Private Krankenversicherung Einkommensgrenze
PKV-Werte 2010 und 2011
In die private Krankenversicherung kann nur wechseln, wer die Einkommensgrenze übersteigt. Für 2010 und 2011 liegen die Einkommensgrenzen knapp unter 50.000 EUR. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Beitragsbemessungsgrenze. Nachfolgend erhalten Sie sämtliche Informationen zur Einkommensgrenze in der PKV und GKV.
Die Versicherungspflichtgrenze ist maßgebend für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze legt das Einkommen in der GKV fest, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen. Die Einkommensgrenzen werden vom Gesetzgeber jedes Jahr angepasst.
Einkommensgrenzen 2010 und 2011
Folgende Einkommensgrenzen wurden von der Bundesregierung festgesetzt:
- Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 EUR/Jahr oder 3.750 EUR/Monat.
- Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 EUR/Jahr oder 4.162,50 EUR/Monat.
Die Werte für 2011 stehen noch nicht fest. Sie könnten aber geringer als 2010 ausfallen, da die Bruttolöhne der Beschäftigten im Bezugsjahr erstmals in der Geschichte gesunken sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen in der gesetzlichen Krankenkasse Beiträge abgeführt werden müssen. Die Versicherungspflicht- oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze legt hingegen fest, ab welchem Einkommen man sich privat krankenversichern darf. Diese Einkommensgrenze gilt jedoch nur für Angestellte.
Für wen gelten die Grenzen?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ein bestimmter Personenkreis in die PKV wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze ist für Angestellte maßgebend, die sich privat krankenversichern möchten.
Freiwillig gesetzlich Versicherte und Pflichtversicherte orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Wer oberhalb dieser Einkommensgrenze verdient, muss keine Beiträge mehr an die Krankenkasse abführen.
Wer bereits privat versichert ist, kann die Grenzen außer acht lassen. Denn die Beiträge in der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen. Für Angestellte kann die Versicherungspflichtgrenze von Interesse sein. Denn wenn das Einkommen von der Entgeltgrenze eingeholt wird, muss man grundsätzlich zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Es gibt jedoch Befreiungsmöglichkeiten.