Private Krankenversicherung für Kinder

Kinder zahlen in PKV eigenen Beitrag

Für Kinder gelten in der privaten Krankenversicherung besondere Bestimmungen. Neugeborene können in der Regel ohne Gesundheitsprüfung versichert werden. Die Regelungen zum Gesundheitsschutz in der Privaten im Überblick.

PKV: Keine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder

Wer als Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist, muss in der Regel sein Kind auch in der PKV versichern. Grundsätzlich sind Kinder beim höher verdienenden Elternteil zu versichern. In der PKV muss für jedes Kind ein eigener Beitrag gezahlt werden.

Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist für Kinder ausgeschlossen, wenn ein Elternteil privat versichert und ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt. Das Kind könnte auch in der GKV gegen Beitrag versichert werden. Aufgrund des hohen Beitrags rechnet sich jedoch die Versicherung in der PKV.

Krankenversicherung: Gesetzliche Regelungen für Kinder

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder stets beim höher verdienenden Elternteil zu versichern sind. Wer also privat krankenversichert ist, muss für seinen Nachwuchs ebenfalls einen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließen. Bis zu zwei Monate nach Geburt besteht der sogenannte Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass das Kind beim Versicherer des Elternteils im gleichen Tarif ohne Gesundheitsprüfung und ohne Beitragszuschläge versichert wird.

Wenn man z.B. die Regelleistungen im Krankenhaus versichert hat, darf das Kind nicht in einen Tarif mit Chefarztbehandlung aufgenommen werden. Es sei denn, man nimmt die Gesundheitsprüfung vor. Adoptivkinder werden wie eigene Kinder behandelt. Auch für Pflegekinder kann die private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Zur Verdeutlichung der Versicherungsmöglichkeiten folgen ein paar Beispiele:

  1. Der Ehemann ist mit einem Einkommen von 5.000 Euro im Monat freiwillig gesetzlich versichert. Die Ehefrau verdient 4.300 Euro im Monat und ist Mitglied der PKV. Die Frau erzielt zwar ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, verdient jedoch weniger als der Ehemann. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlichem oder privatem Schutz. Aufgrund der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV ist die gesetzliche Absicherung zu empfehlen.
  2. Das Einkommen des Ehemannes liegt mit 5.000 Euro oberhalb der Entgeltgrenze. Daher besteht ein PKV-Vertrag. Das Monatsgehalt der Frau liegt bei 2.000 Euro. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Da das Einkommen des Mannes oberhalb der Frau und der maßgeblichen Pflichtgrenze liegt, muss für Kinder ein eigener Beitrag in der GKV oder PKV entrichtet werden. In der Regel empfiehlt sich ein privater Krankenschutz.
  3. Der Mann ist PKV-versichert, selbständig und erzielt ein Einkommen von 3.000 Euro im Monat. Seine Ehefrau verdient als Angestellte 2.000 Euro im Monat und ist gesetzlich versichert. Zwar liegt das Einkommen des Mannes über dem der Frau, allerdings liegt es unterhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Daher ist die beitragsfreie Kinderversicherung in der GKV möglich. Als Alternative besteht natürlich die Möglichkeit, einer kostenpflichtigen Versicherung in der PKV.

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Beitrag in der privaten Krankenversicherung für Kinder

Der Beitrag orientiert sich am versicherten Tarif. Höherwertige Leistungen führen zu einem höheren monatlichen Beitrag in der PKV. Bis zum 21. Lebensjahr werden keine Altersrückstellungen gebildet. Die Pflegeversicherung wird beitragsfrei geführt, sofern das Kind über keine Einkünfte (auch: Zinseinkünfte) verfügt. Für Jungen und Mädchen fällt der gleich Beitrag an. In der Regel gibt es ab dem 15. oder 18. Lebensjahr einen Beitragssprung. Die privaten Krankenversicherer berücksichtigen, dass ab diesem Zeitpunkt höhere Gesundheitskosten anfallen.

Günstige Tarife für Kinder fangen ab einem Beitrag von etwa 80 Euro im Monat an. Ein Vollschutz ohne Selbstbeteiligung liegt bei etwa 150 bis 170 Euro im Monat. Arbeitnehmer können unter Umständen den Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung ihrer Kinder in Anspruch nehmen, sofern der Höchstsatz nicht ausgeschöpft wurde. Wenn mit dem eigenen PKV-Beitrag bereits der volle Zuschuss ausgeschöpft wird, muss der Kinderbeitrag in voller Höhe selbst gezahlt werden. Allerdings können die Aufwendungen für die sogenannte Basisabsicherung von der Steuer abgezogen werden.

Für Kinder von Beihilfeberechtigten ist der PKV-Beitrag besonders günstig. Dies hängt damit zusammen, dass ein Beihilfeanspruch von 80 Prozent besteht. Nur die restlichen 20 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Diese sogenannte Restkostenversicherung kostet monatlich lediglich zwischen 20 und 30 Euro. Ausnahmen von der Regel bilden die Beihilfevorschriften der Länder Bremen und Hessen. Der Beitrag für Kinder fällt hier höher aus.

Krankenversicherungen: Sonderregelungen für Kinder

In Ausnahmefällen können Kinder beitragsfrei gesetzlich krankenversichert werden. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der privat versicherte Elternteil mit seinem Einkommen nicht oberhalb der aktuell gültigen Einkommensgrenze zur PKV verdient. In diesem Fall kann der Nachwuchs auch beitragsfrei beim anderen Elternteil mitversichert werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen überprüfen jedoch, ob die Angaben des versicherten Mitglieds stimmen. Wer Falschangaben macht, riskiert die Nachzahlung sämtlicher Beiträge sowie eine Strafgebühr. Die vorstehenden Regelungen finden bei nicht verheirateten Ehepaaren keine Anwendung. Sie können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen.

Nach der Schulzeit ändert sich der Versichertenstatus für Kinder. Durch die Aufnahme eines Studiums besteht in der Regel die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse. Innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn ist jedoch die Fortführung des privaten Vertrages zu Sonderkonditionen möglich. Beginn das Kind eine Ausbildung besteht durch den Ausbildungsvertrag eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft in der GKV.

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