Räumungsklage

Die Räumungsklage bei säumigen Mieten

Mit der Räumungsklage hat der Vermieter eine gute Handhabe, um gegen säumige Mieter vorzugehen. Das Mietobjekt muss dann bis zu einer Frist geräumt werden.

Räumungsklage als letzte Maßnahme

Die Räumungsklage kommt üblicherweise im Rahmen von Mietverhältnissen zur Anwendung. Die Klage geht dabei vom Vermieter aus, der mit der Räumungsklage den Auszug des Mieters aus der Mietimmobilie bewirken möchte.

Hierbei wird die Räumungsklage bei Gericht eingereicht und gegen den Mieter vollstreckt. Damit der Vermieter eine solche Klage geltend machen kann, müssen jedoch auch entsprechende Gründe dafür vorliegen. Ein driftiger Grund, der zur Einreichung einer Räumungsklage führt, kann beispielsweise ein beträchtlicher Mietrückstand sein. Wenn der Mieter mit den Mieten in Rückstand gerät und der Vermieter dadurch Verluste befürchten muss, kann er die Räumung veranlassen.

Im Vorfeld wird der Vermieter jedoch versuchen, den Mietvertrag auf außergerichtliche Art und Weise aufzulösen bzw. mit dem Mieter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Erst, wenn dies fehlschlägt, kann der Vermieter die Räumungsklage als letztes Mittel nutzen, um den Mietvertrag aufzulösen und die Räumung der Immobilie zu veranlassen.

Folgen und Kosten der Räumung

Die Räumungsklage ist in erster Linie eine Aufforderung an den Mieter, das Mietobjekt bis zu einer bestimmten Frist zu räumen und den ursprünglich, vor dem Einzug bestehenden Zustand wieder herzustellen. Veranlasst der Mieter die Räumung des Objektes nicht selbst, so wird die Räumung durch den Vermieter bzw. durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen veranlasst. Die Kosten für die Räumung und die Entsorgung etwaiger Möblierungen oder Gegenstände in dem Mietobjekt werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter muss somit aufgrund der Räumungsklage dann auch für die gesamten Kosten der Räumung aufkommen. Darüber hinaus sind Gebühren für Anwalt und Gericht ebenfalls vom Mieter zu übernehmen. In der Regel tut der Mieter gut daran, die Räumung selbst zu veranlassen und die Räumungsfrist einzuhalten, da im schlechtesten Fall auch alle Gegenstände und Einrichtungen, die sich im Mietobjekt befunden haben, entsorgt werden und somit nicht mehr vom Mieter verwertet werden können.

Räumungsklage aufgrund von Gefährdung der Immobilie

Die Ursache für die Einreichung einer Räumungsklage besteht üblicherweise in einem Mietrückstand durch den Mieter. Da der Vermieter das Mietobjekt gewinnbringend verwenden möchte, kann er die Räumung des Objektes verlangen, um die Immobilie auch weiterhin an einen neuen Mieter vermieten zu können.

Ein weiterer Grund, weshalb eine Räumungsklage eingereicht wird, besteht darin, dass die Immobilie oder aber auch die Umgebung des Mietobjektes durch Ursachen, die vom Mietobjekt bzw. vom Mietobjekt ausgehen, gefährdet sind. Hierbei kann es sich um gefährliche Tätigkeiten im Mietobjekt wie die Lagerung giftiger Stoffe, Arbeiten unter Missachtung der Einhaltung sicherheitsrelevanter Standards oder aber auch simpel um Geruchsbelästigung handeln. Selbst, wenn der Mieter die Mietbeträge ordnungsgemäß entrichtet, kann eine Räumungsklage gegen ihn eingereicht werden, sofern er nicht bereit ist, die Gefahrenquellen zu eliminieren. Die Räumungsklage geht dabei in einigen Fällen auch nicht vom Vermieter, sondern von einer Behörde der Gemeinde aus, um die negativen Auswirkungen zu unterbinden.

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