Private Krankenversicherung
PKV bietet Vorteile
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Jeder Deutsche ist dazu verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen – sei es die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Rund 8,6 Millionen Menschen haben sich für die private Krankenversicherung entschieden. In die private Krankenversicherung darf nicht jeder wechseln.
In die Private Krankenversicherung (PKV) kann nur folgender Personenkreis wechseln:
- Arbeitnehmer deren Brutto-Einkommen pro Monat das 3. Jahr in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat (4.050 Euro, entspricht einem Jahres-Brutto von 48.600 Euro),
- Freiberufler und Selbstständige (unabhängig ihres Einkommens),
- Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Bundestags- und Landtagsabgeordnete.
Trifft keiner dieser Punkte zu, ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Wer von der GKV zur PKV wechselt, der ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr zur GKV ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor allem bei Arbeitslosigkeit und wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.
Durch den Basistarif in der PKV wurde jedoch ein Sozialtarif geschaffen, mit dem die private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar ist. Zudem sorgt das Kapitaldeckungsverfahren der PKV für den Aufbau von Altersrückstellungen. Dadurch soll die private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleiben.
Vorteile durch die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet viele Leistungsvorteile gegenüber den Krankenkassen. Dazu zählen:
- Chefarztbehandlung,
- Einzelzimmer im Krankenhaus,
- Keramik-Zahnersatz und
- Behandlung von Heilpraktikern.
Daneben existieren zahlreiche weitere Leistungsparameter, die dafür sorgen, dass man in der PKV ein höheres Leistungsniveau erhält. Auch bei den Wartezeiten beim Arzt ergibt sich meist ein Unterschied. Dies hängt mit der höheren Vergütung für Privatversicherte zusammen.
Die Leistungen können in der PKV je nach Bedarf vereinbart werden. Die Versicherungsleistungen können auch später noch verändert werden. Allerdings darf die private Krankenversicherung bei Leistungsverbesserungen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Insofern zahlt es sich aus, gleich einen hochwertigen Schutz zu vereinbaren. Denn bei gesundheitlichen Beschwerden kann einem die PKV den höherwertigen Schutz später verwehren.
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Private Krankenversicherung: Individuelle Leistungen und freie Arztwahl
Die private Krankenversicherung schreibt Ihnen nicht vor, zu welchem Arzt Sie gehen müssen. Sie haben die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Die Leistungen werden nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, d.h. Sie erhalten die Rechnungen des Behandlers und reichen diese zur Kostenerstattung an ihre Krankenversicherung weiter. Bei Krankenhausaufenthalten wird direkt zwischen Hospital und PKV abgerechnet.
Der Versicherungsschutz in der PKV ist individuell vereinbar. Die Leistungen werden in einem Vertrag festgehalten und können nicht einseitig von der Versicherung gekürzt werden. Dadurch erhalten Sie für die Zukunft garantierte Versicherungsleistungen.
Bei den Krankenkassen erfolgt die Erstattung nach dem Sachleistungsprinzip. Nach Vorlage der Versichertenkarte erhalten Sie medizinische Leistungen. Als Behandler stehen Ärzte mit Kassenzulassung zur Verfügung. Durch Zuzahlungen und Leistungsausschlüsse müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen.
Altersrückstellungen: Zentraler Vorteil der PKV
Steigende Kosten im Alter sind das Kennzeichen der Krankenversicherung. Aus diesem Grund bildet die private Krankenversicherung (PKV) Altersrückstellungen. Dies bedeutet, dass die höheren Kosten im Alter bereits bei Vertragsschluss kalkulatorisch berücksichtigt werden.
Insgesamt hat die PKV bereits über 100 Milliarden Euro an Rückstellungen als Zukunftsvorsorge gebildet. Damit stehen für die Versicherten erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die Bildung von Altersrückstellungen ist das zentrale Prinzip in der privaten Krankenversicherung. Seit 2009 können die Altersrückstellungen für Neuverträge bei einem PKV-Wechsel mitgenommen werden.
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