Private Krankenversicherung für Frauen

PKV-Tarife für Frauen: Informationen und Tipps

Die private Krankenversicherung ist für Frauen eine Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse. Neben den hochwertigen Leistungen bieten einige Gesellschaften sogar Beitragszuschüsse in der Mutterschaft an. Informieren Sie sich zum Thema PKV für Frauen.

Beiträge in der PKV sind geschlechtsbezogen

Frauen zahlen in der privaten Krankenversicherung einen höheren Beitrag als Männer. Dies ist richtig. Allerdings resultieren die teureren Tarife nicht aus dem Umstand, dass Frauen schwanger werden können. Denn Schwangerschaftskosten werden seitdem Gleichstellungsgesetz auf die Tarife für Männer umgelegt. Vielmehr hängen die höheren Beiträge mit der längeren Lebenserwartung für Frauen zusammen. Zum 21. Dezember 2012 erfolgt die Umstellung in Unisex-Tarife. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Frauen und Männer in der Privaten einen gleich hohen Beitrag. Die Tarife für das weibliche Geschlecht werden günstiger ausfallen.

Da die private Krankenversicherung die Kosten bis zum Lebensende bereits beim Tarifeinstieg kalkulatorisch erfassen muss, fallen die Einstiegsprämien für Frauen zwangsläufig höher aus. Folgende Faktoren wirken sich auf den Beitrag in der PKV aus:

  • Eintrittsalter,
  • Geschlecht,
  • Versicherter Tarif,
  • Vorerkrankungen.

Im Rahmen der sogenannten Risikoprüfung werden die Vorerkrankungen der letzten drei bis 5 Jahre abgefragt. Auf diese Weise will der Versicherer verhindern, dass gleich zu Versicherungsbeginn hohe Kosten auf die Versichertengemeinschaft zukommen. Denn nur wenn die Leistungsausgaben im vernünftigen Verhältnis zu den Beitragseinnahmen stehen, werden die Tarife langfristig beitragsstabil sein.

Frauen: Gründe für die private Krankenversicherung

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung sollte nicht aus Preisgesichtspunkten erfolgen. Gerade für Frauen liegt der Beitrag in der PKV in der Nähe des gesetzlichen Höchstbeitrages. Insofern sollten bei der Wahl für einen privaten Anbieter vornehmlich Leistungsparameter im Vordergrund stehen. Dass die private Krankenversicherung einen höherwertigen Versicherungsschutz bietet, ist unstrittig. Aus diesem Grund sollte man sich auch mit höheren Beiträgen abfinden.

In der Tarifkalkulation berücksichtigt die PKV die höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter. Daher werden Altersrückstellungen gebildet - eine Art Zukunftsvorsorge, um steigenden Beiträgen in der Rente vorzubeugen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich Frauen den hochwertigen Versicherungsschutz auch später noch leisten können. Sichtbar werden die Rückstellungen für den Kunden durch die Erhebung einen 10-prozentigen Beitragszuschlags auf den Tarif. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, damit die Prämien im Rentenalter nicht mehr steigen müssen.

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PKV-Tarife für Frauen: Auf Leistungen achten

Der Wechsel in das private Versicherungssystem wird vor allem aus Leistungsgründen vollzogen. Daher ist es erforderlich, vor Abschluss eines Vertrages bestimmte Bestandteile zu prüfen. Darunter zählen u.a. die Abrechnungssätze von Ärzten und Zahnärzten. Um bei der Leistungsabrechnung Zuzahlungen zu vermeiden, sollte der Tarif eine Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) vorsehen. Für stationäre Aufenthalte empfiehlt sich zumindest das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. So ist gewährleistet, dass auch Privatkliniken aufgesucht werden können.

Ein großer Vorteil der PKV liegt in der Erstattung der Kosten für Alternativmedizin (Heilpraktiker, Naturheilverfahren). Allerdings unterscheiden sich die Tarife der Versicherer teilweise recht deutlich. Daher sollten Frauen überprüfen, welche Leistungen der Tarif vorsieht und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Weitere Bestandteile, auf die im Vorfeld geachtet werden sollte:

  • Erstattung von rezeptfreien Medikamenten,
  • Übernahme der Kosten für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen,
  • Kostenübernahme bei Psychotherapie,
  • Erstattung von Zahnbehandlungen und -ersatz.

Weitere Fakten zur privaten Krankenversicherung für Frauen

In der privaten Krankenversicherung müssen Frauen stets den gesamten Beitrag entrichten - auch während der Elternzeit. Vom Arbeitgeber gibt es einen Beitragszuschuss, der jedoch für die Elternzeit entfällt. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt wird. Zu beachten ist, dass in diesem Fall der Arbeitgeberzuschuss des Arbeitgebers des Ehepartners zum Teil genutzt werden kann.

Bei Aufnahme eines 400 EUR-Jobs besteht keine Versicherungspflicht in der GKV. Vielmehr besteht die Versicherung in der PKV fort. Sobald das Einkommen die Geringfügigkeitsschwelle überschreitet, setzt die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse ein. Bei Heirat stellt sich die Frage der Krankenversicherung für die Kinder. Grundsätzlich ist der Nachwuchs bei dem Elternteil zu versichern, welches das höhere Einkommen vorweist.

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