Änderungen 2009 private Krankenversicherung
Basistarif, Versicherungspflicht und Altersrückstellung
1. Einführung eines Basistarifs
Die private Krankenversicherung (PKV) muss zum 1. Januar 2009 einen Basistarif anbieten, der den Standardtarif ersetzt und zusätzliche Funktionen übernimmt.
Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung maximiert, wenn der Kunde keine Zusatzversicherung wählt. Der tatsächliche Beitrag liegt aber für viele Eintrittsalter und vor allem für Frauen oberhalb dieses Beitrags.
Für diesen Tarif darf das PKV-Unternehmen keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Die bisherige Risikoselektion findet also nicht statt.
Eine Kündigung wegen Nichtzahlung der Beiträge und ein Rücktritt des Versicherers sind im Basistarif ausgeschlossen. Kann ein Kunde seinen Beitrag für den Basistarf nicht aufbringen, dann zahlt er nur die Hälfte des Höchstbeitrags. Im schlimmsten Fall zahlt der Kunde sogar nur ein Viertel des Beitrags. Der Rest wird über eine Umlage durch die anderen PKV-Versicherten gezahlt.
2. Versicherungspflicht in der PKV
Am 1. Januar 2009 muss jeder nichtversicherte Deutsche, der keiner gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen ist, eine PKV mit maximal 5.000 Euro Selbstbeteiligung im ambulanten und stationären Bereich nachweisen.
Altverträge, die vor dem 01. April 2007 abgeschlossen waren, sind ausgenommen.
3. Mitnahme der Altersrückstellung
In der PKV wird zum 31.12.2008 eine Bestandsabgrenzung erfolgen. Alle an diesem Tag dokumentierten Bestände sehen danach im Vertrag keine Portabilität der Altersrückstellung vor.
Bei den ab dem 1. Januar 2009 dokumentierten Verträgen erfolgt dagegen die Mitnahmemöglichkeit von Altersrückstellungen. Da dies eine zusätzliche Versicherungsleistung darstellt, wird sich die Versicherungsprämie für Neukunden um 10 bis 40 Euro pro Monat erhöhen.
Die Kunden, die vor dem 1. Januar 2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, können innerhalb des Wechselfensters bis 30. Juni 2009 einmalig einen Teil ihrer Altersrückstellung mitnehmen.
Die Übertragung erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist. Der Kunde muss beim neuen Versicherer in den Basistarif wechseln und dort 18 Monate verbleiben. Erst dann kann er in einen herkömmlichen PKV-Tarif wechseln und seinen Übertragunswert mitnehmen.
Die Altersrückstellung ist die Differenz zwischen dem Beitrag, der der Kunde heute zahlt, und dem Beitrag, den er heute zahlen müsste, wenn er den Vertrag neu abschließt. Dies gilt nur für den Vollkostentarif ohne Risiko- und gesetzliche Zuschläge, ohne Tagegelder.
Der Übertragungswert ist der monatliche Rabatt auf den Neugeschäftsbeitrag, der sich ergeben hätte, wenn der Kunde von Anfang an im Basistarif versichert wäre.
Fazit
Der Krankenversicherung stehen 2009 massive Änderungen bevor. Dabei ist sowohl das System der gesetzlichen Krankenversicherung als auch der privaten Krankenversicherung betroffen. Grundsätzlich wird sich für Versicherte in beiden Systemen der Versicherungsschutz verteuern. Es bleibt abzuwarten, ob die Politk das Gesundheitssystem in Zukunft nicht noch weiter verändern wird.
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