Reichensteuer
Mit hohem Spitzensteuersatz aus der Krise?
Wen betrifft die Reichensteuer?
Eine Veränderung der Steuerprogression hin zu einer drastischen Erhöhung des Spitzensteuersatzes wird mit vielen Begriffen belegt. Unter anderem werden Bezeichnungen laut wie
- Millionärssteuer,
- Neidsteuer,
- Reichensteuer.
Der Begriff Reichensteuer ist in keinem Gesetz und keiner Verordnung des deutschen Steuerrechts festgelegt, sondern es handelt sich um eine Wortschöpfung, die aus der politischen Diskussion entstanden ist. Dabei geht es grundsätzlich um eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes in den Einkommenssteuer-Tarifen, wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im November 2005 festgeschrieben wurde. Mit dem Steueränderungsgesetz 2007, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde die Anhebung des Spitzensteuersatzes schließlich im deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen.
Betroffen von dem Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent sind Singles mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von mehr als 250 000 Euro und Ehepaare, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen mehr als 500 000 Euro beträgt. Nicht in diese hohe Steuerbelastung einbezogen waren zunächst Gewinneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieben oder Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, da diese Einkünfte mit der Unternehmenssteuerreform von 2008 anderweitig einer stärkeren Besteuerung unterzogen werden. Der neue Spitzensteuersatz von 45 Prozent stellt eine Erhöhung von drei Prozent gegenüber dem bis Ende 2006 geltenden, höchsten Steuersatz dar und erreicht somit nicht den noch vor einigen Jahren geltenden Höchstwert von 53 Prozent.
Reichensteuer oder gerechte Lastenverteilung?
Die Einführung der sogenannten Reichensteuer entsprang der Idee, die steuerlichen Lasten gerecht zu verteilen. Durch verschiedene Steuerreformen seit den 1990er Jahren wurden zunächst die mittleren Einkommen deutlich stärker belastet. Bundesbürger mit extrem niedrigem oder ohne Arbeitseinkommen erfuhren eine Belastung dadurch, dass staatliche Leistungen und Transferzahlungen deutlich reduziert wurden. Politiker aller Parteien waren sich daher einig, dass auch Besserverdienende mit einem Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Jahr, an den höheren Belastungen, die durch die gesamtwirtschaftliche Situation erforderlich wurden, beteiligt werden sollten. Insofern sollte durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes eine gerechtere Lastenverteilung in der Gesellschaft verwirklicht werden.
Die Bezeichnung der Anhebung des Spitzensteuersatzes als Reichensteuer mag insofern nicht ganz zutreffend sein, da alle Arbeitnehmer und selbstständig oder freiberuflich Tätigen nach dem deutschen Steuerrecht einer Steuerprogression unterliegen. Danach steigt die prozentuale Belastung des Einkommens durch Einkommenssteuer mit der Höhe des zu versteuernden Jahresverdienstes progressiv an und endet bei einem bestimmten Steuersatz. Noch bis 1998 betrug dieser höchste Grenzsteuersatz 53 Prozent und wurde durch die Steuerreformen zu Beginn des neuen Jahrtausends auf 42 Prozent reduziert. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent erreicht somit diesen Satz nicht. Die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Deutschland erzielt ein deutlich niedrigeres Einkommen und wird daher mit Steuersätzen zwischen 24 und 42 Prozent belastet.
Reichensteuer im internationalen Vergleich
Grundsätzlich ist die Erhebung der Einkommenssteuer nach verschiedenen Tarifsystemen möglich, derer sich Staaten bedienen können. Man unterscheidet zwischen dem progressiven, dem proportionalen oder dem regressiven Tarif sowie zwischen einem Stufentarif oder einer dualen Einkommenssteuer. In Deutschland wird die Einkommenssteuer mit einem progressiven Tarif erhoben, ähnlich erfolgt die Besteuerung in Österreich. Andere Länder wie die Schweiz oder die Vereinigten Staaten von Amerika kennen duale Steuertarife, in denen nicht nur eine Einkommenssteuer auf Bundesebene entrichtet werden muss, sondern auch auf Landes- oder Kantonsebene und manchmal gibt es zusätzlich eine dritte Einkommenssteuer in einzelnen Gemeinden. Der Stufensteuertarif wird zum Beispiel in Polen angewandt. Unabhängig von der Art der gewählten Tarifkonstellation gibt es aber in fast allen Ländern einen Spitzensteuersatz, mit dem Höchsteinkünfte belastet werden und den man als Reichensteuer bezeichnen könnte.
Die Spitzensteuersätze im internationalen Vergleich erstrecken sich über eine Spanne von zehn Prozent in Bulgarien bis zu 59 Prozent in Dänemark. Spitzensteuersätze von fünfzig Prozent und mehr werden zum Beispiel in Belgien, Schweden, den Niederlanden, Österreich, Großbritannien und Japan erhoben. In den USA und Kanada gibt es Spitzensätze von 43 bis 46 Prozent. Die Einkommenshöhe, ab der ein Spitzensteuersatz erhoben wird, ist in den meisten Staaten deutlich niedriger, als in Deutschland.
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