Private Krankenversicherung in der Rente
Wie hoch sind die PKV-Beiträge im Alter?
Das Gesundheitswesen leidet unter Kostensteigerungen - durch neue und teurere Arzneimittel und Operationstechniken oder aufgrund der Erhöhung der Gehälter von Beschäftigten im Gesundheitsbereich. Davon ist auch die private Krankenversicherung betroffen. Die PKV bildet jedoch eine Vorsorge für die Rente - die sogenannten Altersrückstellungen.
Durch das spezielle Kalkulationsverfahren wird die steigende Inanspruchnahme der Krankenversicherung durch die Bildung von Altersrückstellungen finanziell abgesichert. Weiterhin sorgen gesetzliche Vorschriften dafür, dass zusätzliche Maßnahmen das Ansteigen der PKV-Beiträge in der Rente verhindern sollen.
Altersrückstellungen: Entlastung in der Rente
Zentraler Bestandteil eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist die Bildung von Altersrückstellungen. Damit werden die höheren Kosten im Rentenalter bereits bei Vertragsschluss kalkulatorisch erfasst. Doch der Gesetzgeber verlangt von den PKV-Unternehmen noch mehr:
- Die Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen stehen überwiegend als Beitragsentlastung im Alter zur Verfügung.
- Seit 1.1.2000 wird von Neuversicherten ein 10-prozentiger Zuschlag auf den Beitrag erhoben, der zusätzlich den Alterungsrückstellungen zugeführt wird.
Der 10-Prozent-Zuschlag wird ohne Abzug von Kosten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr des Versicherten verzinslich angelegt. Diese Mittel stehen ab dem 65. Lebensjahr zur Verfügung und dienen dazu, Beitragserhöhungen zu vermeiden. Der Zuschlag wird vom Arbeitgeber ebenfalls bezuschusst.
Welche Beitragsentlastung bietet die PKV für die Rente?
Die private Krankenversicherung bietet folgende Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung im Alter:
- Beitragsentlastungsprogramme: Durch einen zusätzlichen Beitrag zum PKV-Tarif kann man eine Beitragssenkung im Alter garantieren. Dieser Mehrbeitrag ist unter bestimmten Bedingungen durch den Arbeitgeber zuschussfähig.
- Anpassung des Versicherungsschutzes: In der Rente kann man den Versicherungsschutz anpassen (z.B. Erhöhung des Selbstbehalts, Wegfall von Wahlleistungen im Krankenhaus) und dadurch eine Reduzierung des Beitrags erreichen.
- Basistarif: Wechsel in den seit 2009 angebotenen Basistarif. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
All diese Maßnahmen dienen dazu, den Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch in der Rente bezahlbar zu halten. Im Unterschied zu den gesetzlichen Kassen sogt das spezielle Kapitaldeckungsverfahren der PKV für die Berücksichtigung der steigenden Gesundheitskosten im Alter.
Weitere Informationen zur PKV
- Praxisgebühr und Beihilfe(vorheriger Artikel)
- Ratgeber(nächster Artikel)
Wie teuer ist die private Krankenversicherung (PKV) in der Rente? Kann man die Beiträge für die Krankenversicherungf als Rentner noch bezahlen? Und welche Möglichkeiten gibt es, dass die Beiträge zur PKV in der Rente bezahlbar bleiben?