Private Krankenversicherung Selbständige
PKV-Vergleich
Selbständige können die Krankenversicherung frei wählen: Gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung. Im Vergleich bietet die PKV meist bessere Leistungen zu einem geringeren Beitrag. Informieren Sie sich über die private Krankenversicherung für Selbständige.
Seit 1. Januar 2009 gilt für Selbständige die Pflicht zur Krankenversicherung. Der Gesetzgeber lässt jedoch die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung (PKV). Vor der Entscheidung für die private Krankenversicherung sollte man jedoch Vor- und Nachteile abwägen.
Welche Vorteile für Selbständige bietet die private Krankenversicherung?
Kurz gesagt: Beitrag und Leistungen! In der PKV kann man ein individuelles Leistungspaket schnüren. Man zahlt als Selbständiger nur das, was man auch versichert hat. Da Selbständige keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV erhalten, müssen sie den kompletten Beitrag aus der eigenen Tasche zahlen.
Gut, dass die private Krankenversicherung für diesen Fall bestimmte Tarife anbietet. Mit den sogenannten Einsteigertarifen erhält man einen kostengünstigen Basisschutz in der PKV, der den Leistungen der GKV entspricht. Innerhalb einer bestimmten Frist (i.d.R. 5 Jahre) kann der Selbständige den Versicherubgsschutz ohne Gesundheitsprüfung aufstocken. Auf diese Weise kann die Krankenversicherung auch den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.
Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts lässt sich der monatliche Beitrag ebenfalls reduzieren.
Die Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung individuell gestaltbar. Neben den Einsteigertarifen oder Basisschutz bietet die PKV den besseren Grundschutz und den hochwertigen Premiumschutz an. Beitrag und Leistungen stehen stets im gleichen Verhältnis. Wer höhere Leistungen versichern will, muss auch eine höhere Prämie entrichten.
Beitrag private Krankenversicherung für Selbständige
Der Beitrag in der PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach folgenden Kriterien:
- Eintrittsalter,
- Geschlecht,
- Gesundheitszustand,
- Tarif.
Grundsätzlich gilt: Je früher man in die private Krankenversicherung einsteigt, desto geringer ist der Beitrag. Zudem ist in jungen Jahren die Gefahr einer risikoerheblichen Vorerkrankung geringer. Und: Der Zeitraum bis zum Rentenalter ist so lang, dass in der PKV viele Altersrückstellungen angesammelt werden können.
Eine Ausnahme bildet der Basistarif, bei sich der Beitrag am Höchstsatz der gesetzlichen Kassen orientiert.
In der PKV muss für jede Person ein eigener Beitrag entrichtet werden. Ehepartner und Kinder können nicht beitragsfrei wie in der GKV versichert werden.
Besonderheiten der PKV
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in zahlreichen Merkmalen von den gesetzlichen Krankenkassen. Zunächst werden für jeden Versicherten ab dem 21. Lebensjahr Altersrückstellungen gebildet. Dadurch werden die höheren Gesundheitskosten im Alter bereits fürhzeitig berücksichtigt. Durch die Bildung von Rückstellungen soll die PKV auch im Alter bezahlbar bleiben.
In der privaten Krankenversicherung kann nicht jeder versichert werden. Durch die Risikoprüfung erfolgt eine Selektion der Gesundheitsrisiken. Dadurch ist sichergestellt, dass die Kosten für die Tarife nicht in die Höhe schnellen.
Mit dem PKV-Vertrag erhält man garantierte Leistungen. Der vertrag besteht zwischen der Versicherung und dem Selbständigen. So kann keine Gesundheitsreform durch den gesetzgeber die Leistungen der eigenen Krankenversicherung reduzieren. Nur Sie selbst können eine Veränderung an den versicherten Leistungen vornehmen.
In der PKV sorgt die Tarifvielfalt dafür, dass man sich stets entsprechend der individuellen Bedürfnisse versichern kann.
Wann kann ein Selbständiger in die PKV wechseln?
Wer bereits längere Zeit selbständig ist, kann mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigung bei der gesetzlichen Kasse muss schriftlich erfolgen. Zudem muss der gekündigten Kasse innerhalb eines Monats nach Kündigung der Nachweis über die Mitgliedschaft in der PKV vorgelegt werden.
Nimmt man eine selbständige Tätigkeit neu auf, kann man entweder freiwilliges Mitglied der GKV werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen zur PKV für Selbständige:
- Beitrag private Krankenversicherung
- FAQ Private Krankenversicherung
- Rechner PKV
- Vergleich private Krankenversicherung
- Wechsel private Krankenversicherung