Rentenversicherung

Leistungsbereiche der gesetzlichen Rentenversicherung

Die meisten Deutschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Neben einem Anspruch auf eine Altersrente, sieht diese Versicherung aber auch eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sowie einen Hinterbliebenenschutz vor. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen dazu zusammengetragen.

Geschichte der deutschen Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung ist ein Bestandteil des deutschen Sozialsystems. Ihre Geschichte begann am 24.05.1889. Damals wurde unter Bismarck ein Gesetz zur Einführung einer Alters- sowie Invaliditätsrente zum 01.01.1891 verabschiedet. Noch heute deckt der gesetzliche Rentenversicherer diese Bereiche ab. Zusätzlich beinhaltet die Versicherung aber auch seit dem Jahr 1911 die Absicherung der Hinterbliebenen. Dabei sieht der Gesetzgeber eine Beitragssplittung vor, bei der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils die Hälfte zum Betrag abzuführen haben.

Anfänglich waren die Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland sehr gering, im Jahr 1891 betrugen sie gerade einmal 1,7 Prozent der Lohnsumme. Sie wurden jedoch in den 1920er Jahren schrittweise bis auf 5,5 Prozent erhöht. Drastische Beitragssteigungen waren mit der Gründung von der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen. Bereits im Jahr 1949 stieg der Beitrag auf 10 Prozent an. Seit 1970 beläuft sich der Beitragssatz auf mindestens 17 Prozent. Seit dem 01.01.2007 ist er auf 19,7 Prozent festgeschrieben.

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, wie die Beitragsexplosion in der Geschichte der Rentenversicherung zu begründen ist. Diese Frage lässt sich zum einen mit dem Rückgang der Geburten sowie der längeren Lebenserwartung begründen. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Altersrente durch einen früheren Eintritt in den Ruhestand, im Jahr 1891 war das erst mit 70 möglich, länger bezogen wird.

Teilbereiche der gesetzlichen Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Versicherungsschutz in drei Bereichen. Dies sind die Vorsorge für das Alter sowie für den Fall der Erwerbsunfähigkeit aber auch die Absicherung der Hinterbliebenen. Somit können Rentenversicherte im Versicherungsfall folgende Leistungen beantragen:

  • Altersrente,
  • verminderte Erwerbsfähigkeitsrente beziehungsweise Rehabilitationsleistungen,
  • Hinterbliebenenrente,
  • Erziehungsrente.

Die Altersrente kann bei Eintritt in den Ruhestand beantragt werden. In Abhängigkeit vom Geburtsdatum sieht der Gesetzgeber unterschiedliche Regeleintrittsalter vor. Versicherte, die in diesem Alter die Rente beanspruchen, bekommen ihren Rentenanspruch voll ausgezahlt. Sollten Versicherte hingegen frühzeitig in Rente gehen, müssen sie in der Regel mit Abschlägen rechnen. Die einzige Ausnahme hierbei stellen unter bestimmten Voraussetzungen Schwerbehinderte dar, die bei einer Mindestversicherungszeit 24 Monate eher abschlagsfrei eine Rente beziehen können.

Bei der verminderten Erwerbsfähigkeitsrente, der Hinterbliebenenrente sowie der Erziehungsrente ist die Rentenzahlung nicht von einem Alter, sondern von einem Ereignis abhängig. Diese Renten sichern somit ein Risiko ab und werden in der Regel zeitlich befristet gewährt. Zudem findet, die einzigen Ausnahmen bilden minderjährige Waisen beziehungsweise Halbwaisen, eine Anrechnung der Einkünfte statt. Für den Erhalt dieser Renten sind jedoch bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Wartezeit, zu erfüllen. Diese ist gegeben, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Kritik an der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung war zur damaligen Zeit revolutionär, heute passt dieses Versicherungsmodell jedoch nicht mehr in die Zeit. Unter Bismarck betrug die Rentenbezugsdauer aufgrund des späteren Renteneintritts sowie der kürzeren Lebensdauer nur wenige Jahre. Laut einer Statistik der deutschen Rentenversicherer aus dem Jahr 2007 beträgt die Rentenbezugsdauer inzwischen bei Männern und Frauen in den neuen beziehungsweise in den alten Bundesländern zwischen 13,6 und 22 Jahre. Im Durchschnitt beziehen deutsche Rentner etwa 19 Jahre eine Altersrente.

Die längere Bezugsdauer sowie das veränderte Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern haben zu einer Beitragsexplosion geführt, die Rentenkassen sind leer. Aus diesem Grund bemängeln viele Kritiker dieses umlagefinanzierte Rentensystem. Sie fordern auch bei der gesetzlichen Rente ein System, welches ein persönliches Rentenkonto für jeden Beitragszahler sowie eine Verzinsung der Beiträge vorsieht. Wenn man berücksichtigt, welche monatlichen Renten sich mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Anlage in eine private Rentenversicherung ergeben würden, ist diese Forderung nachvollziehbar. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung problematisch, da die Renten für die jetzigen Rentner weitergezahlt werden müssen. Da eine solche Umsetzung nicht möglich ist, ist eine private Vorsorge unabdingbar. Aus diesem Grund fördert der Gesetzgeber diese in vielen Bereichen.

Weitere Informationen

Weitere Artikel