Rentenerhöhung

Rentenerhöhung 2013: Wie hoch ist der Rentenanstieg?

Bei der gesetzlichen Rente wird es 2013 eine leichte Rentenerhöhung geben. Trotzdem sind die Anpassungen der Rentenbezüge in den letzten unterhalb der Inflationsrate geblieben. Für Ruheständler verbleibt unter dem Strich jedoch ein Minus. Informationen und Fakten zu den Rentenanpassungen.

Ruheständler in den östlichen Bundesländern können sich über einen Rentenanstieg von 3,29 Prozent freuen. Bei einer Monatsrente von 1.200 Euro bedeutet dies ein Plus von 39,48 Euro. Im Westen liegt das Plus bei lediglich 0,25 Prozent oder 3 Euro. Aus dem Arbeitsministerium verlautete, dass die Altersbezüge im Westen im nächsten Jahr deutlich angehoben werden könnten.

Hintergründe zur Rentenerhöhung

Im Wahljahr 2013 dürfen die rund 20 Millionen Ruheständler auf eine Anhebung der Altersbezüge hoffen. Allerdings fällt der Anstieg im Osten Deutschlands rund dreimal so hoch aus wie im Westen. Nach der Meldung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden die Renten im Westen um 0,25 Prozent und im Osten um 3,29 Prozent angehoben. Hintergrund der höheren Anpassung in den östlichen Ländern ist die Angleichung des Rentenniveaus. Noch erreichen die Renten im Osten nicht das Westniveau. Zudem sind die Löhne im Osten deutlich stärker gestiegen als im Westen. Zudem dämpft die Rentengarantie den Anstieg der West-Renten. Die Rentenerhöhung erfolgt zum 1. Juli 2013 vorgenommen.

Im Jahr 2012 gab es eine Rentenerhöhung von 2,26 Prozent im Osten und 2,18 Prozent im Westen. Im  Jahr 2011 mussten die Rentner eine Mini-Anpassung von 0,99 Prozent und davor sogar eine Nullrunde hinnehmen. Bereits in den Jahren 2004 bis 2006 wurden die Bezüge der 20 Millionen Ruheständler nicht angehoben.

Zum ersten Mal hatten 2011 bei der Rentenerhöhung die Schutzklauseln des Gesetzebers gegriffen. Die theoretisch höhere Anpassung wurde dadurch abgemildert. Damit werden die Rentenminderungen, die es in den letzten Jahren aufgrund der Wirtschaftsentwicklung hätte geben müssen, nachgeholt. Dies gilt auch für die aktuelle Erhöhung.

Zudem verhindert eine Schutzklausel, dass die Rentenerhöhung im Osten geringer ausfällt als im Westen. Eigentlich hätte der Anstieg im Osten bei lediglich 0,71 Prozent liegen dürfen. Aufgrund der besagten Klausel gilt jedoch, dass die Renten im Osten mindestens im gleichen Maße angehoben werden wie im Westen.

Geringe Rentenerhöhung wegen Wirtschaftskrise?

Das Bundesarbeitsministerium hat sich festgelegt: In 2011 wird die gesetzliche Rente um lediglich 0,99 Prozent angehoben. Eigentlich hätte es zu einer stärkeren Anhebung der Renten kommen müssen, weil die Bruttolöhne im vergangenen Jahr um 3,10 Prozent im Westen und um 2,55 Prozent im Osten gestiegen sind. Aufgrund der gesetzlich verankerten Rentengarantie wird die eigentlich möglich Anpassung gekürzt. Zudem wirkt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern dämpfend auf den Rentenanstieg aus.

Der Rentenwert ergibt sich aus den Bruttolöhnen des Vorjahres. Steigen diese an, wie bisher in jedem Jahr seit Gründung der Bundesrepublik, wird auch dieser Wert angehoben. Allerdings wurden in den letzten Jahren durch zahlreiche Rentenreformen die Rentenerhöhungen abgemildert. Diese Tatsache ist auch dem demografischen Wandel geschuldet. Die gesetzliche Rente wird auch künftig nur noch für das Existenzminimum ausreichen und nicht mehr den Lebensstandard sichern können.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise sorgte in den letzten Jahren dafür, dass die Rentengarantie des Bundes greifen musste. Künftig werden die Rentenerhöhungen durch weitere Eingriffe in die Rentenformel geringer ausfallen. Die 20 Millionen Ruheständler müssen sich damit abfinden, dass die Nettorente, also nach Abzug von Steuern und Inflation, in Zukunft eher sinken als steigen wird.

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Welche Faktoren bremsen die Rentenerhöhungen?

Bereits in den letzten zehn Jahren sind die Rentenerhöhungen im Vergleich zum Jahrzehnt davor deutlich geringer ausgefallen. Da es in 2008 und 2009 außerplanmäßige Erhöhungen gegeben hat, müssen diese Vorschussleistungen in späteren Jahren nachgeholt werden. Auch die Rentengarantie bremst künftige Rentenerhöhungen. Folgende Faktoren werden auch in den kommenden Jahren eine spürbare Erhöhung des Rentenwerts verhindern:

  • Nachhaltigkeitsfaktor,
  • Riester-Faktor.

Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern berücksichtigt. Wenn sich diese Verhältniszahl zu Lasten der Beitragszahler verschiebt, wird die Rentenerhöhung um den Faktor gekürzt. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass die Renten überhaupt nicht mehr angehoben werden.

Der Riester-Faktor berücksichtigt die zusätzliche Belastung der arbeitenden Bevölkerung durch die private Vorsorge. Der Faktor bremst die Rentenerhöhung um 0,6 Prozent.

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