Private Haftpflichtversicherung

Wichtiger Schutz zu günstigen Konditionen

Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Denn jeder haftet für Schäden, die er verursacht, mit seinem gesamten Vermögen. Vor den finanziellen Folgen bietet die Haftpflichtversicherung Schutz. Den günstigsten Schutz können Sie über den Haftpflichtversicherung Vergleich ermitteln.

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf. Selbst bei fahlässigen Verstößen wird eine Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein. Ein Unfall mit Personenschaden kann leicht zu Haftpflichtschäden in Millionenhöhe führen.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt folgende Aufgaben:

  • Prüfung des Anspruchs auf Schadenersatz,
  • Zahlung des Schadensersatz, wenn der Anspruch begründet ist und
  • Abwehrung unbegründeter Schadensersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Anspruch auf Schadensersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer
    den Prozess und trägt die Kosten.

Jede Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden, auch wenn diese durch den Ehe- und Lebenspartner oder Kinder verursacht werden. In dem allgemeinen Versicherungsschutz sind zudem Erstattungen für Allmählichkeitsschäden und Mietsachschäden vorgesehen.

Wer ist in der Haftpflichtversicherung versichert?

Der Versicherungsnehmer genießt zunächst den Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus kommen auch noch Familienmitglieder (Ehe- und Lebenspartner, Kinder) in den Genuss von Leistungen, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch für Babysitter, Haushalts- und Gartenhilfen besteht Schutz über die Haftpflichtversicherung.

Da mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden können, sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart werden. Pro Person werden mindestens 3 Millionen Euro empfohlen. Familien sollten mindestens 10 Millionen Euro als Versicherungssumme wählen.

Welche Haftpflichtrisiken sollten versichert sein?

Die private Haftpflichtversicherung sollte einen Schutz für aufsichtspflichtige Eltern minderjähriger Kinder bieten, möglichst auch für Schäden im Ausland aufkommen und auch als Radfahrer oder Skater gelten.

Daneben können folgende Risiken mitversichert werden.

  • Bauherrenrisiko,
  • Beschädigung oder Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen,
  • Forderungsausfalldeckung,
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Mietsachschäden,
  • Verlust fremder Schlüssel,
  • Absicherung bei Schäden durch lecke Heizöltanks.

Für bestimmte Haftpflichtrisiken muss jedoch eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dazu zählt für Besitzer eines Hundes oder Pferdes die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, für Besitzer von Segelbooten oder Motorbooten ist meist eine Sportboot-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses können dieses Risiko entweder gegen Zuschlag in der privaten Haftpflicht oder als separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.

Warum sollte ich die Haftpflichtversicherung abschließen?

Haftpflichtversicherung VergleichEine Private Haftpflichtversicherung ist so unverzichtbar wie keine andere Versicherung und dazu noch preiswert. Die ganze Familie ist mitversichert, ohne dass es einen Pfennig mehr kostet (der ständige Lebensgefährte ebenfalls, wenn in der Police ausdrücklich vermerkt). Der Jahresbeitrag liegt bei rund 75 Euro. Mit unserem Online-Vergleich zur privaten Haftpflichtversicherung können Sie sogar bis zu 55% gegenüber den herkömmlichen Tarifen sparen!

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Basisversicherungen, die jeder haben sollte. Denn niemand weiß, ob und in welcher Höhe er in Zukunft einen Schaden verursacht.

Was ist nicht in der Haftpflichtversicherung versichert?

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht  für Schäden, die sie selbst erlitten haben oder die sie sich gegenseitig zugefügt haben.

Vom Schutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind zudem:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • reine Vertragsverpflichtungen wie z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens,
  • Geldstrafen und Bußgelder,
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges – hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

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