Wechsel PKV zu PKV

Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

Bei Beitragserhöhungen können Versicherte einen Wechsel von einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu einer anderen PKV-Gesellschaft vornehmen. Vorteilhaft ist eine Beitragsersparnis, nachteilig sind der Verlust der Altersrückstellungen und mögliche Leistungseinbußen.

Grundlagen für den Wechsel PKV zu PKV

Privatversicherte haben seit 2009 das Recht, beim Anbieterwechsel einen Teil der angesammelten Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitzunehmen. Allerdings gilt dies lediglich für Neuabschlüsse ab 2009. Zudem werden nur die Werte beim PKV-Wechsel übertragen, die dem Basistarif entsprechen. In der Praxis entspricht dies 20 bis 50 Prozent vom angesparten Kapital. Wer bereits vor 2009 Mitglied einer Privatkasse war, geht beim Anbieterwechsel leer aus. Die Altersrückstellungen verbleiben beim alten Versicherer.

Wer den Wechsel von PKV zu PKV durchführen möchte, sollte gesund sein. Denn der neue Anbieter verlangt eine Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen drohen Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse. Damit lässt sich festhalten: In der Praxis lohnt sich der Wechsel innerhalb der PKV meist für junge und gesunde Versicherte, die bereits maximal fünf Jahre privat versichert waren. Bei längeren Versicherungszeiten lohnt sich ein Übertritt zu einer anderen PKV nur bei besonders hohen Beitragserhöhungen.

Tarifwechsel als Alternative

Eine Alternative zum PKV-PKV-Wechsel stellt der Tarifwechsel dar. Der § 204 Versicherungsvertragsgesetz garantiert jedem Kunden, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz beim selben Versicherer wechseln zu dürfen. Vorteil dieser Variante: Bereits erworbene Rechte und angesparte Altersrückstellungen bleiben erhalten. Allerdings verweigern viele Versicherer ihren Kunden zunächst den Umstieg. Vor allem alte Kunden - versicherungstechnisch gesprochen "schlechte Risiken" - erhalten nur mühsam die Information zu kostengünstigen Tarifen. Die PKV-Gesellschaften verlieren durch den Tarifwechsel nicht nur bares Geld, sondern müssen gleichzeitig hinnehmen, dass die günstig kalkulierten Neutarife gleich mit hohen Leistungsausgaben rechnen müssen. Dies hat künftige Beitragsexplosionen zu Folge.

Nichtsdestotrotz sind die Versicherer verpflichtet, ihren Bestandskunden eine Beratung und Gegenüberstellung von Alt- und Neutarifen anzubieten. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung eines PKV-Beraters. Unabhängige Experten haben in der Regel einen direkten Draht zu den Vertragsabteilungen und klären die Versicherten über die Änderungen bei den Leistungen auf.

Vor allem bei Leistungseinbußen ist abzuklären, ob die Beitragsersparnis den Rückgang der Leistungen aufwiegt. Übrigens dürfen die Versicherer den Tarifwechsel nicht mit Hinweis auf höhere Leistungen im Neutarif verwehren. In diesem Fall kann der Kunde nämlich auf die Mehrleistungen verzichten. Auch ein Zuschlag für den Wechsel darf nicht erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht untersagte der Allianz Krankenversicherung, einen Mehrbeitrag für Bestandskunden beim Wechsel in einen Neutarif zu erheben (Az. 8 C42.09).

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Wechsel PKV zu PKV in Basis- oder Standardtarif

Seit 2009 muss jedes private Krankenversicherungsunternehmen einen Basistarif anbieten. Dabei handelt es sich um einen Sozialtarif mit gesetzlich fixiertem Höchstbeitrag. Die Leistungen orientieren sich im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Kein Antragsteller darf aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Ein Risikozuschlag darf ebenfalls nicht verlangt werden.

Eine Zugangsberechtigung zum Basistarif haben freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Eintritt der Freiwilligkeit oder PKV-Kunden mit Vertragsbeginn ab 2009. Wer bereits zuvor Mitglied einer Privatversicherung war, kann den Basistarif wählen, wenn Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts vorliegt, dass 55. Lebensjahr vollendet haben oder Rentner sind. Bereits Privatversicherte können von ihrer PKV in den Basistarif einer beliebigen anderen PKV wechseln. Die Altersrückstellungen mindern den Beitrag. Mit Zusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz des Basistarifs aufgestockt werden.

Ältere PKV-Kunden können zudem in den sogenannten Standardtarif wechseln. Auch hier liegt der Leistungsumfang lediglich auf GKV-Niveau und der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Im Unterschied zum Basistarif erfolgt im Standardtarif eine Gesundheitsprüfung, so dass Beitrag in der Regel geringer ausfällt. Wechselberechtigt sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bereits vor 2009 Mitglied einer PKV waren und seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind. Einzige Ausnahme: Versicherte ab 55, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt, können ebenfalls den Standardtarif wählen. Die angesparten Altersrückstellungen werden im ebenfalls angerechnet. Zusatzversicherungen können hingegen nicht abgeschlossen werden.

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