Tarifwechsel private Krankenversicherung
Tarifwechsel bei Beitragserhöhungen
Bei den privaten Krankenversicherungen werden in jedem Jahr die laufenden Beitragseinnahmen den Aufwendungen für Schäden und Verwaltung gegenübergestellt. Stellt der Versicherer eine Unterdeckung fest, muss eine Beitragserhöhung durchgeführt werden. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen, damit die Anpassung in einem geordneten Rahmen erfolgt. Ein unabhängiger Treuhänder muss einer Prämienerhöhung zustimmen. Privatversicherte haben nun verschiedene Möglichkeiten:
- PKV-Wechsel,
- Tarifwechsel,
- Erhöhung der Selbstbeteiligung,
- Reduzierung der Tarifleistungen.
Grundlagen zum PKV-Tarifwechsel
Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, in einen alternativen Tarif seines Versicherers zu wechseln. Kein Unternehmen darf den Tarifwechsel verweigern. Stattdessen müssen auch für Bestandskunden die Bedingungen gelten, die gegolten hätten, als der PKV-Vertrag abgeschlossen wurde. Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz besteht ein Umstufungsrecht. Dabei müssen alle bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen angerechnet werden. Privatversicherte können daher von ihrem Versicherer verlangen, dass dieser Alternativen zum bestehenden Vertrag offenlegt.
Allerdings gilt für die Tarifumstellung, dass bei höherwertigen Leistungen eine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Enthält der neue Tarif z.B. die Behandlung im 1-Bettzimmer bei stationären Aufenthalten muss der Versicherte Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten, wenn bisher lediglich das 2-Bett- oder Mehrbettzimmer Bestandteil des Vertrages war. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist ein Leistungsausschluss oder Risikozuschlag möglich. Für die Mehrleistung muss in der Regel auch eine Wartezeit durchlaufen werden.
In der Praxis gestaltet sich der PKV-Tarifwechsel komplizierter. Nicht jeder Versicherer ist gewillt, seinen Kunden gleich die günstigste Alternative anzubieten. Die Versicherer verlieren durch die Umstufung nicht nur Beitragseinnahmen, sondern müssen in den neuen Tarifen gleich ältere Versicherte mit höheren Gesundheitskosten aufnehmen. Privatversicherte sollten sich daher an einen unabhängigen PKV-Experten wenden. Dieser ist bei der Anforderung von Tarifalternativen behilflich und bewertet die Leistungen der angebotenen Tarife.
PKV-Tarifwechsel: Tipps zur Tarifänderung
Jeder PKV-Versicherte kann innerhalb seines Versicherers in einen günstigeren Tarif mit einem gleichartigen Leistungsumfang wechseln. In der Praxis wird man jedoch feststellen, dass es keine Tarife gibt, die exakt identische Leistungen bieten. Wenn der neue Tarif einen geringeren Schutz bietet, ist der Tarifwechsel leicht. Der Kunde kann ohne Probleme wechseln. Dazu ist lediglich eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers erforderlich.
Schwieriger gestaltet sich die Umstufung, wenn das Leistungspaket des neuen Tarifs umfangreicher ist. In diesem Fall besteht zwar ein Wechselrecht, allerdings kann die Gesellschaft eine Gesundheitsprüfung oder auf Basis der bestehenden Erkrankungen einen Risikozuschlag verlangen. Wenn der Versicherte eine besonders schwere Krankheit hat, kann der Versicherer sogar einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung verlangen oder die Höherstufung ganz ablehnen. Allerdings kann ein Kunde auch auf die Mehrleistungen verzichten. Er kommt dann zwar nicht in den Genuss des umfangreicheren Versicherungsschutzes, genießt aber die Beitragsreduzierung durch den PKV-Tarifwechsel.
Bevor man in den neuen Tarif wechselt, sollte man einen umfassenden Vergleich aller ambulanten, stationären und Zahnleistungen vornehmen. So erhält der Versicherte eine Entscheidungsgrundlage, d.h. ob man ggf. auf bestimmte Tarifmerkmale verzichten kann. Optimal ist es, wenn die Gesellschaft einen Leistungsvergleich in tabellarischer Form anbietet. Ebenso ist es hilfreich, wenn im Vorfeld eine schriftliche Anfrage an den Versicherer gestellt wird, um die Höhe der angesammelten Altersrückstellungen zu erfragen.
Welche Einsparungen für den Kunden möglich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je größer der Leistungsunterschied zwischen Alt- und Neutarif ist, d.h. je mehr der Versicherte auf Leistungen verzichtet, desto größer ist der Einspareffekt. Ähnlich verhält es sich bei der Erhöhung einer Selbstbeteiligung. Wer bisher in einem Tarif ohne Eigenbehalt versichert war, erzielt durch einen Selbstbehalt von 500 Euro pro Jahr eine überproportional hohe Beitragsersparnis, die die Zuzahlung in der Regel überwiegt. Grundsätzlich gilt, dass das Beitragssenkungspotenzial umso größer ist, je länger die Versicherungsdauer in der PKV ist.
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