Restschuldversicherung
Mit Lebensversicherungen Kredite absichern
Restschuldversicherung und Lebensversicherung
Die Restschuldversicherung, häufig wird sie auch als Restkreditversicherung oder Kreditlebensversicherung bezeichnet, hat ihren Ursprung in den USA. Dort kam sie in den 1950er Jahren auf den Markt und ist seit den 1960er Jahren auch in Deutschland erhältlich. Der eigentliche Zweck dieser Versicherung war die Absicherung eines Kredites beziehungsweise der noch bestehenden Restschuld für den Fall des Todes des Darlehensnehmers. Aufgrund dieser Tatsache wurde diese Versicherung oftmals als Kreditlebensversicherung bezeichnet.
Heute ist dieser Begriff nicht mehr üblich, da inzwischen in der Regel durch die Restschuldversicherung neben dem Tod auch weitere Gefahren abgesichert werden. So ist es beispielsweise möglich, dass die Versicherung auch dann in Kraft tritt, wenn der Versicherungsnehmer über längere Zeit krank ist oder unverschuldet arbeitslos wird. Es scheint also, als ob durch eine solche Versicherung ein umfangreicher Versicherungsschutz besteht. Dies ist jedoch nur bedingt der Fall, da die Versicherung bei allen Erlebensfallleistungen zumeist erst nach längerer Zeit eintritt. So erfolgt die Übernahme der Ratenzahlung seitens der Versicherung im Fall einer Krankheit oftmals erst nach 8 oder sogar 12 Wochen. Zudem ist aber auch zu beachten, dass die Leistungen bei einer eingetreten Arbeitslosigkeit in der Regel zeitlich begrenzt sind.
Die Restschuldversicherung bei einem Konsumentenkredit
In vielen Fällen wird einem Verbraucher beim Abschluss eines Konsumentenkredits, sei es beispielsweise in Form einer Fahrzeugfinanzierung oder eines frei verwendbaren Ratenkredits, ein Angebot für eine Restschuldversicherung unterbreitet. Doch nicht immer ist ein Abschluss einer solchen Versicherung empfehlenswert. So entspricht es natürlich der Wahrheit, dass die Versicherungsgesellschaft im Fall eines versicherten Risikos für die Verpflichtungen des Kreditnehmers beziehungsweise seiner Erben eintritt, es gilt aber zu beachten, dass diese Versicherung die Kosten einer Anschaffung wesentlich erhöhen kann.
Bei kleineren Kreditsummen mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten ist deshalb diese Versicherung nicht immer sinnvoll. Gleiches gilt aber auch, falls der Kredit für ein gut wiederverkaufbares Gut benötigt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kredit der Finanzierung eines zweiten Fahrzeuges in der Familie dient. Dieses wird nämlich im Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt oder über längere Zeit nicht mehr seiner Tätigkeit nachgehen kann, nicht mehr benötigt. Es kann grundsätzlich verkauft werden. Dabei wurde die Finanzierung in der Regel so kalkuliert, dass die Restschuld den Wiederverkaufswert nicht übersteigt, sodass eine Tilgung eines Kredites problemlos möglich ist und deshalb eine Restschuldversicherung nicht benötigt wird.
Die Restschuldversicherung bei einer Baufinanzierung
Im Gegensatz zu einem Konsumentenkredit geht der Kreditnehmer bei einer Baufinanzierung ein sehr hohes Risiko ein, da das Darlehen höher und die Laufzeit länger ist. Zudem kann eine Immobilie bei Tod oder Erwerbslosigkeit eines Kreditnehmers nicht einfach so verkauft werden, da sie zumeist noch von den Angehörigen oder dem Kreditnehmer bewohnt wird. Aus diesem Grund ist es bei einer Baufinanzierung immer sinnvoll, eine Form der Kreditabsicherung, vor allem für den Fall des Todes sowie der andauernden Erwerbsunfähigkeit, zu treffen. Hierfür bietet sich grundsätzlich eine private Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung an. Alternativ kann aber auch eine spezielle Restschuldversicherung sinnvoll sein, da diese im Gegensatz zu den anderen Formen der privaten Absicherung eine Anpassung des Versicherungsschutzes in Abhängigkeit von der Restschuld vorsieht.
Da sich diese im Laufe der Versicherungszeit, oftmals dauert sie ebenso wie die Tilgung 20 bis 30 Jahre, stark reduziert, sinken auch die Beiträge. Die hohe anfängliche Restschuld würde bei einer privaten Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu sehr hohen Beiträgen führen, die oftmals kaum bezahlt werden könnten. Bei einer Restschuldversicherung werden diese Beiträge jedoch in das Darlehen mit eingerechnet, sodass für den Darlehensnehmer die Belastung gleich bleibt.
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