Photovoltaikanlagen

Solarstrom gewinnt zunehmend an Bedeutung

Die Erzeugung von Solarstrom in Photovoltaikanlagen auf privaten und geschäftlich genutzten Gebäuden ist eine interessante Einnahmequelle. Wir informieren über Finanzierungsmöglichkeiten, Zuschüsse und Einspeisevergütungen.

Voraussetzungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt ohne Verwendung fossiler Ressourcen aus und weitgehend ohne Umwelt- und Klimabeeinträchtigungen. Im weitesten Sinn zählen auch

  • Windkraftanlagen,
  • Wasserkraftanlagen,
  • Photovoltaikanlagen.

zu den Energieerzeugungseinrichtungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, obwohl die Energiequellen nicht erneuerbar sind. Diese Naturkräfte werden zur Energiegewinnung eingesetzt, aber nicht dabei verbraucht und sind daher nicht erneuerungsbedürftig.

Die Stromgewinnung aus eigenen Photovoltaikanlagen auf Dächern von privaten, öffentlichen und geschäftlich genutzten Gebäuden ist eine der einfachsten und umweltfreundlichsten Methoden der Energiegewinnung. Der Strom entsteht in den Solarzellen aufgrund ihrer Beschaffenheit allein durch Sonneneinstrahlung. Dabei entstehen weder Geräusche noch Gerüche oder Abgase.

Auch der Energieeinsatz zur Stromgewinnung ist sehr gering und beschränkt sich auf den Stromverbrauch des Wechselrichters und des Einspeisezählers. Um in einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach Strom erzeugen zu können, müssen die Solarpaneele in südlicher oder südwestlicher Richtung ausgerichtet sein. Diese Voraussetzung erfüllen nicht alle Gebäudedächer. Insbesondere Satteldächer mit östlicher und westlicher Ausrichtung erzielen keine ausreichende Stromausbeute.

Finanzierung und Errichtung von Photovoltaikanlagen

Auch die Neigung eines Daches muss genügend steil sein, um eine ausreichende Sonnenbestrahlung der Solarpaneele zu gewährleisten. Um auf Flachdächern und Satteldächern mit einer geringen Dachneigung dennoch Photovoltaikanlagen errichten zu können, wurden Unterkonstruktionen entwickelt, mit denen die Neigung verstärkt werden kann. Steht eine genügend große Freilandfläche zur Verfügung, die ausreichend von der Sonne bestrahlt wird, so können Solarmodule auch im Freiland aufgestellt werden. Neben den Solarmodulen, die mithilfe einer Unterkonstruktion auf dem Dach montiert werden, gehören zu einer PV-Anlage noch ein Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, und ein Einspeisezähler für die Netzeinspeisung.

Darüber hinaus werden Kabelmaterial, Steckverbindungen und Befestigungsmaterialien benötigt. Die Kosten von Photovoltaikanlagen hängen von der Größe sowie von der Qualität der Komponenten ab. Die Finanzierung der Anlage wird durch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und in einigen Gemeinden durch Zuschüsse erleichtert. Bundes- und Landeszuschüsse für die Errichtung von PV-Anlagen sind nur schwer erhältlich.

Photovoltaikanlagen - Betriebskosten und Einspeisevergütung

Die Motivation zum Betrieb von Photovoltaikanlagen kann unterschiedlich sein. Anlagen auf Wochenend- und Ferienhäusern sind gelegentlich die einzig verfügbare Stromversorgung. Der in diesen Inselanlagen erzeugte Strom wird in Batterien gespeichert und kann so auch dann verwendet werden, wenn die Sonne nicht scheint. Inselanlagen haben aufgrund der geringen Kapazitäten der Batterien nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit.

Die Errichtung von PV-Anlagen erfolgt in den meisten Fällen zur Einspeisung des selbst gewonnenen Stroms in das allgemeine Stromnetz. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt die Höhe der Einspeisevergütung, die von den Stromerzeugern für die Abnahme des Solarstroms gezahlt wird, über eine Laufzeit von zwanzig Jahren fest. Sie beträgt abhängig vom Baujahr, der Größe und der Art der Anlage zwischen 21 und 57 Cent je Kilowattstunde. Die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen aufzukaufen. Bei der Gewinnung von Strom aus Photovoltaikanlagen fallen nur geringe Energiekosten an, sodass die Betriebskosten sich weitgehend auf Versicherungsbeiträge, Finanzierungskosten und Wartungskosten beschränken.

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