Rechtsschutzversicherung

Setzen Sie Ihr gutes Recht durch

Recht haben und Recht bekommen, sind oft zwei paar Schuhe. Wer sein Recht durchsetzen will, benötigt eine Rechtsschutzversicherung. Da die Anwalts- und Prozesskosten leicht in die Tausende gehen, ist die Rechtsschutz-versicherung zu empfehlen. Den günstigsten Anbieter finden Sie im Rechtsschutzversicherung Vergleich.

Jährlich werden fast eine Million Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Wer den Prozess verliert, muss sämtliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren übernehmen - auch die des Prozessgegners! Um sich vor diesem finanziellen Risiko zu schützen, bietet sich der Abschluss der Rechtsschutzversicherung an.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme (i.d.R. 250.000 EUR) oder ohne Begrenzung die Anwalts- und Gerichtskosten. Daneben werden auch Zeugengelder und Sachverständigengebühren erstattet. Für Kosten des Prozessgegners kommt die eigene Versicherung dann auf, wenn man sie übernehmen muss.

Strafkautionen werden bis maximal 100.000 EUR ebenfalls übernommen. Geldstrafen und Bußgelder gehören hingegen nicht zum Leistungskatalog. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa. Bei Auslandsaufenthalten von maximal sechs Wochen besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz.

Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen von 150 oder 250 EUR je Rechtsschutzfall üblich ist. Üblich sind für bestimmte Leistungsarten auch Wartezeiten, ab denen der Versicherungsschutz greift.

Um die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Daraus folgt, dass die vorbeugende Rechtsberatung nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Der Rechtsschutzversicherer prüft zudem, ob im vorliegenden Fall Aussicht auf Erfolgt besteht und der Versicherte nicht schuldhaft genahdelt hat.

Von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden Streitfälle rund um den Hausneubau, bei Scheidung, bei Erbschaften. Vorsätzliche Rechtsverstöße sind nicht versichert. Auch Rechtsverstöße, die vor Vertragsschluss ihren Ursprung hatten, sind nicht versichert.

Versicherte Leistungen bei der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsarten abgeschlossen werden. Man hat die Wahl zwischen einem Komplettpaket mit allen Leistungsarten oder der Versicherung von Einzelrisiken. Folgende Leistungen sind durch die Rechtsschutzversicherung u.a. versichert:

  • Arbeits-Rechtsschutz: Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber,
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz: Streitigkeiten mit den gesetzlichen Sozialversicherungen,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Streitigkeiten bei privaten Verträgen,
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Durchsetzung von Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer,
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung der eigenen Ansprüche auf Schadenersatz,
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung bei Strafverfahren wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Die einzelnen Leistungsarten werden in bestimmten Paketen zusammen angeboten, z.B. Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige.  

Preisvorteile beim Kombischutz

Rechtsschutzversicherungen gibt es für das Straßenverkehrsrisiko ebenso wie für den beruflichen und privaten Bereich. Vorteilhaft ist der kombinierte „Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz“.

Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Streitigkeiten, deren Ursache vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegt. Bei Scheidungs- und Erbquerelen besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz für eine anwaltliche Beratung. Zwiste ums „Häuslebauen“ sind in keinem Fall versichert.

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

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