Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung

Überblick zum PKV-GKV-Wechsel

Nur in ganz bestimmten Fällen in ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicheung möglich. Der Gesetzgeber hat bestimmte Voraussetzungen für die Rückkehr in die GKV gesetzlich festgelegt. 

Im Jahr 2022 wechselten mehr Menschen aus der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) als umgekehrt. So lag der Saldo bei 29.600 Personen (Vorjahr: 23.300). Während 115.900 Personen das private System verließen, kamen durch den Übertritt aus der GKV 145.500 Neuversicherte hinzu. Vor allem Berufsanfänger, die zuvor privat krankenversichert waren, müssen aufgrund der Entgeltgrenze das private System verlassen. Aber auch Arbeitnehmer, deren Gehalt unter die Gehaltsgrenze rutscht sowie Selbständige, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, wandern in das GKV-System.

Insgesamt verfügen 8,7 Millionen Menschen in Deutschland per Ende 2022 über eine private Krankenvollversicherung. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr ein leichtes Minus, weil die Sterbefälle den positiven Wechselsaldo überkompensierten. 

So funktioniert die GKV-Rückkehr für Angestellte

Angestellte können ohne Probleme zurück in die GKV, wenn das Bruttogehalt im Jahr 2023 unter den Schwellenwert von 66.600 EUR sinkt. Für Personen, die bereits seit 2002 privat versichert sind, gilt 2023 der geringere Wert von 59.850 EUR. In diesem Fall tritt automatisch die Versicherungspflicht in der GKV ein. Steigt das Gehalt wieder über die Gehaltsgrenze, können Sie weiter gesetzlich versichert bleiben.

Reduzierung des Einkommens

Um die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterschreiten, kann man mit dem Arbeitgeber einen Teilzeit-Arbeitsvertrag aushandeln oder eine Auszeit (Sabbatical) für einen bestimmten Zeitraum nehmen. Wichtig: Die Änderung in eine Teilzeitstelle darf nicht nur vorübergehender Natur sein, sonst erkennt dies die zuständige Krankenkasse nicht an.

Gehaltsumwandlung in betriebliche Altersvorsorge

Einen einfachen Weg, in die GKV zurück zu kommen, gibt es über die Gehaltsumwandlung. Wer einen Teil seines Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann dadurch sein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken. In diesem Fall tritt automatisch Versicherungspflicht in der GKV sein.

Das Recht auf eine Entgeltumwandlung steht jedem Arbeitnehmer zu. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 3.504 EUR) können ohne Sozialabgaben eingezahlt werden. Zurück in die GKV und für das Alter vorsorgen - leichter geht es kaum.

Bezug von Arbeitslosengeld

Keine wirkliche Option, aber sollte Arbeitslosigkeit eintreten, werden Sie automatisch Mitglied der GKV, in der Sie zuletzt versichert waren. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I müssen Sie zurück in das Kassensystem (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Ausnahme: Sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie bereits seit mindestens fünf Jahren privat versichert sind.

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Selbstständige: So kommt man zurück in die GKV

Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler und Selbständige nicht in die GKV zurück dürfen. Sie gelten als versicherungsfreie Mitglieder in der Krankenversicherung. Eine Rückkehr in die GKV ist für diesen Personenkreis ausgeschlossen - auch wenn das Einkommen sinkt. Arbeitslosigkeit ist bei Selbstständigen ohnehin ausgeschlossen. Einige Ausnahmen gilt es dennoch:

Anstellungsverhältnis mit Gehalt unter JAEG

Die einfachste Möglichkeit, in die GKV zu gelangen, ist es, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Angestellter aufzunehmen. Das Gehalt muss zwischen 520,01 EUR und 66.600 EUR liegen, damit es mit dem Wechsel in die Kasse klappt. Wichtig: Das Angestelltentätigkeit muss als Hauptberuf ausgeübt werden. Kriterien hierfür sind die Arbeitszeit und die Einnahmen.

Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit

Eine weitere Option besteht in der Geschäftsaufgabe, d.h. der Abmeldung des Gewerbes und gleichzeitiger Familienversicherung beim GKV-versicherten Ehepartner. Erziehen Sie keine weiteren Einkünfte, ist die beitragsfreie Familienversicherung möglich.

Versicherungspflicht im Ausland

Die letzte Ausfahrt raus aus der PKV besteht in einer Pflichtversicherung im europäischen Ausland in Ländern mit Krankenversicherungspflicht wie z.B. Niederlande oder Schweiz. Dazu müssen Sie Ihren Wohnsitz verlegen und eine Arbeitsstelle vor Ort antreten. Die Versicherungsdauer muss mindestens zwölf Monate betragen, damit Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland in die GKV wechseln können.

Keine Rückkehr für Versicherte über 55 Jahren

Die Möglichkeiten aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, hat der Gesetzgeber stark eingeschränkt. Nur in Ausnahmefällen lässt sich die Aussage „Einmal privat - immer privat“ rückgängig machen. Vor allem für Privatversicherte über 55 Jahren ist der Wechsel kaum möglich.

Wer das 55. Lebensjahr bereits überschritten hat, hat fast keine Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren. Der Gesetzgeber hat dies bewusst eingeschränkt, um kurz vor Rentenbeginn den Wechsel in die möglicherweise günstigere gesetzliche Kasse zu verhindern. Selbst bei Arbeitslosigkeit oder einem Gehalt unterhalb der Einkommensgrenze für die PKV ist die Rückkehrmöglichkeit ausgeschlossen.

Einzige Option für Betroffene: Bei einem Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze besteht die Möglichkeit der Familienversicherung über den Ehepartner, wenn dieser gesetzlich krankenversichert ist.

Sonderregelungen zur Rückkehr in die GKV

Grundsätzlich gilt eine Befreiung von der Versicherungspflicht unwiderruflich. Solange also ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze verdient, ist der Weg zurück in die GKV versperrt. Nur bei einer Statusänderung, d.h. dem Vorliegen eines versicherungspflichtigen Tatbestandes, ist dies möglich.

Alternativen zur GKV-Rückkehr

Der Eintritt für die private Krankenversicherung stellt eine Lebensentscheidung dar. Der Wechsel in die PKV wird vor allem aufgrund der günstigen Beiträge in jungen Jahren vollzogen. Viel bedeutender sind jedoch die vertraglich garantierten Versicherungsleistungen - ein Leben lang! Die PKV bietet Leistungspakete, deren Umfang deutlich oberhalb der gesetzlichen Krankenkassen liegt. So besteht z.B. die freie Wahl zwischen allen Ärzten und Krankenhäusern bei Versicherung in einem Wahlleistungstarif. Wer sich also für eine GKV-Rückkehr interessiert, sollte zunächst prüfen, ob die geringeren Leistungen in der Gesetzlichen überhaupt ausreichen.

Wechseloptionen innerhalb der PKV prüfen

In der PKV gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungsschutz anzupassen und die monatliche Prämie zu senken. Folgende Optionen bieten alle Unternehmen an:

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung,
  • Wechsel in einen anderen Tarif,
  • Umstellung in den Basistarif,
  • Anbieterwechsel.

Der einfachste Weg, den PKV-Beitrag zu verringern, ist die Erhöhung der tariflichen Eigenbeteiligung. Durch die Anrechnung der angesammelten Altersrückstellungen ist die Beitragsersparnis für langjährig Versicherte überproportional. Wenn sich gewünschte Einsparung nicht einstellt oder bereits die höchste Stufe bei der Selbstbeteiligung gewählt wurde, besteht die Option, in einen anderen Tarif beim gleichen Unternehmen zu wechseln. Zuvor sollten jedoch die Leistungen von Alt- und Neutarif verglichen werden. In der Regel beinhalten jüngere Tarife Leistungseinschränkungen.

Sozialtarife bei den Privaten

Eine weitere Option ist der Wechsel in den PKV-Basistarif. Bei diesem Sozialtarif ist der Höchstbeitrag gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen entsprechen dem Umfang der gesetzlichen Krankenkassen. Der Leistungsvorteil der PKV ist beim Basistarif nicht mehr gegeben.

Als Ultima Ratio bleibt der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung. Zwar droht der Verlust der Rückstellungen, jedoch kann der Umstieg sinnvoll sein, wenn die Beitragsentwicklung der Versicherungstarife des neuen Anbieters stabiler ist.