Zugang für Beamte in die PKV

Besondere Wechselbedingungen für Beamte

Für Beamte gelten unter bestimmten Umständen erleichterte Zugangsvoraussetzungen für die private Krankenversicherung (PKV). Dies gilt auch für Familienangehörige. Welche Möglichkeiten zur Absicherung im Krankheits- und Pflegefall bestehen, erfahren Sie unserem Ratgeber.

Beamte: Wechsel in PKV mit Kontrahierungszwang

Für Beamte ist die private Krankenversicherung (PKV) durch die Beihilfe attraktiv. Die Versicherer bieten Tarife an, die auf die jeweiligen Bundes- und Landesvorschriften angepasst werden. Jeder Beamte kann für sich und seine Familienangehörigen den geeigneten Schutz wählen. Allerdings kann es sein, dass ein Vertrag aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht zustande kommt. Daher bieten die Privatversicherer für Beamte seit 2005 einen erleichterten Zugang in die PKV an.

Die teilnehmenden Unternehmen haben sich verpflichtet, keinen Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen, keinen Leistungsausschluss vorzunehmen und den maximalen Risikozuschlag auf 30 Prozent zu begrenzen. Zusammen mit dem Beihilfeanspruch deckt der Versicherungsschutz 100 Prozent der Kosten bei Krankheit abgedeckt. Dieser Annahmezwang gilt stets für die versicherten Leistungen, welche auch von der Beihilfe bezahlt werden.

Folgende Personen können von der Öffnungsaktion profitieren:

  • Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (Soldaten zählen nicht hierzu),
  • Richter mit Anspruch auf Beihilfe,
  • Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand) mit Anspruch auf Beihilfe.

Für diese Personen muss bereits am 31. Dezember 2004 ein Dienstverhältnis bestanden haben. Zudem ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse nachzuweisen. Für Familienangehörige gilt die Öffnungsaktion gleichermaßen, sofern nicht eine eigene Krankenversicherung besteht.

Beamtenanfänger: Wechsel in die PKV

Bereits seit 1987 gelten die erleichterten Wechselbedingungen in die private Krankenversicherung für Beamtenanfänger sowie deren Familienangehörige. Für diesen Personenkreis garantieren die teilnehmenden Unternehmen ebenfalls die Annahme ohne Leistungsausschlüsse mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent. Eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen darf nicht erfolgen.

Die PKV-Tarife decken zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent der Kosten im Krankheitsfall ab. Sofern sich die Beihilfeberechtigung auf das Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus bezieht, gilt der Annahmezwang auch in der PKV für diesen Tarif. Für folgende Personen gilt die Öffnungsaktion:

  • Beamte auf Probe,
  • Beamte auf Zeit/Zeitsoldaten,
  • Beamte auf Lebenszeit/Berufssoldaten.

Die Regelung findet auch auf Beamte auf Widerruf nach Abschluss der Ausbildung Anwendung. Nicht gedacht ist die Öffnung jedoch für Beamte auf Widerruf oder für Anwärter in der Ausbildungsphase. Angestellte des öffentlichen Dienstes, die einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung erhalten, erhalten ebenfalls nicht den erleichterten Zugang in die PKV.

Jeder Beamtenanfänger muss allerdings innerhalb der ersten sechs Monate nach der Erstverbeamtung einen Antrag bei einer PKV-Gesellschaft stellen. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen gelten auch für den Ehegatten und die Kinder, sofern sie bei der Beilhilfe berücksichtigungsfähig sind.

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