Pflegezusatzversicherung
Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung als ergänzender Schutz
Die Pflegezusatzversicherung dient als Vermögensschutzversicherung für den Pflegefall. Die Zahlungen aus der Zusatzversicherung werden solange geleistet, wie ein Pflegefall vorliegt. Anderes Vermögen wird - sofern vorhanden - nicht angegriffen bzw. es wird der Gang zum Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit vermieden.
Warum ist die Pflegezusatzversicherung erforderlich?
Private Vorsorge ist nicht nur für das Alter, sondern auch für den Pflegefall wichtig. Die gesetzliche Absicherung ist jedoch nicht ausreichend - weder in der gesetzlichen noch in der privaten Pflegeversicherung. So kostet ein Pflegeheimplatz bis zu 3.500 Euro im Monat. Die Leistungen der Pflegeversicherung zahlen jedoch maximal 1.688 Euro.
Wenn kein ausreichendes Vermögen oder eine Rente vorhanden ist, müssen die Kinder die finanziellen Verpflichtungen übernehmen. Reichen auch dort die Mittel nicht aus, bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Wer auch als Pflegefall nicht veramen will, benötigt daher die Pflegezusatzversicherung. Allerdings sollte man folgendes beachten: Der Beitrag für die Pflegezusatzversicherung steigt mit dem Alter. Zudem ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Dies bedeutet, dass ältere Menschen diesen Versicherungsschutz nicht bzw. zu nicht bezahlbaren Konditionen erhalten.
Daher gilt: Die Pflegezusatzversicherung sollte man bereits in jungen Jahren abschließen.
Welche Pflegezusatztarife werden angeboten?
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit kann durch zwei Zusatzpolicen abgedeckt werden:
- Pflegekostenversicherung,
- Pflegetagegeldversicherung.
Die Pflegekostenversicherung leistet immer dann, wenn die (gesetzliche und private) Pflege-Pflichtversicherung Zahlungen erbringt. Dabei kann man den Erstattungssatz, der zusätzlich versichert werden soll, wählen. Wenn man die verbleibenden Restkosten z.B. vollständig abdecken möchte, sollte man eine Pflegekostenversicherung von 100 Prozent abschließen. In vielen Tarifen sind gleichzeitig Höchstgrenzen für die Erstattung vorgesehen.
Die Pflegetagegeldversicherung leistet je nach Pflegestufe ein versichertes Tagegeld. Wer z.B. ein Pflegetagegeld von 50 Euro versichert, erhält bei Vorliegen der Pflegestufe 3 eine Auszahlung von 1.500 Euro im Monat. Das vereinbarte Pflegetagegeld wird im Pflegefall unabhängig von den tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen gezahlt. Kostennachweise sind also nicht erforderlich. Die Zahlungen hängen jedoch vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. So kommen z.B. bei Pflegestufe 1 lediglich 30 Prozent des vereinbarten Satzes zur Auszahlung, erst bei Pflegestufe 3 werden dann 100 Prozent gezahlt.
Zu beachten ist jedoch, dass nach Abschluss einer Pflegezusatzversicherung eine dreijährige Wartezeit zu durchlaufen ist, bevor Leistungen erbracht werden. Bei Pflegebedürftigkeit wegen eines Unfalles gilt die Wartezeit nicht.
Pflegeversicherung im Ausland
Grundsätzlich sind die Leistungen der Pflegeversicherung auf das Inland beschränkt. Die Pflichtversicherung zahlt im EU-Ausland, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein allerdings Pflegegeld. Für Zusatzversicherungen ist dies grundsätzlich auch möglich. Die konkrete Handhabung sollte bei den Anbietern erfragt werden.
Inhalt
- Seite 1: Pflegezusatzversicherung
- Seite 2: Pflegetageversicherung
- Private Pflegeversicherung(vorheriger Artikel)
Die Leistungen der sozialen und privaten Pflegeversicherung reichen nicht aus, um sämtliche Kosten der Pflege zu decken. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Pflegefälle deutlich zu. Mit der Pflegezusatzversicherung reduziert man das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit. Die Pflegezusatzversicherung kann als Tagegeld- oder Pflegekostenversicherung abgeschlossen werden.