Rentenbezugsdauer

Wie lange wird die Rente gezahlt?

Die gesetzliche Rente in Deutschland wird immer länger ausgezahlt. Betrug die Rentenbezugsdauer Anfang 1960 noch knapp 10 Jahre, so hat sich dieser Wert auf über 15 Jahre erhöht. Zusammen mit dem demografischen Wandel sorgt dies für die Finanzierungsprobleme bei der Rente.

Rentenbezugsdauer in Deutschland

Die Rentenbezugsdauer bezeichnet den Zeitraum vom erstmaligen Rentenbezug und dem Wegfall der Rentenzahlungen durch Tod. Seit der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 hat sich die Dauer der Rentenzahlung deutlich erhöht. Für Männer ergibt sich ein Anstieg von knapp 10 Jahre im Jahr 1960 auf mehr als 15 Jahre im Jahr 2007. Bei Frauen erhöhte sich der Wert im gleichen Zeitraum von 10,6 auf über 19 Jahre. Der Anstieg der Bezugsdauer ist vor allem auf den Anstieg der Lebenserwartung zurückzuführen.

Der Rentenbeginn wurde seit den 1960er Jahren lediglich um etwa zwei Jahre auf derzeit 61 Jahre angehoben. Durch den demografischen Wandel wird es in Deutschland künftig nicht nur mehr Rentner, sondern auch immer ältere Rentner geben. Dies wird zu einer Verschärfung der Finanzprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und mit der Rente mit 67 die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters beschlossen. Damit können die Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren abschlagsfrei die Altersrente beziehen.

Ob durch diese Maßnahme das Renteneintrittsalter tatsächlich ansteigt, bleibt abzuwarten. Denn nach wie vor ist ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich. Rentenexperten halten die derzeitigen Rentenabschläge für zu gering, um einen vorzeitigen Bezug der Altersrente einzudämmen.

Rentenbezugsdauer - Gesetzliche Lösungen

Aufgrund der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Folgende Maßnahmen wurden inzwischen ergriffen:

  • Anhebung des Renteneintrittsalters,
  • Einführung der Riester-Rente,
  • Einführung der Basis-Rente,
  • Betriebliche Altersvorsorge.

Jeder Rentenversicherte ist dazu angehalten, die gesetzliche Rente um eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ergänzen. Bereits jetzt ist klar, dass die gesetzliche Rente ab 2030 lediglich der Existenzsicherung und nicht mehr der Lebensstandardsicherung dient. Der Generationenvertrag ist an die Grenzen der Finanzierbarkeit angelangt. Bereits diskutieren Experten die weitere Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre und mehr.

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