Private Krankenversicherung

PKV: Ratgeber und Tipps

Private Krankenversicherung, Stempel, Ordner, PKVKnapp 9 Millionen Menschen in Deutschland haben sich für die private Krankenversicherung entschieden. Allerdings darf nicht jeder in die PKV wechseln. Neben einem günstigen Beitrag und hochwertigen Leistungen bietet eine private Absicherung weitere Vorteile. Nachfolgend erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu den wesentlichen Merkmalen.

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Wer darf in die PKV wechseln?

In die private Krankenversicherung (PKV) kann nur folgender Personenkreis wechseln:

  • Arbeitnehmer deren Brutto-Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet,
  • Freiberufler und Selbstständige (unabhängig vom  Einkommen),
  • Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Bundestags- und Landtagsabgeordnete.

Trifft keiner dieser Punkte zu, besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wer von der Gesetzlichen in die Private wechselt, ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr in das gesetzliche System ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres  bei Arbeitslosigkeit und wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.

Durch den Basistarif wurde in der PKV jedoch ein Sozialtarif geschaffen, bei dem sich der Beitrag für die private Krankenversicherung am gesetzlich fixierten Höchstbeitrag der Krankenkassen orientiert. Somit ist gewährleistet, dass eine private Versicherung auch in der Rente noch bezahlbar ist.

Private Krankenversicherung: Die zentralen Vorteile

Die private Krankenversicherung bietet viele Leistungsvorteile gegenüber den gesetzlichen Kassen. Dazu zählen:

  • Chefarztbehandlung,
  • Einzelzimmer im Krankenhaus,
  • Keramik-Zahnersatz und
  • Behandlung von Heilpraktikern.

Daneben existieren zahlreiche weitere Leistungsparameter, die dafür sorgen, dass man in der Privaten ein höheres Leistungsniveau erhält. So müssen privat Versicherte keine langen Wartezeiten beim Arzt in Kauf nehmen und erhalten schnellen einen Termin beim Facharzt. Dies hängt mit der höheren Vergütung für Privatversicherte zusammen.

Die Leistungen können in der PKV je nach Bedarf vereinbart werden und auch später noch verändert werden. Allerdings darf der Privatversicherer bei Leistungsverbesserungen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Insofern zahlt es sich aus, gleich bei Vertragsabschluss einen hochwertigen Schutz zu vereinbaren. Andernfalls kann der Versicherer bei gesundheitlichen Beschwerden den höherwertigen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt verwehren.

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PKV mit individuellen Leistungen und freier Arztwahl

Die private Krankenversicherung schreibt Ihnen nicht vor, zu welchem Arzt Sie gehen müssen. Sie haben die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Die Leistungen werden nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, d.h. Sie erhalten die Rechnungen des Behandlers und reichen diese zur Kostenerstattung an ihre Krankenversicherung weiter. Bei Krankenhausaufenthalten wird direkt zwischen Hospital und PKV abgerechnet.

Der Versicherungsschutz in der PKV ist individuell vereinbar. Die Leistungen werden in einem Vertrag festgehalten und können nicht einseitig von der Versicherung gekürzt werden. Dadurch erhalten Sie für die Zukunft garantierte Versicherungsleistungen.

Bei den Krankenkassen erfolgt die Erstattung nach dem Sachleistungsprinzip. Nach Vorlage der Versichertenkarte erhalten Sie medizinische Leistungen. Als Behandler stehen Ärzte mit Kassenzulassung zur Verfügung. Durch Zuzahlungen und Leistungsausschlüsse müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen.

Private Krankenversicherung bildet Vorsorge

Steigende Kosten im Alter sind das Kennzeichen der Krankenversicherung. Aus diesem Grund bildet die private Krankenversicherung Altersrückstellungen. Dies bedeutet, dass die höheren Kosten im Alter bereits bei Vertragsschluss kalkulatorisch berücksichtigt werden.

Insgesamt hat die Branche bereits über 150 Milliarden Euro an Rückstellungen als Zukunftsvorsorge gebildet. Damit stehen für die Versicherten erhebliche finanzielle Mittel für künftige Beitrgsentlastungen zur Verfügung.

Die Bildung von Altersrückstellungen ist das zentrale Prinzip, um künftigen Kostensteigerungen entgegenzuwirken. Seit 2009 können die Altersrückstellungen für Neuverträge bei einem PKV-Wechsel mitgenommen werden.

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