Pflegeteilzeit
Informationen zu den Reformplänen
Die Details zur Pflegeteilzeit
Die Bundesregierung möchte die häusliche Pflege stärken. Angesichts einer erwarteten Verdopplung der Pflegefälle bis zum Jahr 2050 und den damit verbundenen Kostenexplosionen in der Pflegeversicherung, soll eine Reform neue Anreize zur Pflege daheim bieten. Dazu sollen Arbeitnehmer eine Unterstützung erhalten, wenn ein nahestehender Angehöriger zum Pflegefall wird. Die Pflegeteilzeit soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen. Wer sich dafür entscheidet, muss weniger arbeiten und erhält trotzdem ein höheres Gehalt.
Das Konzept zur Pflegeteilzeit sieht folgende Regelungen vor:
- Dauer der Pflegeteilzeit: 2 Jahre,
- Arbeitszeit während der Pflege: 50 Prozent,
- Gehalt in der Pflegeteilzeit: 75 Prozent.
Um die Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer nach Ablauf der Pflegeteilzeit wieder voll arbeiten. Die Bezüge würden dann weiterhin bei 75 Prozent liegen, und zwar so lange, wie die Teilzeit vorher gedauert hat. Folglich sind nach Ablauf dieser Phase das Gehalts- und das Arbeitskonto wieder ausgeglichen.
Die Familienministerin verfolgt mit ihrem Vorschlag das Ziel, die Pflegekassen finanziell zu entlasten. Denn die häusliche Pflege verschlingt nur einen Teil der Kosten für die Pflege im Heim. Da viele Arbeitnehmer Nachteile im Job fürchten, wenn sie eine Auszeit nehmen, soll die staatliche Förderung einen Anreiz zur Teilzeitarbeit liefern.
Der Steuerhaushalt soll nach den Berechnungen Schröders nur geringfügig belastet werden. Zwar würden die Steuereinnahmen aufgrund des geringeren Einkommens sinken. Allerdings überwiegen die Entlastungen auf Seiten der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Kritik an der Pflegeteilzeit
Die Reaktionen auf den Vorschlag zur Pflegeteilzeit sind bei den Parteien und Verbänden unterschiedlich ausgefallen. Die Union selbst will zunächst im Finanz- und Gesundheitsministerium die finanziellen Konsequenzen überprüfen. Die FDP orientiert sich am Koalitionsvertrag, der freiwillige Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorsieht.
Von Seiten der Wirtschaft wird das vorgestellte Modell abgelehnt. Die Arbeitgeberverbände verweisen auf Probleme für die Unternehmen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen wegen Krankheit oder Kündigung ausscheidet. In diesem Fall würden die Betriebe die auf den Kosten für die Pflegeteilzeit sitzen bleiben.
Die Wohlfahrtsverbände begrüßen hingegen den Vorstoß der Ministerin. Sie fordern zusätzlich noch einen Beitrag der Solidargemeinschaft, der über Steuern finanziert werden könnte. Denkbar sei auch, dass man pflegende Angehörige wie Erziehende während der Elternzeit behandelt.
Weitere Informationen
- Pflegereform SPD(vorheriger Artikel)