Einkommensgrenze für private Krankenversicherung
Einkommensgrenzen 2012 zum PKV-Wechsel
Was ist die Einkommensgrenze?
Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, welche Personen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Der Begriff Einkommensgrenze wird dafür jedoch nicht verwendet. Vielmehr ist für den Wechsel von Arbeitnehmern die Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Erst wenn das Einkommen oberhalb des gesetzlichen Wertes liegt, ist der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich.
Davon zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist die Einkommensgrenze für gesetzlich Krankenversicherte, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen. Die Einkommensgrenzen werden vom Gesetzgeber jedes Jahr angepasst.
Einkommensgrenzen 2011 und 2012
Folgende Einkommensgrenzen wurden von der Bundesregierung festgesetzt:
- Beitragsbemessungsgrenze 2011: 44.550 EUR/Jahr oder 3.712,50 EUR/Monat.
- Beitragsbemessungsgrenze 2012: 45.900 EUR/Jahr oder3.825 EUR/Monat.
- Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 EUR/Jahr oder 4.125 EUR/Monat.
- Versicherungspflichtgrenze 2012: 50.850 EUR/Jahr oder 4.237,50 EUR/Monat.
Die Werte für 2012 liegen damit um ca. 3 Prozent oberhalb der Grenzen des Vorjahres. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen in der gesetzlichen Krankenkasse Beiträge abgeführt werden müssen. Die Versicherungspflicht- oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze legt hingegen fest, ab welchem Einkommen man sich privat krankenversichern darf. Diese Einkommensgrenze gilt jedoch nur für Angestellte.
Für wen gelten die Einkommensgrenzen?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ein bestimmter Personenkreis in die PKV wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze ist für Angestellte maßgebend, die sich privat krankenversichern möchten.
Freiwillig gesetzlich Versicherte und Pflichtversicherte orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Wer oberhalb dieser Einkommensgrenze verdient, muss keine Beiträge mehr an die Krankenkasse abführen.
Wer bereits privat versichert ist, kann die Grenzen außer acht lassen. Denn die Beiträge in der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen. Für Angestellte kann die Versicherungspflichtgrenze von Interesse sein. Denn wenn das Einkommen von der Entgeltgrenze eingeholt wird, muss man grundsätzlich zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Es gibt jedoch Befreiungsmöglichkeiten.
Bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen wird das regelmäßige und vertraglich festgelegte Gehalt herangezogen. Dazu zählen:
- Arbeitsentgelt,
- Vermögenswirksame Leistungen,
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld,
- Pauschale Überstundenvergütungen,
- Zulagen,
- Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal.
Einkommensgrenze für Studenten
Auch Studenten können sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen privat versichern. Bei erstmaliger Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist ein Wechsel in die PKV ohne Einhaltung der Einkommensgrenze möglich. Dies gilt auch, wenn die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse endet, das 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr überschritten wird.
Wer hingegen als Student über einen Nebenjob Geld verdient, kann bei einem Einkommen ab 365 Euro der privaten Krankenversicherung beitreten. Bei Ausübung eines Minijobs gilt eine Gehaltsgrenze von 400 Euro im Monat.
Weitere Informationen
- Checkliste(vorheriger Artikel)
- Frauen(nächster Artikel)
