Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
Altersrückstellungen PKV: Informationen und Überblick
Zweck der Altersrückstellungen in der PKV
Mit dem Alter werden Gesundheitsleistungen häufiger in Anspruch genommen. Ein 80-jährige Mann verursacht z.B. etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie ein Mann Anfang 40. Auch die Kosten für Krankenhausbehandlungen steigen mit dem Alter deutlich an. Die höheren Kosten im Alter werden in der privaten Krankenversicherung kalkulatorisch erfasst.
Die PKV trifft eine Vorsorge für die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitskosten, indem sie Alterungsrückstellungen bildet. Der demografische Wandel wird dafür sorgen, dass in Zukunft vermehrt Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden. Dies führt zu höheren Kosten in der Krankenversicherung.
Gleichzeitig sorgt auch der medizinische Fortschritt mit neuen und teureren Operationsmethoden und Arzneimitteln für einen Kostenanstieg. Die Inflation im Gesundheitswesen ist messbar und hat in den letzten Jahrzehnten stets über der allgemeinen Teuerungsrate gelegen. Aus diesem Grund werden in der PKV im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens Altersrückstellungen gebildet. Die privaten Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die höheren Kosten im Alter bei der Beitragskalkulation zu berücksichtigen.
Wissenswertes zu Altersrückstellungen
In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag so kalkuliert, dass in jungen Jahren die tatsächlich verursachten Kosten für die Krankenversicherung geringer sind als der Beitrag. Ab einem bestimmten Alter werden dann mehr Leistungen in Anspruch genommen, als die PKV an Beitragseinnahmen erhält. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Beitrag wird in Form der Altersrückstellung für das Alter zurückgelegt.
Die Altersrückstellungen wandern dabei in einen Kapitalanlagetopf des Versicherers, der mit einem gesetzlich vorgegebenen Garantiezins verzinst wird. Für die private Krankenversicherung liegt der Garantiezinssatz bei 3,5 Prozent. Wenn die PKV am Kapitalmarkt einen Zins oberhalb dieses Mindestsatzes erwirtschaftet, werden die so erzielte Überzinsen den Versicherten zu großen Teilen wieder gutgeschrieben. Auf diese Weise wird über die Vertragslaufzeit eines Kunden Kapital zur Beitragsentlastung im Alter aufgebaut.
Grundsätzlich gilt: Wer früh in die PKV einsteigt und den Versicherer nicht wechselt, erwirbt ein größeres finanzielles Polster als derjenige, der erst mit 50 der PKV beitritt. Der Grund liegt im Zinseszinseffekt der angesparten Altersrückstellungen.
Private Krankenversicherung: Gesetzlicher Beitragszuschlag für die Altersrückstellungen
Die Berücksichtigung der Altersrückstellungen wurde in der Vergangenheit von den einzelnen privaten Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer kalkulierten vorsichtiger als andere. Dies führte u.a. zu deutlichen Differenzen bei den Beitragserhöhungen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass seit 2000 ein 10 Prozent-Zuschlag auf den Beitrag erhoben werden muss. Der Zuschlag wird ab dem 22. Lebensjahr des Versicherten erstmals erhoben und ist bis zum 61. Lebensjahr zu zahlen. Die finanziellen Mittel werden ohne einen Abzug von Kosten verzinslich angelegt und ab dem 65. Lebensjahr zur Abmilderung von Beitragsanpassungen eingesetzt.
Im Idealfall werden die steigenden Gesundheitskosten zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr komplett abgemildert. Sofern ab dem 80. Lebensjahr noch Mittel aus dem Beitragszuschlag vorhanden sind, werden diese zur Beitragsreduktion eingesetzt. Der gesetzliche Zuschlag dient also ausschließlich für die Kostendämpfung in der Rente.
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