Privatinsolvenz

Der Ausweg aus der Überschuldung

Eine Privatinsolvenz hat Vor- und Nachteile. Vor der Beantragung sollte man sich aber ausführlich über die rechtlichen Hintergründe informieren und einen Schuldnerberater aufsuchen. Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise, worauf Sie achten sollten.

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Gründe für eine Privatinsolvenz

Der deutsche Staat hat dieses Problem erkannt und im Jahr 1999 für Privatpersonen das Recht auf die Beantragung einer Privatinsolvenz eingeräumt. Dieses Verfahren eröffnet Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von 7 Jahren vollständig zu entschulden. Dies ist aber an harte Sanktionen geknüpft. Während des gesamten Zeitraums des Verfahrens müssen Schuldner, soweit es ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten zulassen, ihre Verbindlichkeiten tilgen. Ebenso dürfen sie in der Wohlverhaltensphase von 6 Jahren keine neuen Schulden aufnehmen. Falls Schuldner diese und noch viele andere Regelungen beachten, erhalten sie am Ende der Privatinsolvenz ihre Restschuld erlassen

Die Statistik besagt, dass in Deutschland etwa jeder dritter Haushalt überschuldet ist. Die Gründe für die Überschuldung sind mannigfaltig, so ist es heute beispielsweise allgemein akzeptiert, Schulden zu machen. Kaufhäuser und Händler werben mit dem Kauf auf Raten. Einige Verbraucher sind nicht sorgfältig genug und auch sorglos. Verändern sich die Lebensumstände, dann passiert es, und die Schuldenfalle schnappt zu. Der Verlust des Arbeitsplatzes, Ehescheidungen, schwere Krankheiten verhindern plötzlich die fristgerechte Tilgung der Schulden. Ein Teufelskreislauf beginnt, denn in absehbarer Zeit ist der Schuldenberg nicht mehr abzutragen. Die Schuldner sind wie gelähmt und die Schulden werden immer drückender. Sie vermehren sich durch Mahnungen und Zinsen immer weiter, ohne dass es Aussicht auf Besserung gibt.

Vorschriften zur Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist als ein juristischer Vorgang an viele Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise die Anzahl der Schuldner kleiner als 20 und eine außergerichtliche Einigung gescheitert sein. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung setzt einen Schuldentilgungsplan voraus. Dieser muss neben den persönlichen Verhältnissen, beispielsweise der Vermögens- sowie Einkommensverhältnisse, auch alle Angaben über die Gläubiger und deren Forderungen enthalten. Auf Grundlage dieses Plans unterbreitet der Schuldner seinen Gläubigern ein Angebot über die Tilgung der Schulden. Dabei erhält jeder Gläubiger ein Angebot von einer Rückzahlung in der Höhe von mindestens 10 Prozent. Sobald ein einziger Gläubiger das Angebot ablehnt, gilt die außergerichtliche Einigung als gescheitert. Das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ist zu bestätigen und dem Gericht vorzulegen. Eine Bescheinigung über das Scheitern kann sowohl ein Anwalt aber auch ein Schuldnerberater ausstellen.

Sobald die außergerichtliche Einigung gescheitert ist, bedarf der Schuldner für die Beantragung der Privatinsolvenz einer eidesstaatlichen Versicherung. Für die Ausstellung der eidesstaatlichen Versicherung, früher wurde sie auch als Offenbarungseid bezeichnet, ist der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichts verantwortlich. Dieser fragt dabei unter anderem auch die Vermögenswerte, aber auch die Einkünfte des Schuldners ab.

Sobald alle notwendigen Dokumente vorliegen, ist eine Privatinsolvenzbeantragung beim zuständigen Amtsgericht möglich. Je nach Richter kann eine erneute außergerichtliche Einigung angestrebt oder ein Treuhänder bestellt und eine Restschuldbefreiung beantragt werden.

Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz

Auf den ersten Blick mögen die Vorteile einer Privatinsolvenz überwiegen. Sie bietet schließlich dem Schuldner die Möglichkeit, sich innerhalb von wenigen Jahren vollständig zu entschulden. Ohne sie hätten die Gläubiger einen noch 30 Jahre lang pfändbaren Titel. Aber neben diesem wirklich sehr überzeugenden Vorteil sollte jeder Schuldner auch die Auswirkungen einer Insolvenz berücksichtigen und eventuell die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung bevorzugen.

Durch eine Privatinsolvenz erhält ein Gläubiger einen negativen Schufa-Eintrag, eventuell noch bestehende Kredite werden gekündigt. Der Schuldner gilt als nicht kreditwürdig und kann keine neuen Handy-, Strom- oder sogar Gasverträge abschließen. Ebenso wird ein möglicher Umzug erschwert, der Lohn wird gepfändet und der Arbeitgeber somit über die Schulden seines Angestellten informiert.

Ebenso ist der Schuldner seinem Treuhänder über jegliche Veränderung rechenschaftspflichtig, sei es ein Umzug, ein Wechsel des Arbeitgebers oder eine familiäre Veränderung. Eine Verletzung der Meldungspflicht kann zu einer Vernichtung der Restschuldbefreiung führen.

Arbeitslose Schuldner sind ebenso verpflichtet jede Arbeitsstelle anzunehmen und müssen nicht selten gegenüber ihren Treuhändern ihre Bemühungen glaubhaft geltend machen.

Zuletzt gilt noch zu beachten, dass die Konsequenzen einer Insolvenz weit länger als 6 oder 7 Jahren andauern, da erst nach frühestens 9 Jahren der negative Schufa-Eintrag entfernt wird.

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