Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
Wer kann in die PKV wechseln?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, ist der PKV-Übertritt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit möglich. Werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt, bleibt nur der Ausweg über eine private Krankenzusatzversicherung.
Wer kann sich privat versichern? Voraussetzungen im Überblick
Grundsätzlich kann jeder einer privaten Krankenversicherung beitreten, der nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Kasse ist. Folgende Personengruppen erfüllen die Voraussetzungen für die PKV:
- Arbeitnehmer: Für Angestellte und Arbeiter wird das Jahresgehalt herangezogen. Sofern das Einkommen die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze übersteigt, besteht eine Wechselmöglichkeit in die PKV. Aktuell liegt diese Grenze bei 49.500 Euro Jahresbruttogehalt. Berufsstarter können gleich zu Beginn in die Private, wenn das Gehalt voraussichtlich die Gehaltsgrenze überschreitet.
- Beamte: Für Beamte und Beamtenanwärter gelten keine Einkommensgrenzen. Sie können sich jederzeit privat absichern. Aufgrund der Beihilfe sind die PKV-Tarife für diesen Personenkreis besonders günstig. Es müssen lediglich die sogenannten Restkosten abgesichert werden.
- Freiberufler, Selbständige: Dieser Personenkreis ist von der Versicherungspflicht in der GKV ausgenommen. Unter Einhaltung der Kündigungsfristen ist der PKV-Beitritt jederzeit möglich. Die einzige Ausnahme besteht für Künstler und Publizisten, welche über die Künstlersozialkasse (KSK) Pflichtmitglied in der GKV werden. Auf Antrag lässt sich die Versicherungspflicht auflösen.
Annahmebedingungen andere Berufsgruppen
Für Ärzte gelten ebenfalls bestimmte Voraussetzungen, die sich danach richten, ob ein Angestelltenverhältnis vorliegt oder eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bei einem Arbeitsvertrag gelten die Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer. Freiberuflich tätige Mediziner erfüllen als versicherungsfreie GKV-Mitglieder die Voraussetzungen, jederzeit in die PKV zu wechseln.
Studenten werden mit Einschreibung an einer Hochschule versicherungspflichtig in der GKV. Allerdings können sie sich mit einer dreimonatigen Frist in der privaten Krankenversicherung absichern. Dies gilt auch, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt werden oder ein eigenes Einkommen von mehr als 365 Euro im Monat erzielt wird.
Für Kinder gelten besondere Bedingungen. Grundsätzlich gilt die Regel, dass der Nachwuchs bei dem Elternteil zu versichern ist, welches das höhere Einkommen erzielt. Allerdings gibt es auch hiervon Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind. In der PKV ist ein eigener Beitrag zu entrichten. Bei der Kindernachversicherung entfällt die Gesundheitsprüfung.
Ehepartner verfügen meist über einen eigenen Krankenschutz, sofern sie eine Beschäftigung ausüben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der nicht erwerbstätige Ehegatte privat krankenversichert werden.
Private Krankenversicherung: Annahmevoraussetzungen
Die privaten Krankenversicherer legen in ihren Annahmerichtlinien fest, wer sich bei ihnen versichern darf. So schließen manche PKV-Unternehmen bestimmte Berufsgruppen von vorneherein aus. Hintergrund für eine Ablehnung ist eine höhere Schadenshäufigkeit oder geringe Bestandsfestigkeit, d.h. der Versicherte wechselt bereits nach kurzer Zeit wieder das Unternehmen.
Gleichzeitig wird bei der Antragsprüfung auch das finanzielle Risiko geprüft. Wer z.B. in einem Mahnverfahren steckt, wird in der PKV nicht versichert. Da die private Krankenversicherung durch die Versicherungspflicht Nichtzahlern nicht mehr kündigen kann, werden bei der Prüfung besonders strenge Maßstäbe angelegt.
Wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme bei der privaten Krankenkasse ist aber der Gesundheitszustand. Bei Vorliegen bestimmter Krankheitsbilder werden daher Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangt. Wer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann von der PKV sogar abgelehnt werden. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Eine Ausnahme besteht für den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif. Hier kann der Versicherer keine Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen oder Bonitätsschwäche vornehmen.
Die Kalkulation der Beiträge in der Privatversicherung wird an Hand des Alters, des Geschlechts, des Gesundheitszustands und des Versicherungsumfangs vorgenommen.
Gesundheitsreform bringt Lockerung bei PKV-Voraussetzungen
Bis Ende 2010 galt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Wartefrist von drei Jahren für den Beitritt zur Privaten. Das Einkommen musste an drei aufeinander folgenden Stichtagen die jeweils gültige Einkommensgrenze übersteigen und für das Folgejahr voraussichtlich über diesem Wert liegen. Dies führte dazu, dass vor allem Berufsanfängern die Wechselmöglichkeit zur PKV verwehrt blieb.
Um den Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern zu erhöhen, wurde mit der letzten Gesundheitsreform die Dreijahres- durch eine Einjahresfrist abgelöst. Seitdem ist der einmalige Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den PKV-Wechsel ausreichend. Gleichzeitig wurde der Bruttojahresverdienst von 49.950 auf 49.500 Euro gesenkt. Damit können sich seit Januar 2011 mehr Angestellte privat krankenversichern. Die Lockerung der Zugangsvoraussetzungen hat bereits zu einer deutlichen Nachfragesteigerung nach privaten Krankentarifen geführt.
Weitere Informationen
- Vergleich PKV - GKV(vorheriger Artikel)
- Voraussetzungen Studenten-PKV(nächster Artikel)
