Private Krankenversicherung für Beamte
PKV-Beihilfeversicherung für Beamte
Beamte: Restkosten über private Krankenversicherung versichern
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Je nach Beihilfeverordnung liegt die Kostenübernahme durch den Dienstherrn bei 50 bis 80 Prozent. Nur der restliche Teil muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Auch für Beamte gilt die gesetzliche Pflicht, einen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.
In der PKV werden speziell auf die Bedürfnisse von Beamten abgestimmte Tarife angeboten. Das beste daran: Zusammen mit der Beihilfe werden 100 Prozent der Krankheitskosten übernommen. Über Ergänzungstarife können künftige Leistungskürzungen in der Beamtenversorgung aufgefangen werden. Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung. Die Beihilfe stellt lediglich einen Teil der Gesamtkosten für die Krankenversicherung dar. Die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kostenanteile sollten durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.
Beihilfe und die private Krankenversicherung (PKV)
Beihilfeberechtigt sind folgende Personen:
- Beamte,
- Richter und Versorgungsempfänger,
- Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten im Ruhestand.
Die Beihilfeberechtigung gilt im Regelfall nur für die Zeit, in der die genannten beihilfeberechtigten Personen Bezüge erhalten. Auch Ehegatten und Kinder von Beamten erhalten unter bestimmten Umständen die Beihilfe des Dienstherrn. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Angehörigen berücksichtigungsfähig sind.
Der Ehegatte ist berücksichtigungsfähig, solange sein Einkommen eine entsprechende Grenze nicht überschreitet. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig von der jeweils geltenden Beihilfevorschrift (in der Regel liegt die Einkommensgrenze bei 18.000 EUR).
Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres (verlängert um Wehr- oder Ersatzdienst) endet die Berücksichtigungsfähigkeit und damit der Beihilfeanspruch.
Beamte in der PKV: Die Erstattung von Aufwendungen
Für einen Antrag auf Erstattung durch die Beihilfestelle müssen die Aufwendungen insgesamt mindestens 200 EUR übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann nach Ablauf von 10 Monaten (ausgehend von den Rechnungsdaten bzw. der Kaufdaten bei Heilmitteln) auf Antrag eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen. In der Regel genügt die Vorlage von Rechnungsduplikaten oder Kopien, wenn diese beglaubigt oder erkennbar vom Rechnungssteller ausgefertigt sind.
Die Belege müssen folgende Angaben enthalten:
- Rechnungsaussteller,
- behandelte Person,
- Rechnungsbetrag und -datum,
- Spezifikation der erbrachten Leistungen und
- bei Krankheitsaufwendungen Diagnose und Zeitraum der Behandlung.
Beihilfen müssen innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt werden. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Beihilfeantrages.
Bestimmte Aufwendungen werden von der Beihilfe nicht gedeckt. Dazu zählen in einigen Bundesländern z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus. Über Beihilfeergänzungstarife können die Deckungslücken aufgefangen werden. Derartige Zusatztarife schließen in der Regel künftige Leistungskürzungen in den Beihilfeverordnungen ein.
Private Krankenversicherung für Beamte im Ruhestand
Für Beamte gelten hinsichtlich der Krankenversicherung im Ruhestand wiederum Sonderbedingungen. Der Anteil der Beihilfe wird im Pensionsalter dauerhaft auf 70 Prozent festgelegt. Somit müssen nur noch 30 Prozent über die private Krankenversicherung abgedeckt werden. Der monatliche Beitrag verringert sich dadurch im Regelfall. Allerdings kann es sein, dass in den Beihilfevorschriften Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen enthalten sind. So bleibt der Ruhegehaltssatz für Hochschullehrer in Baden-Württemberg bei 50 Prozent.
Weitere Informationen
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Beamte und Beamtenanwärter können Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Der Zuschuss des Dienstherrn, die Beihilfe, liegt bei 50 bis 80 Prozent. Lediglich die Restkosten müssen bei einer PKV abgesichert werden. Dadurch ist der Versicherungsschutz relativ günstig. Die Beihilfetarife können unter bestimmten Voraussetzungen für Familienangehörige abgeschlossen werden.