Rabattretter
Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung
Rabattretter: Die Fakten
Der Schadenfreiheitsrabatt gilt für die Kfz-Vollkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit dem Schadenfreiheitsrabatt gewähren die Versicherungsgesellschaften Rabatte für unfallfrei gefahrene Jahre. Die Schadenfreiheitsklassen, abgekürzt SF-Klasse, werden in Schadenfreiheitsklasse ½ bis Schadenfreiheitsklasse 28 eingeteilt. Mit der Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse automatisch. Damit erfolgt eine Einstufung in einen günstigeren Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung und Kfz-Haftpflicht. In der Teilkaskoversicherung wird hingegen kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt.
Die Rabattretter greifen bei den meisten Autoversicherungen erst ab Schadenfreiheitsklasse 30 bis 25. Ein Autofahrer mit Schadenfreiheitsklasse 25, der einen Unfall verursacht hat, wird nicht in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Es erfolgt zwar eine Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse 22, aber die Prämienhöhe von 30 Prozent bleibt gleich. Autofahrer, die lange Jahre unfallfrei gefahren sind, rutschen mit diesem Rabattschutz in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, zahlen aber weiterhin den gleichen Beitrag für ihre Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Wenn der Rabattschutz greift, wird der Schadenfall rechnerisch wie ein unfallfrei gefahrenes Jahr behandelt.
Rabattretter sind bei einigen Autoversicherungen automatisch im Vertrag enthalten. Andere Verträge sehen wiederum eine Aufnahme des Rabattschutzes gegen Aufpreis vor. Versicherungsnehmer können anhand der Tarifbedingungen ihres Vertrages prüfen, ob ein Rabattretter enthalten ist oder nicht. Die Autoversicherungen und Makler geben über die Möglichkeit eines Rabattschutzes auch auf Anfrage Auskunft.
Rabattretter: Wie werden Schadenfreiheitsklassen berechnet?
In der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sind Schadenfreiheitsklassen von SF ½ bis SF 28 gültig. Dieses System wird von allen Kfz-Versicherungen angewendet und belohnt Autofahrer für unfallfrei gefahrene Jahre mit reduzierten Versicherungsbeiträgen. Auch die Beitragssätze der Rabattstufen für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sind bei den Kfz-Versicherungen identisch. Unterschiedlich fällt jedoch die Höhe des tatsächlich gewährten Rabatts auf die Versicherungsbeiträge aus.
Mit der Schadenfreiheitsklasse 22 für 22 unfallfrei gefahrene Jahre erreichen Versicherungsnehmer die günstigste Rabattstufe von 30 Prozent in der Haftpflichtversicherung. In der Vollkaskoversicherung wird die Rabattstufe von 30 Prozent bei Schadenfreiheitsklasse 23 nach 23 unfallfrei gefahrenen Jahren erreicht. Bei den folgenden Schadenfreiheitsklassen bis zur SF 28 bleibt der Rabatt von 30 Prozent stabil.
Der Rabattretter ist für die Schadenfreiheitsklassen von SF 22 bis SF 28 gültig: Im Falle eines Unfalls rutscht der Versicherungsnehmer auf die Schadenfreiheitsklasse 22 zurück und erhält sich damit den höchsten Rabatt von 30 Prozent. Bei Verträgen, die keinen Rabattschutz enthalten, würde hingegen eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse mit weniger Rabatt erfolgen.
Auch der Rabattretter kann jedoch nicht beliebig ausgereizt werden: Die meisten Versicherungen lassen nur einen Schadenfall pro Jahr ohne Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zu. Üblich ist auch eine Beschränkung des Rabattschutzes auf insgesamt drei Schadensfälle pro Vertragslaufzeit.
Mit dem Rabattretter sparen
Eine Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung mit Rabattretter lohnt sich nicht für jeden Autofahrer. Der Rabattschutz ist für Fahranfänger grundsätzlich uninteressant: Junge Autofahrer können auch einen Tarif ohne Rabattretter wählen. Da der Rabattretter erst ab 22 unfallfrei gefahrenen Jahren greift, lohnt sich ein Tarif mit Rabattschutz erst mit entsprechender Fahrpraxis. Versicherungsnehmer, die schon viele Jahre Auto fahren, aber in den letzten 22 Jahren ihre Versicherung nach einem Autounfall in Anspruch genommen haben, profitieren ebenfalls nicht vom Rabattsystem der Versicherer.
Die Schadenfreiheitsklasse des alten Versicherers geht automatisch auf einen Neuvertrag in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung über. Versicherungsnehmer können ihre Kfz-Versicherung immer zum ersten Januar wechseln und den Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen.
Mit dem Rabattretter können grundsätzlich nur alte Hasen, die viele Jahre unfallfrei gefahren sind, im Schadensfall Geld sparen. Wer schon lange unfallfrei fährt, sollte auf die Möglichkeit des Rabattschutzes bei seiner Versicherungsgesellschaft zurückgreifen: Viele Versicherer bieten Verträge mit Rabattschutz an. Da zahlreiche Gesellschaften den Rabattschutz auch nicht berücksichtigen, lohnt sich für unfallfreie Fahrer ein Wechsel in einen Tarif mit integriertem Rabattschutz. Beim Vergleich der Versicherungskonditionen sollten auch die Schadenfreiheitsklassen berücksichtigt werden, ab denen der Rabattschutz greift. Einige Versicherungen gewähren bereits ab SF 25 den Rabattretter.
Weitere Informationen
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