Prospekthaftung

Kapitalanleger haben Recht auf Informationen

Die Prospekthaftung dient dem Schutze von Anlegern in Wertpapiere. Risiken einer Kapitalanlage müssen hinlänglich durch den Emittenten eines Wertpapiers erläutert werden. Dieser Schutz ist im Börsengesetz rechtlich verankert.

Prospekthaftung: finanzielle Absicherung gegen irreführende Angaben

Der Emittent von Wertpapieren oder Fonds ist verpflichtet, im Emissionsprospekt korrekte Angaben unter anderem auch zu den individuellen Risiken der jeweiligen Kapitalanlage zu machen. Eine Prospekthaftung greift immer dann, wenn die die Angaben zum Anlageobjekt irreführend sind und dem Käufer von Neuemissionen finanzielle Nachteile entstehen. Das Börsengesetz regelt, dass der Verkaufsprospekt alle Angaben zur Kapitalanlage offen legen muss, bevor ein Wertpapier an der Börse zugelassen wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht legt fest, dass auch Werbemaßnahmen für eine Kapitalanlage oder ein Finanzinstrument bereits als ein öffentliches Angebot gewertet werden kann und somit auch zur Prospektpflicht führt.

Die BaFin untersteht der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums und regelt als rechtsfähige Anstalt des Bundes die Kontrolle über alle Belange des Finanzwesens. Die Prospekthaftung gehört zu den wichtigsten juristischen Möglichkeiten, um den Schutz von Investoren zu gewährleisten. Jedoch gibt es nach wie vor kein allgemeingültiges Prospekthaftungsgesetz, denn die Regelungen unterliegen unterschiedlichen Regelwerken und Gesetzen, die sich komplex darstellen. Das Zusammenspiel von unterschiedlichen Bestimmungen bildet die Grundlage für eine Beurteilung haftungsrechtlicher Fragen und setzt ein hohes Maß an Kenntnis voraus.

Prospekthaftung: Beurteilung von Wertpapieren erleichtern

Der Zweck einer Prospekthaftung tritt immer dann in den Mittelpunkt, wenn neue Aktien oder Fonds aufgelegt werden. Der Emissionsprospekt, der dann erstellt werden muss, muss alle für eine Beurteilung von Wertpapieren relevanten Fragen beantworten können. Auf diese Weise erhalten Kapitalanleger die Chance, den Emittenten wie auch die Qualität der ausgegebenen Wertpapiere neutral zu beurteilen. Somit gilt der Anlageprospekt als wichtige Entscheidungsgrundlage für eine spezielle Kapitalanlageform. Erwirbt ein Investor Wertpapiere, dient die Prospekthaftung als wichtiges Instrument, sich den entstandenen Schaden ersetzen zu lassen. Tritt ein Verlustfall ein, kann der Anleger verlangen, dass diejenigen in Regress genommen werden können, die für den Prospekt verantwortlich sind.

Jedoch müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden, bevor ein Schadenersatz geleistet wird. Dazu gehört in erster Linie, dass der Prospekt der Grund war, dass ein Wertpapier an der Börse zum Handel zugelassen wurde. Schadenersatz winkt auch, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein nicht korrekter Prospekt für das Beurteilen von Wertpapieren von Bedeutung ist. Wer seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen will, muss nachweisen, dass er seine Wertpapiere innerhalb eines halben Jahres nach dem Veröffentlichen des Prospekts erworben hat.

Prospekthaftung: Wer haftet im Ernstfall?

Anleger, die eine Prospekthaftung geltend machen wollen, müssen denjenigen ermitteln, der für einen nicht korrekten Prospekt haftet. Emittenten sind ebenso dafür verantwortlich, wie auch begleitende Banken. In speziellen Fällen können sich die Verantwortlichen von einer Haftung befreien lassen, wenn sie glaubwürdig belegen können, den Mangel nicht frühzeitig erkannt zu haben. Gelingt es nicht, dem Emittenten eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, bleibt der Kapitalanleger allein auf seinem Schaden sitzen. Wer als Emittent einen Mangel im Prospekt frühzeitig erkennt, hat die Möglichkeit, diesen zu korrigieren. Jedoch muss diese Veränderung dem Anleger angezeigt werden, damit dieser seine Anlageentscheidung neu ausrichten kann.

Eine Prospekthaftung beinhaltet, dass ein geschädigter Investor sein Recht auf eine Erstattung des Kaufpreises einklagen kann und dies bis zur höchstmöglichen Summe des Ausgabepreises. Hinzugerechnet werden noch mögliche Transaktionskosten, die meist für den Erwerb von Wertpapieren anfallen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Anleger und dem Emittenten, nimmt die Beweislastverteilung einen besonderen Stellenwert ein. Meist wird davon ausgegangen, dass der Anleger die Papiere nur aufgrund des Prospekts erworben hat, sofern der Zeitraum von sechs Monaten eingehalten wurde.

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