Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz - den passenden Tarif finden

Recht haben und Recht bekommen, sind oft zwei paar Schuhe. Die Rechtsschutzversicherung bietet den finanziellen Schutz bei der Durchsetzung eigener rechtlicher Interessen. Doch die Wahl des richtigen Tarifs gleicht einem Dschungel. Auf welche Leistungen Sie achten sollten und welcher Versicherer das beste Angebot bietet, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Rechtschutzversicherung

Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Jährlich werden fast eine Million Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Wer den Prozess verliert, muss sämtliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bei rechtlichen Auseinandersetzungen übernehmen - auch die des Prozessgegners! Doch auch Prozessgewinner können an den Kosten eines Verfahrens beteiligt werden. Wenn das Gericht die Schuld nicht vollständig anerkennt, muss auch der Verfahrenssieger einen Teil der Kosten übernehmen. 

Um sich vor diesem finanziellen Risiko zu schützen, bietet sich der Abschluss der Rechtsschutzversicherung an. 

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme oder ohne Begrenzung die Anwalts- und Gerichtskosten. Daneben werden auch Zeugengelder und Sachverständigengebühren erstattet und ggf. auch die Kosten des Prozessgegners. Strafkautionen werden bis maximal 100.000 Euro ebenfalls übernommen. Geldstrafen und Bußgelder gehören hingegen nicht zum Leistungskatalog.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa. Bei Auslandsaufenthalten von maximal sechs Wochen besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz.

Zu beachten ist, dass in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro je Rechtsschutzfall üblich ist. Üblich sind für bestimmte Leistungsarten auch Wartezeiten, ab denen der Versicherungsschutz greift. Dies ist in den Vertragsbedingungen vermerkt.

Um die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Daraus folgt, dass die vorbeugende Rechtsberatung nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Der Versicherer prüft zudem, ob im vorliegenden Fall Aussicht auf Erfolgt besteht und der Versicherte nicht schuldhaft gehandelt hat.

Leistungsausschlüsse - das ist nicht abgesichert

Nicht übernommen werden Streitfälle rund um den Hausneubau, bei Scheidung oder bei Erbschaften. Vorsätzliche Rechtsverstöße sind nicht versichert. Auch Rechtsverstöße, die vor Vertragsschluss ihren Ursprung hatten, sind nicht versichert.

Doch auch nicht jeder Fall unmittelbar nach Vertragsbeginn ist abgedeckt. Für den Berufsrechtsschutz gilt bspw. in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten.

Welche Leistungen lassen sich versichern?

Die Rechtsschutz-Versicherung kann mit verschiedenen Leistungsarten abgeschlossen werden. Man hat die Wahl zwischen einem Komplettpaket mit allen Leistungsarten oder Angeboten, die nur bestimmte Berieche bieten.

Folgendes lässt sich u. a. absichern:

  • Arbeits-Rechtsschutz: Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz: Streitigkeiten mit den gesetzlichen Sozialversicherungen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Auseinandersetzungen bei privaten Verträgen, bspw. in Steuersachen (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten)
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Durchsetzung von Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Immobilien-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung der eigenen Ansprüche auf Schadenersatz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz: Verteidigung bei Strafverfahren wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften.
  • Verkehrs-Rechtschutz: bspw. für eine best. Anzahl an Fahrzeugen oder für alle Fahrzeuge einer Familie

Die einzelnen Leistungsarten werden in bestimmten Paketen angeboten, bspw. als Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige, Berufs- und Privat-Rechtsschutz für Selbstständige oder Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Checkliste - Was macht einen guten Tarif aus?

Bevor Sie sich für einen Anbieter/Tarif entscheiden, sollten sie folgende Punkte überprüfen:

  • Leistungsumfang: Deckt das Versicherungsangebot, all das ab, was ich absichern möchte?
  • Service/ telefonische Beratung: gibt es die Möglichkeit einer persönlichen Beratung? Habe ich einen Ansprechpartner beim Versicherungsanbieter?
  • Kosten: Bietet der ausgewählte Versicherungstarif im Vergleich mit anderen einen gutes Preis-Leistungs-Verhältnis? Einen Überblick bieten hier bspw. Online-Tarifvergleiche. Auch das Abschneiden eines Versicherungstarifs in Tests bspw. von Stiftung Warentest, kann bei der Wahl helfen
  • Transparente Versicherungsbedingungen: Sind die Versicherungsbedingungen verständlich und transparent? Sind alle wesentlichen Punkte enthalten?
  • Telefonische Rechtsberatung: Bietet der Versicherungsberater eine telefonische Rechtsberatung zur Unterstützung an?
  • Freie Anwaltswahl: Kann ich im Leistungsfall meinen Anwalt frei wählen oder gibt es Einschränkungen?
  • Kinder: sind meine Kinder mit abgesichert und wenn ja, bis zu welchem Alter (sind bspw. auch volljährige Kinder, die noch in der Schule/Ausbildung sind, abgedeckt)?

Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung

Ab wann werde ich in den Tarif für Selbstständige eingestuft?

Dies werden Sie, ab einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro des letzten Kalenderjahres der aus gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeiten entstanden ist.

Brauche ich eine Absicherung, wenn ich einen Rechtsanwalt als Freund oder in der Familie habe?

Es ist selbstverständlich ein enormer Vorteil, da man sich kurzfristig Informationen besorgen kann. Allerdings sollten Sie den enormen Zeitaufwand, der durch solch einem Prozess entsteht nicht unterschätzen. Außerdem sollten Sie nicht die Gerichtskosten, Gebühren für Zeugen und Sachverständigen und zuletzt die Kosten der Gegenseite nicht vergessen.

Kann man das Prozesskostenrisiko einschätzen?

Nein, Sie können lediglich anhand des schlimmsten Falls die Kosten einigermaßen ausrechen.

Was ist eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Ein Berufsrechtsschutz stellt für alle, die sich in keinem selbstständigen Arbeitsverhältnis befinden einen besonderen Schutz dar. Insbesondere wenn es um nicht nachvollziehbare Kündigungen durch den Arbeitgeber geht oder andere Auseinandersetzungen berufsbedingter Natur vor dem Richtertisch enden, tritt diese Versicherung in Leistung. In der Regel kann die Berufsrechtsschutzversicherung nicht einzeln sondern nur in einem Paket abgeschlossen werden. Versicherungspakete, die einen Verkehrs-,Berufs- und Privatrechtsschutz beinhalten, werden von den meisten Versicherern angeboten.

Da ein Berufsrechtsschutz meist in Verbindung mit einer Privat- und Verkehrsrechtsschutzpolice angeboten wird, kommt es vor dem Abschluss einer Police auf die Vertragsbedingungen an. So variieren nicht nur die Wartezeiten, sondern auch die Beitragskosten zwischen den Versicherungsgesellschaften. Die Wartezeit, also der Zeitraum nach dem Abschluss einer Police und der Leistung, nimmt insbesondere bei einer Berufsrechtsschutzversicherung einen besonderen Stellenwert ein. Schließlich muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall auch glaubhaft nachweisen, dass eine Auseinandersetzung mit dem Chef oder eine drohende Kündigung nicht bereits beim Unterschreiben der Police bekannt war. Daher wollen sich Versicherer mit der Wartezeit absichern, bevor die Kosten für Anwalt und Gericht übernommen werden. Ein optimaler Berufsrechtsschutz ist mit einer kurzen Wartezeit verbunden, die als Vergleichskriterium für die Wahl des Versicherungsunternehmens von Bedeutung ist. 

Was ist eine Steuerrechtsschutzversicherung?

Ein Steuerrechtsschutz hilft immer dann weiter, wenn die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinsichtlich abgaberechtlicher Angelegenheiten vor dem Richtertisch deutscher Verwaltungs- und Finanzgerichte geregelt werden müssen, wobei eine Steuerberatung und ein vorgerichtliches Wahrnehmen der Interessen nicht im Schutz inbegriffen sind.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle beruflichen wie auch privaten Bereiche, die im Zusammenhang mit allen möglichen Steuerarten stehen. Dazu gehören neben der konventionellen Einkommensteuer auch die Lohnsteuer, die Vermögenssteuer, die Kapitalertragssteuer, die Kfz-Steuer, die Grunderwerbssteuer, die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer. Erkennt beispielsweise der Fiskus die in einer Steuererklärung geltend gemachten Sonderausgaben nicht an und auch der Einspruch des Steuerpflichtigen bleibt ohne Erfolg, tritt der Steuerrechtsschutz für die fälligen Prozesskosten in Leistung. Für den Leistungsfall abgesichert sind auch alle Versicherungsnehmer im Bereich Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz.

Der Steuerrechtsschutz kann jedoch erst dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Klage offiziell erhoben wurde. Alle Versicherungsnehmer, die sich im Vorfeld rechtlicher Konflikte einen anwaltlichen Rat einholen, müssen die Kosten hierfür selber tragen. Vor dem Abschluss einer Police lohnt immer ein Blick in die Vertragsbedingungen, denn die variieren zwischen den Versicherungsunternehmen.  

Alle Selbstständigen und Unternehmer sind im Versicherungsfall dann über einen Steuerrechtsschutz abgesichert, wenn dieser im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit steht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Betriebsausgaben nicht vom Finanzamt in Höhe oder Grund anerkannt werden. 

Was umfasst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

In der Regel ist jeder Verkehrsunfall mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden. Diese hat der Unfallverursacher an den Geschädigten zu ersetzen. In Abhängigkeit vom benutzten Verkehrsmittel des Unfallverursachers kann die Schadensregulierung dabei durch die Kfz-Haftpflicht oder bei einem Unfall, welcher nicht durch ein Kfz verursacht wurde, durch die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.

Eine Regulierung des eigenen Schadens ist durch diese Versicherung jedoch nicht vorgesehen. Falls jedoch eine Kaskoversicherung vorhanden ist, kann ein Unfallverursacher diese in Anspruch nehmen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass zumindest im Bereich der Kfz-Versicherungen sowohl die Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflicht als auch der Kfz-Vollkasko zu einer Hochstufung des Versicherungsnehmers und somit auch zu höheren Kosten führt.

Aus diesem Grund sollte gerade bei fragwürdigen Fällen nicht sofort die Schuld anerkannt werden. Im Zweifelsfall kann nämlich mit einer Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz vor Gericht die Unschuld oder zumindest nur eine Teilschuld des Versicherungsnehmers festgestellt werden. Deshalb ist der Verkehrsrechtsschutz vor allem für Autofahrer sehr wichtig. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass je nach Gesellschaft der Leistungsumfang bei dieser Versicherung variieren kann. Während einige Versicherungsgesellschaften beispielsweise nur bei Unfällen, Bußgeldbescheiden und ähnlichen Sachverhalten eintreten, erweitern andere Gesellschaften den Bereich Verkehrsrechtsschutz um Streitfälle im Bereich des Vertrag- und Sachenrechts. Dadurch haben die Versicherungsnehmer beispielsweise auch die Möglichkeit, sich bei Auseinandersetzungen bezüglich einer unsachgemäßen Fahrzeugreparatur gerichtlich vertreten zu lassen.

In Abhängigkeit vom versicherten Risiko übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung alle entstehenden Kosten für die anwaltliche Vertretung, für das Gericht sowie die Erstellung von notwendigen Gutachten. Je nach Vertragsgestaltung ist es hier jedoch möglich, dass der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung bezahlen muss. Einige Gesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmern jedoch eine erste kostenlose anwaltliche Beratung, diese erfolgt oftmals am Telefon, an. Dadurch ist möglich, vorab zu prüfen, ob eine Angelegenheit einen gerichtlichen Erfolg versprechen könnte.

Verkehrsteilnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. So ist es beispielsweise denkbar, den Bereich Verkehrsrechtsschutz in die private Rechtschutzversicherung zu integrieren. Neben den Rechtschutzversicherungen bieten jedoch auch andere Gesellschaften als Ergänzung zu bestehenden Verträgen die Möglichkeiten des Abschlusses einer solchen Versicherung an. Hierzu zählen unter anderem folgende Vertragskombinationen: Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzvertrages beim Kfz-Versicherer als Ergänzung zur Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung, Einschluss des Verkehrsrechts bei einem Automobilklub in den Kfz-Schutzbrief. Je nach gewählter Kombination ist hier jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz entweder personen- oder fahrzeuggebunden sein kann. Gerade für Familien kann es deshalb sinnvoller sein, Kombiverträge zu wählen, bei denen sowohl alle Fahrzeuge als auch Familienmitglieder versichert sind. Zudem sollte bei Bedarf auch darauf geachtet werden, inwieweit sich der Versicherungsschutz auch auf das Ausland bezieht und ob noch zusätzliche Leistungen eingeschlossen sind. Nur unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren kann nämlich sichergestellt werden, dass ein ausreichender Schutz besteht.

Was versteht man unter Deckungssumme?

Unter Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, versteht man die Leistungsobergrenze Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bis zu dieser Höhe tragen die Versicherungsanbieter die Kosten Ihrer Interessenwahrnehmung.

Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden immer zusammengerechnet. Dies gilt auch für Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.

Was versteht man unter Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz?

Personen, für die eine solche Leistungsart in Frage kommt sind in der Regel:

In Disziplinar-Verfahren

  • Beamte
  • Berufssoldaten
  • Wehrpflichtige

In Standesrechtsverfahren

  • Ärzte
  • Steuerberater
  • Anwälte
Was versteht man unter Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten?

Opfer von Gewaltstraftaten erhalten über solch einen Rechtsschutz einen Kostenschutz für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld, etc.).

Sollte das Opfer außerdem noch Interesse daran haben, als Nebenkläger in einem Strafprozess beizutreten, werden in der sog. Opfer-Rechtschutz nicht nur die Kosten als aktiver Nebenkläger übernommen, der nebenklageberechtigte Verletzte hat zudem schon vor der Erhebung der öffentlichen Anklage die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Was versteht man unter Sozialgerichts-Rechtschutz?

Es handelt sich hierbei um Streitigkeiten vor dem Sozial-Gericht  und dabei um Entscheidungen, die Ihr gesamtes weiteres Leben maßgeblich beeinflussen können.

Einige Verfahren gegen Sozialversicherungs-Träger sind z.B.

  • Rentenversicherungsanstalten
  • Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Arbeitslosenversicherungen

Auslöser für solche Verfahren sind in den meisten Fällen:

  • Betriebsunfälle, Betriebswegeunfälle
  • Erwerbsminderungen, Erwerbsunfähigkeit und sich daraus ergebende Rentenzahlzungen
  • Berufskrankheiten und –unfällen, Invaliditätsgraden.

Hilfe von einen Experten ist durch die immer komplexere und umfangreichere Sozial-Gesetzgebung empfehlenswert!

Wie finde ich einen geeigneten Anwalt?
  • Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltvereins
  • Anwaltssuchservice
  • Örtliche Anwaltskammer
  • Telefonbuch

Eine ständig aktualisierte Übersicht zu Anwaltssuchdiensten und Verbänden bietet die Uni Saarbrücken.

Wie sind die Kündigungsfristen bei einer Rechtsschutzversicherung?

Sie können Ihren Versicherungsvertrag zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer 3-Monats-Frist kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist.

Worin besteht der Unterschied zwischen Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz?

Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind nur ganz bestimmte, im Versicherungsschein genannte Fahrzeuge versichert. Hierbei richtet sich die Beitragshöhe nach Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge.

Im Verkehrs-Rechtsschutz für mehrere Fahrzeuge ist der Versicherungsschutz wesentlich umfangreicher, da hier alle Fahrzeuge mitversichert sind.

Meist werden sogar Fahrzeuge, die während der Vertragsdauer neu hinzukommen sind, über eine Vorsorgeversicherung mitversichert. Dies ist bei der Fahrzeug-Rechtsschutz nicht der Fall.