Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung
Aufnahmetest für die PKV
Warum die Risikoprüfung erforderlich ist
Jeder private Krankenversicherer darf bei Antragstellung das individuelle Risiko des Versicherungskunden überprüfen. Es wird zwischen folgenden Arten der Risikoprüfung unterschieden:
- Finanzielle Risikoprüfung,
- Gesundheitsprüfung.
Mit den Gesundheitsangaben im Versicherungsantrag soll verhindert werden, dass bereits zu Versicherungsbeginn außergewöhnliche Kosten auf den privaten Versicherer zukommen und die Tarifkalkulation zunichtemachen. Durch die Prüfung des finanziellen Status will das PKV-Unternehmen vermeiden, Leistungen zwar erbringen zu müssen, die Beiträge jedoch nicht zu erhalten.
Sollte der private Krankenversicherer im Rahmen der Antragsprüfung feststellen, dass der Versicherungsschutz nicht zu den Konditionen im Antrag hergestellt werden kann, wird dem Versicherungsnehmer ein Angebot unterbreitet. In Ausnahmefällen kann es zur Ablehnung eines Antrags kommen. In diesem Fall gibt es keine Versicherungsmöglichkeit beim angefragten Versicherer.
Welche Daten benötigt die private Krankenversicherung für die Risikoprüfung?
Jeder Antragsteller ist verpflichtet, im Antrag auf private Krankenversicherung persönliche Angaben zu machen. Neben den Daten zu Adresse, Geburtsdatum und Beruf sind dabei vor allem die Gesundheitsangaben von Bedeutung. Mit Hilfe dieser Angaben prüft der Versicherer, ob der Tarif zu den beantragten Konditionen versichert werden kann.
Dazu werden zahlreiche Fragen zum Gesundheitszustand der versicherten Person gestellt, die nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden sollten. Meist beziehen sich die Abfragezeiträume auf drei bis fünf Jahre bei ambulanten Behandlungen und auf zehn Jahre bei stationären und psychotherapeutischen Behandlungen. Untersuchungen, die vor den jeweiligen Stichtagen (Datum des Antrags) stattgefunden haben, sind für die Risikoprüfung nicht relevant.
Bei bestimmten Vorerkrankungen verlangt der Versicherer eine sogenannte Selbstauskunft. Darin soll der Antragsteller detailliertere Angaben als im Antrag zu der betreffenden Erkrankung oder den Beschwerden machen. Mit der Selbstauskunft kann das Antragsverfahren beschleunigt werden. Andernfalls sind Arztrückfragen erforderlich. In diesem Fall wird der behandelnde Arzt angeschrieben und um Auskunft gebeten.
Ergebnisse der Risikoprüfung
Nicht jeder Antrag wird zu den "normalen" Konditionen angenommen. Sollten Einschränkungen notwendig sein oder Beitragszuschläge verlangt werden, muss der Kunde dies ausdrücklich genehmigen. Folgende Ergebnisse können durch die Risikoprüfung erfolgen:
- Annahme des Antrags zu herkömmlichen Konditionen,
- Vereinbarung eines Beitragszuschlags,
- Vereinbarung eines individuellen Selbstbehalts für die vorliegende Erkrankung,
- Leistungsauschluss.
Bei den Risikozuschlägen handelt es sich im einen Beitragszuschlag, der meist prozentual auf den Tarif erhoben wird. Bei Modultarifen kann der Zuschlag dem jeweiligen Tarif zugeordnet werden, z.B. 10 Prozent Risikozuschlag auf den ambulanten Tarif. Ein Leistungsauschluss wird in der privaten Krankenversicherung in den seltensten Fällen angeboten.
Risikozuschläge können nach einer bestimmten Frist auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Dies bedeutet, dass z.B. nach drei behandlungs- und beschwerdefreien Jahren der Zuschlag reduziert wird oder sogar komplett entfallen kann. Der Versicherungsnehmer muss dazu ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen, aus dem die Beschwerdefreiheit hervorgeht.
Weitere Informationen
- Beitragsentwicklung
- Einkommensgrenze private Krankenversicherung
- Rechner PKV
- Stiftung Warentest
- Testsieger PKV
- Ratgeber(vorheriger Artikel)
- Rückkehr GKV(nächster Artikel)
