Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung

Anwartschaft sichert Vertragsrechte

Bei Arbeitslosigkeit oder dem Wegzug ins Ausland endet die private Krankenversicherung. Mit der Anwartschaftsversicherung werden die Rechte des PKV-Vertrags aufrecht erhalten. Es wird zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft unterschieden.

Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit

Bei der Anwartschaftsversicherung handelt es sich um eine Ruhensversicherung. Während dieser Zeit erbringt der Versicherer keine Versicherungsleistungen. Der Vertrag wird zu den ursprünglichen Bedingungen nach Ende der Phase wieder aufgenommen. Der Versicherungsnehmer zahlt währenddessen einen geringeren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Vertragsrechte.

Im Falle der Arbeitslosigkeit ist der Betroffene in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wenn die Rechte in der privaten Krankenversicherung bestehen bleiben sollen, bietet die Anwartschaft die einzige Möglichkeit, den PKV-Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Über die Anwartschaft ist sichergestellt, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes während der Anwartschaftszeit führen also nicht zu einem höheren Beitrag oder einer Ablehnung.

Man unterscheidet zwischen folgenden Formen:

  • Große Anwartschaft: Der Gesundheitszustand und das Versicherungsalter werden "eingefroren". Der Versicherte zahlt die Höhe der Altersrückstellungen weiter. Beitragshöhe: Zwischen 15 und 25 Prozent des Tarifbeitrags.
  • Kleine Anwartschaft: Es wird lediglich der Gesundheitszustand "eingefroren". Bei Wiederaufnahme des PKV-Vertrags wird das dann erreichte Alter für den Beitrag zugrundegelegt. Beitragshöhe: Zwischen 5 und 10 Prozent des Tarifbeitrags.

Der Anwartschaftsbeitrag dienen also der Wahrung der bereits erworbenen Vertragsrechte. Leistungsansprüche gegen den privaten Krankenversicherer können aus dem Anwartschaftsvertrag nicht geltend gemacht werden. Allerdings besteht aufgrund von Versicherungspflicht in der GKV ein Anspruch auf medizinische Leistungen auf Basis der gesetzlichen Leistungen.

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Wann ist die Anwartschaft sinnvoll?

Grundsätzlich ist die Anwartschaftsversicherung zu empfehlen, wenn der Zustand, in dem kein PKV-Schutz benötig wird, nur vorübergehender Natur ist. In folgenden Situationen ist die Anwartschaft sinnvoll:

  • Vorübergehende Arbeitslosigkeit,
  • Wegzug ins Ausland,
  • Anspruch auf freie Heilfürsorge,
  • Anspruch auf Familienversicherung,
  • Versicherungspflicht in der GKV.

Wenn ein Angestellter mit seinem Jahresbruttoverdienst von der Versicherungspflichtgrenze "eingeholt" wird, z.B. bei einem Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit auf 60 Prozent-Basis, tritt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ein. Ist absehbar, dass das Einkommen die gesetzliche Entgeltgrenze demnächst wieder überschreitet, sollte man sich die Rechte des PKV-Vertrags durch die Anwartschaft erhalten.

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