Rentenversicherung und Minijob
Die Rente beim 400-EUR-Job
Gesetzliche Rente und Minijob
Der Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten entrichtet jeden Monat zwölf Prozent vom Lohn als Beitrag an die Rentenkasse. Diese 48 EUR werden dem individuellen Rentenkonto gutgeschrieben. Allerdings bedeutet dies lediglich einen Mini-Rentenanspruch im Alter. Die Tätigkeit in einem Minijob für einen Monat erhöht die spätere Rente um lediglich 0,22 EUR bzw. 0,23 EUR in den neuen bzw. alten Bundesländern
Wer die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgibt, muss dies seinem Arbeitgeber mitteilen. Der Beschäftigte zahlt dann einen Aufstockungsbeitrag an die Rentenversicherung (von 12 auf 19,9 Prozent). Die Rentenansprüche erhöhen sich dadurch zwar minimal. Allerdings wird die Beschäftigungszeit im Minijob als vollwertige Versicherungszeit in der Rentenversicherung anerkannt.
Vorteil: Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann erworben werden oder bleibt aufrecht erhalten, sofern bereits Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet worden sind. Weiterer Pluspunkt: Die staatliche Förderung der Riester-Rente kann in Anspruch genommen werden. Dies ist nur für Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Mit der privaten Riester-Vorsorge können trotz Minijob die kargen gesetzlichen Rentenansprüche deutlich aufgebessert werden.
Minijob: Rente auch bei Erwerbsminderung?
Was ist, wenn man den Minijob aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, aber auf das Geld angewiesen ist? Gibt es von der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente? Die schlechte Nachricht lautet, dass durch einen Minijob kein Anspruch auf Reha-Leistungen oder auf Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Nur wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenkasse abgeführt hat, erhält im Krankheitsfall eine Rente. Wenn man also drei Jahre lang sozialversicherungspflichtig und danach nur noch geringfügig beschäftigt war, geht der gesetzliche Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nach zwei Jahren verloren.
Doch Vorsicht: Selbst wenn der Anspruch über die Deutsche Rentenversicherung bestehen sollte, bedeutet dies nicht, dass bei lang andauernder Krankheit automatisch eine Rente gezahlt wird. Der Sozialversicherungsträger darf nämlich die Verweisung auf einen anderen Job vornehmen. Im Klartext heißt dies, dass der Rententräger Beschäftigungen nennt, die trotz z.B. Herzinfarkt immer noch ausgeübt werden könnten. Wer sicher gehen will, bei Kräfteverfall und Krankheit optimal abgesichert zu sein, benötigt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ausweg aus der Rentenfalle beim Minijob
Wer seine Situation verbessern möchte, hat folgende Möglichkeit. Wenn der Minijob in einen Midijob umgewandelt wird, besteht voller Schutz durch die gesetzlichen Sozialversicherungen. Dazu muss ein Verdienst in der sogenannten Gleitzone vereinbart werden. Dies sind Einkünfte zwischen 400,01 EUR und 800 EUR monatlich.
Der Beschäftigte erhält in diesem Fall nicht nur Schutz in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Keine Leistung ohne Preis: Der Arbeitgeber muss den vollen Satz an die Sozialversicherung abführen. Der Arbeitnehmer zahlt ermäßigte Beiträge. Zudem wird das komplette Einkommen steuerpflichtig. Allerdings nur in dem Fall, wenn der Ehepartner über ein deutlich höheres Einkommen verfügt. Ansonsten gilt der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Zudem kann der Midijobber die volle steuerliche Werbungskostenpauschale in Höhe von jährlich 920 Euro beanspruchen.
Weitere Informationen
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