Regelaltersrente
Wann kann ich in Rente gehen?
Voraussetzungen für die Regelaltersrente
Der Bezug der Regelaltersrente kann erst erfolgen, wenn ein Rentenantrag gestellt wurde und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Versicherte muss zunächst eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, d.h. mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Neben den Beitragszeiten werden auch Ersatzzeiten (z.B. durch Kindererziehung) angerechnet.
Die Regelaltersrente wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt. Wer vor 1947 geboren ist, kann die Rente mit 65 Jahren beziehen. Wer die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 in Rente gehen.
So müssen Personen mit Geburtsjahr 1947 bis zum 65. Lebensjahr und einen Monat arbeiten. Der Jahrgang 1958 muss bereits bis zum 66. Lebensjahr arbeiten. Ausnahmen bestehen nur für den Personenkreis, der bis 1954 geboren ist und bis Ende 2006 eine wirksame Vereinbarung zur Altersteilzeit geschlossen hat.
Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt in Deutschland jedoch unter 65, da viele eine andere Rentenart beziehen (müssen). Wer z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bezieht eine Erwerbsminderungsrente.
Besonderheiten zum Renteneintrittsalter
Trotz der neuen Regelung zur Rente mit 67 können besonders langjährig Versicherte weiter ohne Abschlag mit 65 in Rente gehen. Dazu müssen sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Allerdings werden zur Erfüllung der Wartezeit lediglich Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Zeiten der Kindererziehung und Pflege herangezogen. Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit vorlag, werden nicht berücksichtigt.
Die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist nach 35 Versicherungsjahren mit dem 63. Lebensjahr möglich. Dafür müssen jedoch Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs in Kauf genommen werden. Wer also mit 63 in Rente geht, erhält einen Abschlag von 14,4 Prozent.
Frauen, die vor dem 1. Januar 1962 geboren sind, die Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben und nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre gearbeitet haben, können weiterhin mit 65 in Rente gehen. Dieser Personenkreis kann mit Abschlägen noch mit 60 die Regelaltersrente beziehen.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kann nur noch von Versicherten, die vor 1952 geboren sind, bezogen werden. Wer diese Rentenart beziehen will, muss zum Rentenbezug arbeitslos sein.
Tabelle: Wann in Rente gehen?
| Geburtsjahr | Alter für eine abschlagsfreie Rente | Rentenbeginn |
| 1946 und früher | 65 Jahre | 2011 |
| 1947 | 65 Jahre 1 Monat | 2012 |
| 1948 | 65 Jahre 2 Monate | 2013 |
| 1949 | 65 Jahre 3 Monate | 2014 |
| 1950 | 65 Jahre 4 Monate | 2015 |
| 1951 | 65 Jahre 5 Monate | 2016 |
| 1952 | 65 Jahre 6 Monate | 2017 |
| 1953 | 65 Jahre 7 Monate | 2018 |
| 1954 | 65 Jahre 8 Monate | 2019 |
| 1955 | 65 Jahre 9 Monate | 2020 |
| 1956 | 65 Jahre 10 Monate | 2021 |
| 1957 | 65 Jahre 11 Monate | 2022 |
| 1958 | 66 Jahre | 2023 |
| 1959 | 66 Jahre 2 Monate | 2024 |
| 1960 | 66 Jahre 4 Monate | 2025 |
| 1961 | 66 Jahre 6 Monate | 2026 |
| 1962 | 66 Jahre 8 Monate | 2027 |
| 1963 | 66 Jahre 10 Monate | 2028 |
| ab 1964 | 67 | 2029 |
Jeder Arbeitnehmer kann natürlich bereits vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters die Rente beantragen. Allerdings kommt dann ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts zum Abzug.
Weitere Informationen
- Minijob und Rente(vorheriger Artikel)
- Rente bei Arbeitslosigkeit(nächster Artikel)
Wann ist der Bezug der Regelaltersrente möglich? Die gesetzliche Rente wird erst gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich kann die Altersrente erst ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden. Für die Jahrgänge ab 1964 ist der Bezug der Altersbezüge erst mit 67 Jahren möglich.