Pflegereform

Neue Finanzierung bei der Pflege?

Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung werden künftig stark ansteigen. Der demografische Wandel macht eine Reform der Pflegeversicherung unumgänglich. Im Kern geht es um die Finanzierung der Pflege. Experten fordern eine höhere Kapitaldeckung.

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Ziele der Pflegereform

Ohne eine Pflegereform drohe der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Beitragsexplosion von derzeit 1,95 Prozent auf sechs bis sieben Prozent des Bruttoeinkommens bis 2060. Folgende Gründe sind für den Beitragsanstieg verantwortlich:

  • Verdopplung der Zahl der Pflegebedürftigen,
  • Erweiterung des Leistungskatalogs,
  • Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation.

Nachdem im Rahmen der letzten Pflegereform 2008 die Leistungen ausgeweitet wurden, geht im nächsten Schritt um die künftige Finanzierung der umlagefinanzierten Pflege. Angesichts der zu erwartenden Kostensteigerungen empfehlen Experten die Einführung einer privaten Kapitaldeckung. Dieses Vorhaben hat die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag umgesetzt. Die bestehende Umlagefinanzierung soll durch eine private Vorsorge ergänzt werden. In diesem Rahmen würde dann eine kapitalgedeckte Säule entstehen, um künftige Pflegekosten abfedern zu können.

Ein weiteres Ziel der Pflegereform liegt in der Abkopplung der Pflegeversicherungsbeiträge von den Arbeitskosten. Bisher teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag. Damit künftige Kostensteigerungen bei der Pflege die Lohnnebenkosten nicht verteuern, soll die zusätzliche Pflegeversicherung im Rahmen einer privaten Vorsorge gestaltet werden ("Pflege-Riester").

Probleme der Pflegeversicherung

Die von der Bundesregierung im Rahmen der letzten Pflegereform  beschlossenen Leistungsverbesserungen führen zu höheren Ausgaben bei den Pflegekassen. Selbst wenn man darauf verzichten würde, verdoppelten sich die Ausgaben zwischen 2008 und 2060. Der Beitragssatz müsste selbst bei Verzicht auf bessere Leistungen bei über vier Prozent liegen und würde sich im Vergleich zu heute mehr als verdoppeln.

Problematisch ist zudem, dass in den kommenden Jahren der demografische Wandel stärker als bisher einsetzt. Während sich die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich erhöht, nimmt die Zahl der beruflich aktiven Beitragszahler deutlich ab. Rentner sind zwar weiterhin beitragspflichtig, jedoch fallen die Renten geringer aus als das beitragspflichtige Arbeitsentgelt.

In der privaten Krankenversicherung wird das Prinzip der Kapitaldeckung auch auf die private Pflegeversicherung angewendet. Auf diese Weise konnte seit Einführung der Pflege im Jahr 1995 ein Kapitalstock von rund 20 Milliarden Euro aufgebaut werden. Klar, dass der PKV-Verband sich für eine Zusatzversicherung in den Händen der privaten Anbieter ausspricht.

Verbände und Gewerkschaften zur Pflegereform

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, wendet sich gegen den von der SPD vorgeschlagenen Finanzausgleich. "Ein systemübergreifender Finanzausgleich zwischen beiden Versichertenkollektiven ist verfassungsrechtlich unzulässig." Der im Raume stehende Soli würde die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung nahezu verdoppeln, so der Verbandsdirektor. Ein Finanzausgleich sei gleich bedeutend mit der Einführung der Bürgerpflegeversicherung.

Während die FDP ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei der Pflege für eine komplette Abkehr von der einkommensabhängigen Beitragsfinanzierung und für den Umstieg auf eine kapitalgedeckte, prämienfinanzierte Versicherung eintritt, wollen Bündnis 90/Die Grüne die Demografiereserve wie die SPD innerhalb des Systems der gesetzlichen Pflegeversicherung aufbauen.

Einen völlig anderen Weg will die Linksfraktion einschlagen. Sie setzt auf die Einheitskasse. Mit Begehr blicken die Linken dabei auf Rücklagen von rund 16,5 Milliarden Euro, die die private Pflegeversicherung für ihre rund neun Millionen Mitglieder bisher angesammelt hat.

Der Vorsitzende der Fünf Weisen, Bert Rürup, plädiert sogar dafür, die Reform zum Systemwechsel zu nutzen. Alle Jahrgänge bis 1950 bleiben im Umlageverfahren, alle Geburtsjahrgänge ab 1951 müssen in eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung wechseln.

Der DBG spricht sich für eine Drei-Stufen-Reform aus. Den Anfang müsse ein "Sofortprogramm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege" machen. Danach solle eine "deutliche Aufwertung der Pflegeleistungen" folgen. Den Abschluss würden Ausbau und Sicherung der "solidarischen Finanzierung" machen.

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