Photovoltaikversicherung

Versicherungsschutz einer Photovoltaikanlage: Klauseln bestimmen Umfang

Alle, die ihre Solaranlage rundum vor äußeren Einflüssen und Diebstahl schützen wollen, sollten sich für eine Photovoltaikversicherung entscheiden, die auf eine Neuwerterstattung ausgerichtet ist.

Photovoltaikversicherung: Worauf kommt es an?

Eine spezielle Photovoltaikversicherung schützt eine Anlage auch in den Versicherungsfällen, die von der herkömmlichen Wohngebäudeversicherung nicht übernommen werden. Werden einzelne Teile oder gar die komplette Photovoltaikanlage gestohlen, geht die Wohngebäudeversicherung meist nicht in Leistung.

Vertragsbestandteil der verbundenen Wohngebäudeversicherung ist lediglich eine Kostenübernahme von Schäden, die durch Sturm, Explosion, Hagel, Feuer und Leitungswasser verursacht werden. Da sich die Fälle von Diebstahl einer solchen Solaranlage häufen, eignet sich für den Besitzer eine Photovoltaikversicherung.

Versichert sind alle Schäden, die in der Police nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Leistungen einer solchen Spezialversicherung unterschiedlicher Anbieter ähneln sich, doch variieren die Kosten für diesen Versicherungsschutz. Die Beiträge orientieren sich an dem Wert einer Photovoltaikanlage, der Größe und den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt. Hierbei gilt: je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto niedriger fallen die Versicherungskosten aus. Vertragsgegenstand dieser Versicherungsform ist die Kostenerstattung bei einem Teil- und Totalschaden als Neuwert.

Photovoltaikversicherung: Welche Risiken sind versichert?

Wer sich für eine umfassende Photovoltaikversicherung entscheidet, schützt unterschiedliche Bestandteile seiner kostspieligen Solaranlage. Abgesichert sind in der Regel Wechselrichter, Module und alle anderen Anlageteile. Frühestens ab Fertigstellung der Anlage greift der Versicherungsschutz auch bei unvorhersehbaren Ereignissen und Schäden. Dazu gehören unter anderem Folgeschäden aus einem Material- und Konstruktionsfehler wie auch ein Schaden, der auf einem Ausführungsfehler basiert.

Witterungsbedingte Einflüsse, die oft zu folgenschweren Schäden an einer Anlage führen wie Hagel und Sturm lassen sich über eine Photovoltaikversicherung abdecken. Wird eine Photovoltaikanlage unsachgemäß bedient oder entstehen Schäden durch fahrlässiges Handeln oder Ungeschicklichkeit, geht der Versicherer dafür in Leistung. Zu enormen Schäden kann es auch durch Nagetierbisse, Induktionen, Überspannungen und höhere Gewalt durch Wasser, Brand und Schneelast kommen. Vandalismus und Sabotage gehören zu den wichtigen Gefahren, dessen Kosten ebenso von dieser Versicherung getragen werden. Viele Versicherungsunternehmen bieten auch die sogenannte Allgefahrendeckung, die für ungenannte Schäden in Leistung treten.

Photovoltaikversicherung: Individueller Bedarf bestimmt die Wahl

Eine umfassende Photovoltaikversicherung übernimmt im Schadensfall alle Reparaturkosten oder geht für eine Wiederbeschaffung in Leistung, wenn eine Reparatur ausgeschlossen ist. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich an der Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Will sich der Versicherungsnehmer vor einem Ertragsausfall schützen, der durch einen schadenbedingten Anlagenausfall entsteht, schließen einige Anbieter auch dieses Versicherungsmerkmal in ihre Photovoltaikversicherung ein.

Hat sich ein Schaden an einer Solaranlage ereignet, entstehen nicht nur Kosten für die beschädigte Anlage, sondern auch für Dekontaminations- und Aufräumarbeiten wie auch Entsorgungskosten. Ist eine zeitnahe Inbetriebnahme einer Solaranlage nicht möglich, deckt die Police auch die Kosten für das Bereitstellen einer provisorischen Anlage, die Schadensuche und Überstundenkosten der Facharbeiter. Die Entschädigungssummen richten sich dabei immer nach dem individuellen Deckungskonzept, das zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zu Beginn vereinbart wird. Jedoch gibt es auch Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Dazu gehören Schäden an einer Photovoltaikanlage, die durch Kriegsereignisse, Verschleiß, einen Ertragsausfall bei einer nicht gewährten Inbetriebnahme und Erdbeben verursacht werden.

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