung?
Mit der Riester-Rente erwerben Sie den Anspruch auf eine lebenslange Rente. Zum Rentenbeginn haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einer Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent des angesammelten Vermögens mit anschließender Verrentung des Restkapitals.
Die Besteuerung der Riester-Rente erfolgt nachgelagert (nachgelagerte Besteuerung), d.h. im Rentenbezug. Dabei sind die Auszahlungen aus dem Riestervertrag voll zu versteuern. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Steuersatz im Rentenalter deutlich geringer als während des Arbeitslebens ist.
Was muss man im Todesfall bei der Riester-Rente beachten?
Viele Riester-Sparer fragen sich, was mit dem angesammelten Vermögen im Todesfall nach Rentenbeginn passiert. In diesem Fall ist entscheidend, welche Riester-Variante Sie gewählt haben.
- Bank- oder Fondssparpläne: Das angesammelte Kapital wird an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder vererbt und als Rente ausgezahlt.
- Rentenversicherung: Das angesammelte Vermögen kann auf den Ehegatten übertragen werden, der das Vermögen in seinen Vertrag übernimmt oder in eine Rente umwandelt. Meist wird jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbart, während der die Rente auf jeden Fall an die Hinterbliebenen gezahlt wird.
Wenn kein Ehepartner oder Kind vorhanden ist, fließt das angesammelte Kapital an die gesetzlichen Erben, die jedoch die erhaltene Förderung zurückzahlen müssen.
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, spielt der Vertragstyp bei der Riester-Rente keine Rolle. In diesem Fall übernimmt der Ehepartner das angesammelte Kapital in seinen eigenen Riester-Vertrag. Lässt er sich das Kapital auszahlen, muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.
Was bedeutet förderschädliche Verwendung bei der Riester-Rente?
Wenn die Bedingungen des Gesetzgebers bei der Riester-Rente nicht eingehalten werden, müssen die Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden.
Dies gilt z.B. dann, wenn Leistungen aus dem Riester-Vertrag
- vor dem vollendeten 60. Lebensjahr oder
- nicht als Rentenleistung (zulässige Teilkapitalisierung bis 30 % ausgenommen) oder
- im Todesfall an die Hinterbliebenen oder bei Rückkauf vollständig ausgezahlt werden oder wenn
- die unbeschränkte Steuerpflicht des Zulageberechtigten beispielsweise durch Wegzug ins Ausland endet.
Zu beachten ist, dass die steuerliche Förderung nicht zurückzuzahlen ist, wenn ein unmittelbarer Wechsel in einen anderen begünstigten Riestervertrag erfolgt. Auch die Zulagen müssen in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderung muss an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) zurückgezahlt werden. Die im Rahmen der förderschädlichen Verwendung ausgezahlten Beträge unterliegen zudem der nachgelagerten Besteuerung.
Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung bis zur Auszahlung der Versorgungsleistung zu stunden. Bei Erhalt der Leistungen sind dann 15 Prozent des monatlichen Versorgungsbetrags zur Tilgung des gestundeten Rückzahlungsbetrages zu zahlen.
Weitere Informationen zur Riester-Rente
- Riester-Rente Grundlagen
- Riester-Rente FAQ
- Steuern und Riester-Rente
- Vergleich Riester-Rente
- Wohn-Riester
- Zulagen bei der Riester-Rente
- Beratung(vorheriger Artikel)
- Eigenheimrente(nächster Artikel)
Die Riester-Rente weist einige Bedingungen auf, die man vor einem Abschluss kennen sollte. Dazu zählen Besonderheiten bei der Auszahlung, im Todesfall und bei förderschädlicher Verwendung. Informieren Sie sich zu den Bedingungen der staatlich geförderten Riester-Rente.